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Causa BVT: Neue Anklage gegen Egisto Ott

Staatsanwaltschaft Wien wirft dem Ex-Verfassungsschützer und seinem früheren Vorgesetzten Martin Weiss vor, Urheber des Konvoluts gewesen zu sein, das im Februar 2018 die Razzia im BVT ausgelöst hat.
Egisto Ott

Fast zehn Jahre ist es her, dass ein Konvolut aufgetaucht ist, das zu einer Razzia des Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) - und in weiterer Folge zum Ende der Behörde und einem völligen Neustart geführt hat. Dazwischen beschäftigte die „BVT-Affäre“ noch einen Untersuchungsausschuss und die Strafverfolgungsbehörden. 

Jetzt will die Staatsanwaltschaft Wien die Urheber dieses Konvoluts ausgeforscht haben: Wie schon seit Beginn der BVT-Affäre spekuliert, soll es sich dabei um den ehemaligen Chefinspektor Egisto Ott und dessen früheren Vorgesetzten Martin Weiss handeln. 

Ott, gegen den in Wien mehrere Strafverfahren laufen, hat das immer bestritten. Weiss ist für die Justiz nicht greifbar, er hat sich nach Dubai abgesetzt. 

Nun erhebt die Staatsanwaltschaft Wien wegen des Vergehens der „Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung“ (ehemals Verletzung des Amtsgeheimnisses, Anm.) Anklage gegen Ott und Weiss, wie am Montag in einer Aussendung mitgeteilt wird. Ihnen drohen bis zu drei Jahre Haft. 

Reisepass-Rohlinge

Ott wird zur Last gelegt, im Sommer 2017 (damals war er Chefinspektor im BVT) einem Journalisten geheime Informationen, die ihm „ausschließlich wegen seines Amtes anvertraut oder zugänglich wurden“, offenbart zu haben - konkret in Form eines 26-seitigen Konvoluts. 

Dieses enthielt Namen und Funktionen von Mitarbeitern des Innenministeriums mitsamt eines - so schien es damals - brisanten Vorwurfs: Ein damaliger Referatsleiter soll Reisepass-Rohlinge der Volksrepublik Nordkorea erhalten und drei Stück an Vertreter des südkoreanischen Nachrichtendienstes übergeben haben. 

Durch diese Tathandlung, so die Staatsanwaltschaft Wien, sei das Recht der Betroffenen auf Schutz ihrer personenbezogenen Daten sowie die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und nationalen Sicherheit gefährdet. 

Weiss soll zur Tathandlung beigetragen haben, indem er Ott Informationen lieferte.

Letztlich war an den Vorwürfen, die im Konvolut thematisiert wurden, strafrechtlich nichts dran - sämtliche Verfahren gegen die im Konvolut beschuldigten Beamten wurden entweder eingestellt oder die Beschuldigten freigesprochen. 

Vier Jahre Haftstrafe in erster Instanz

Ott wurde heuer im Mai in einem Nebenstrang der BVT-Causa am Wiener Straflandesgericht (nicht rechtskräftig) wegen Amtsmissbrauchs, Spionage und weiterer Delikte zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Jahren und einem Monat verurteilt. Er meldete dagegen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, die Staatsanwaltschaft Berufung gegen die Strafhöhe.

Seither schießt die Staatsanwaltschaft weitere Strafanträge gegen den früheren Geheimdienstler nach. Am 22. Mai wurde Ott angeklagt, weil er im Dezember 2018 einem ehemaligen FPÖ-Nationalratsabgeordneten vertrauliche Informationen über einen „Gelegenheitsinformanten“ des BVT weitergeleitet haben soll. 

Die Informationen sollen sich auf die ATIB (Türkisch-Islamische Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit), den Ableger der türkischen Religionsbehörde in Österreich, bezogen haben.

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