Entlastendes Liederbuch-Gutachten: Landbauer vor Comeback

Udo Landbauer
Schwärzungen der antisemitischen Texte erfolgten lange vor Bekanntwerden der Affäre bei der Burschanschaft Germania.

Die Zeichen stehen auf ein baldiges Comeback von Niederösterreichs FPÖ-Spitzenmann Udo Landbauer (32). Der Justiz bleibt nicht viel anderes übrig, als die Ermittlungen in der NS-Liederbuchaffäre demnächst einzustellen. Obwohl nie gegen Landbauer selbst ermittelt wurde, hatte er nach der NÖ-Landtagswahl im Jänner all seine politischen Ämter niedergelegt. Nach den jüngsten Entwicklungen rund um das Gutachten des Bundeskriminalamtes (BK) wird er aber persönlich und politisch entlastet.

Laut dem Gutachten des Büros für Kriminaltechnik, das dem KURIER vorliegt, haben die Verantwortlichen der Burschenschaft Germania zu Wiener Neustadt keine Verschleierungshandlungen gesetzt, um den Skandal abzuwenden. Die Kriminaltechniker sollten feststellen, ob die Schwärzungen der antisemitischen Textpassagen erst mit Bekanntwerden der Affäre im vergangenen Jänner passiert sind – etwa um sich aus der Affäre zu stehlen. Nach aufwendigen und monatelangen chemischen Analysen im Labor kamen die Experten zu dem Schluss, dass die Schwärzungen schon lange vorher passiert sind.

Demnach könnte das Überschreiben mit einem schwarzen „Edding“-Stift schon vor Jahren passiert sein, zumindest aber 70 Tage vor Bekanntwerden des Falles. So lange dauert es nämlich, bis sich die Lösungsmittel der schwarzen Farbe des Stifts verflüchtigen.

Damit liegt nun auch für die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf der Hand, dass in der Angelegenheit keine Beweismittelfälschung stattgefunden hat. „Die Unterlagen werden derzeit noch genau geprüft“, sagt der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Erich Habitzl. Er rechnet mit einem Ergebnis in den nächsten Wochen.

Entlastendes Liederbuch-Gutachten: Landbauer vor Comeback

Auszug aus dem Gutachten

Hexenjagd

„Das Gutachten bestätigt das, was ich immer ausgesagt habe. Ich kannte die Textpassagen nicht. Da sie geschwärzt waren, konnten diese besagten Lieder auch nicht gesungen werden“, sagt Udo Landbauer, der damals stellvertretender Obmann der Germania war zum KURIER.

Bevor eine Entscheidung über seine Rückkehr in die Politik fällt, will Landbauer nun eine offizielle Einstellung des Verfahrens abwarten. Trotz aller negativen Erfahrungen und einer „politisch und medial inszenierten Hexenjagd“ würden die positiven Aspekte des Berufes überwiegen. „So ein Erlebnis wünscht man niemanden. Politik habe ich aber immer mit Begeisterung betrieben. Ich bekomme fast nur positiven Zuspruch von der Bevölkerung. Das zeigt mir auch, dass für die Bürger die Arbeit im Vordergrund steht“, sagt Landbauer. Bestätigt fühle er sich auch durch die zweithöchste Zahl an Vorzugsstimmen bei der Landtagswahl nach Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP). „Und da war die Sache mit dem Liederbuch bereits bekannt“, so Landbauer. Die FPÖ-Parteispitze hat jedenfalls die Türe für seine Rückkehr weit aufgestoßen.

Was die Ermittlungen gegen die vier Personen der Burschenschaft Germania betrifft, erwartet der Anwalt des 66-jährigen Hauptverdächtigen ein rasches Ende der Ermittlungen. „Es hat nun zwingend eine Einstellung des Verfahrens zu erfolgen. Es gibt keinen einzigen strafrechtlich relevanten Tatbestand“, so der Rechtsanwalt.

Den Aussagen der alteingesessenen Germania-Mitglieder zufolge, seien einige der Texte, damals noch auf „losen Blättern“, zwischen 1960 und 1980 im Rahmen von „geselligen Treffen“ gesungen worden. Dieser Tatbestand, so verwerflich er auch ist, ist längst verjährt, ebenso wie die Auflage des Buches 1997. Landbauer war damals übrigens erst elf Jahre alt.

Verantwortlich für die Liedersammlung zeichnet sich der 66-jährige Beschuldigte. Ein anderer, damals hochrangiger Spitzenbeamter und SPÖ-Parteifunktionär, illustrierte das Buch.

„Schon kurz nach dem Erscheinen sind die Passagen in den Büchern geschwärzt worden“, erklärt der Anwalt. Die Befragung von mehr als 50 Zeugen durch den Verfassungsschutz hat nichts anderes ergeben.

  • Die KURIER-News vom 26. Juni:

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