Eine "Lex Silberstein" soll künftig Dirty Campaigning verhindern
Ein beispiellos schmutziger Wahlkampf neigt sich dem Ende zu. Nicht nur, dass die Affäre rund um den Ex-Berater Tal Silberstein wegen wechselseitiger Klagen von SPÖ und ÖVP ein juristisches Nachspiel haben wird, sie könnte auch die Gesetzgebung nachhaltig verändern:
ÖVP-Chef Sebastian Kurz fordert einen eigenen Straftatbestand für Dirty Campaigning, die SPÖ will das unterstützen. Schon jetzt gibt es ein Gesetz gegen die "Verbreitung falscher Nachrichten bei einer Wahl oder Volksabstimmung" (§ 264 Strafgesetzbuch), darauf stehen bis zu sechs Monate Haft.
Diese Regelung greift aus zwei Gründen heute aber oft nicht mehr : Erstens, weil sie zu einer Zeit gemacht wurde, als es noch kein Internet gab; und zweitens, weil Schmierfinke auf Facebook inkognito bleiben können.
Cybermobbing
"Das Gesetz ist sehr eng gefasst. Es greift nur, wenn sich der Betroffene vor der Wahl nicht mehr wirksam dagegen wehren kann", erklärt Christian Pilnacek, Sektionschef für Strafrecht im Justizministerium. Beleidigungen im Internet sind schnell verbreitet, schwer zu beseitigen und erreichen ein großes Publikum. Pilnacek fällt als Lösung der Cybermobbing-Paragraf ein, "der ja deswegen geschaffen wurde, um neue Medien zu berücksichtigen".Soll also ein Cybermobbing-Paragraf für Wahlkämpfer her? Justizminister Wolfgang Brandstetter will sich auf KURIER-Nachfrage nicht festlegen. Er stimmt aber zu, dass etwas getan werden müsse: "Selbst wenn eine Gegenäußerung kurzfristig noch möglich ist, bleibt der politische Mitbewerber angepatzt zurück und das Dirty Campaigning erfüllt ungestraft seinen Zweck."
Täter bleiben anonym
Apropos ungestraft – wen will man denn bestrafen? Silberstein flog als Urheber der beiden Seiten gegen Sebastian Kurz ja nur auf, weil ein Insider Infos an die Medien spielte.Anders als auf Facebook müssen in Printmedien und auf Internetseiten im Impressum angegeben werden, wer für den Inhalt verantwortlich ist. "Genau das sollte man auch auf Social Media sicherstellen. Verschärfte Gesetze und Sanktionen helfen nichts, wenn man den Täter nicht verfolgen kann", sagt Rechtsexperte Bernd-Christian Funk. Die Ausweitung der Impressum-Pflicht auf Facebook-Seiten seien "eine große Baustelle", sagt Funk, "aber eine lohnende".
Ludwig Adamovich, Ex-Präsident des Verfassungsgerichtshofes, hält es für schwierig, da einen Tatbestand zu formulieren. Er befürchtet angesichts der aktuellen Ereignisse, die Anwendung könne ausufern: "Sisyphos wäre dagegen ein Waisenknabe."
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