"Braune Ratten": EGMR entschied gegen Haupt

"Braune Ratten": EGMR entschied gegen Haupt
Ex-FPÖ-Vizekanzler Herbert Haupt bekämpfte fast 14 Jahre lang eine ATV-Satire, in der von "braunen Ratten" in seinem Umfeld die Rede war. Nun ist die Entscheidung des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs gefallen.

Nach 14 Jahren kann die Mediencausa Herbert Haupt gegen ATV wohl endgültig zu den Akten gelegt werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gab heute bekannt, die Beschwerde des ehemaligen Vizekanzlers in allen Punkten abgewiesen zu haben.

Damit bleibt der Privatsender ATV ohne Strafe, nachdem er dem FPÖ-Politiker in einer Satiresendung "braune Ratten" in seinem Umfeld nachgesagt hatte.

Gesendet hatte ATV die fragliche satirische Unterstellung bereits am 19. September 2003, als Haupt noch Teil der schwarz-blauen Regierung war. In einem Filmchen des Comedy-Formats "Das Letzte der Woche" wurde erzählt, dass Haupt Pate eines Nilpferdbabys im Wiener Tiergarten Schönbrunn ist. Dabei wurden "viele Ähnlichkeiten" festgestellt: "In beider Umfeld wimmelt es von braunen Ratten."

Abwägung war "fair"

Haupt berief sich in seiner Klage gegen die Republik auf die Abwägung zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung und dem Schutz des Privatlebens. Diese sei bereits von den österreichischen Gerichten in ausreichendem Maß und "fair" erfolgt, schreiben die Straßburger Richter heute. In seiner Urteilsbegründung hält der EGMR fest, dass für Haupt als sehr bekanntem Politiker andere Maßstäbe anzulegen gewesen wären, was den "Schutz der Reputation" betrifft. Das Maß an akzeptabler Kritik sei wesentlich höher anzusetzen als bei einer Privatperson.

Weiters bezog sich Haupt auf den in einem Zusatzprotokoll zu der Europäischen Menschenrechtskonvention verankerten "Schutz des Eigentums". Haupt war bereits rechtskräftig eine Entschädigung zugesprochen worden (siehe unten).

Auch diesem Argument folgte der EGMR nicht. Die Haupt vom Wiener Straflandesgericht erstinstanzlich zugestandene Entschädigung sei kein Eigentum im Sinne des Artikel 1 des Protokolls Nr. 1.

Wie lief der Fall ab?

Die Geschichte liegt so lange zurück, dass sich kaum jemand mehr daran erinnern kann: Der damalige FPÖ-Chef Haupt sah in der Aussage der ATV-Comedy den Vorwurf eines Charaktermangels, sowie den Vorwurf mangelnder Abgrenzung gegenüber dem Nationalsozialismus. Im Mai 2004 wurde seiner Klage vom Wiener Straflandesgericht stattgegeben und ATV zur Zahlung einer Entschädigung und zur Urteilsveröffentlichung verpflichtet. Das Oberlandesgericht Wien (OLG) bestätigte das erstinstanzliche Urteil.

Aber damit war die Angelegenheit noch lange nicht erledigt, wie der Medienrechtsexperte Hans Peter Lehofer in seinem Blog akribisch auflistet.

ATV gab nicht auf, sah sich durch dieses Urteil im Recht auf freie Meinungsäußerung beschnitten und erhob im Juni 2005 Beschwerde beim EGMR.

Urteil aufgehoben

In Folge nahm der Oberste Gerichtshof (OGH) im Jahr 2009 das Strafverfahren auf Antrag der Generalprokuratur wieder auf und hob die Strafurteile des OLG Wien und des Landesgerichts für Strafsachen Wien auf. Die Gerichte hätten nicht ausreichend gewürdigt, dass die "in seiner Partei von einigen zum Teil hochrangigen Repräsentanten vertretenen, der NS-Ideologie entlehnten oder nahestehenden Positionen Gegenstand der öffentlichen Diskussion und medialen Berichterstattung auch vor und zur Zeit der Ausstrahlung des inkriminierten Beitrags waren".

Bei der Wiederaufnahme des erstinstanzlichen Verfahrens wurde im Oktober 2009 der Entschädigungsantrag Haupts abgewiesen und der Ex-Vizekanzler zur Tragung der Verfahrenskosten verpflichtet. Haupt blieb mit einem Rechtsmittel erfolglos.

2013 strich der EGMR die ATV-Beschwerde aus seinem Register, weil der Sender bereits in der Neueröffnung des Verfahrens Recht bekommen habe.

Haupt ging ebenfalls nach Straßburg

Dann legte wiederum Haupt beim EGMR in Straßburg Beschwerde ein. Mit seiner Entscheidung im Fall "Haupt gegen Österreich" vom 1. Juni setzte der EGMR nun einen Schlussstrich unter die Ratten-Causa. Der Instanzenzug ist auf diesem Rechtsweg ausgeschöpft, die Entscheidung laut Urteil der Richter "endgültig".

INFO: Pressemitteilung des EGMR

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