Trotz Niedrigwasser: Österreich lockert Lkw-Fahrverbote nicht
In Österreich ist derzeit keine Lockerung des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots für Lkw geplant.
Während einige deutsche Bundesländer Lkw-Fahrverbote in erster Linie wegen dürrebedingt mangelnder Transportkapazitäten auf den Wasserstraßen - vor allem Rhein, aber auch Donau - gelockert haben, ist das in Österreich kein Thema. Laut Verkehrsministerium werde hierzulande über eine generelle, vorübergehende Aufhebung des Wochenend- und Feiertagsfahrverbots „derzeit nicht diskutiert“. Die Umverteilung von Gütern auf die Schiene und Straße funktioniere in Österreich sehr gut.
Das liege am hierzulande sehr gut ausgebauten Schienennetz. Bei diesem gibt es in Deutschland Probleme und viele Baustellen, die den Güterverkehr per Bahn erschweren. Auf Europas Wasserstraßen kommt es derzeit zu Transportausfällen wegen Niedrigwassers - auch auf der Donau, auch in Österreich.
Verweis auf Mengenunterschied bei transportierten Waren
„Die Situation in Deutschland ist durchaus kritischer als in Österreich, da sehr große Wirtschaftsunternehmen bzw. Verlader ihre Standorte direkt am Rhein haben und zu einem viel größeren Teil von der Schifffahrt abhängig sind“, hieß es weiters aus dem Verkehrsministerium auf die entsprechende Fahrverbot-Anfrage der APA. In Österreich werden den Angaben zufolge jährlich etwa sechs Millionen Tonnen Güter auf der Donau transportiert. Pro Monat handelt es sich um etwa 400.000 bis 500.000 Tonnen, die auf dem Donaustrom in Österreich verschifft werden.
Zum Vergleich: Laut dem Statistischen Bundesamt in Deutschland wurden 2025 auf allen deutschen Binnenwasserstraßen rund 172 Mio. Tonnen Güter befördert.
Wie kürzlich berichtet, vollzieht die Voest in Linz derzeit keinen Warenverkehr über die Wasserstraße und hat alles umgelagert. Das geschieht bei der voestalpine vor allem über ihr eigenes Bahnunternehmen. Auch andere Unternehmen müssen umsatteln.
Die Lkw-Fahrverbote sind in Österreich in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Zuletzt gab es in der Coronapandemie Lockerungen, um den Warenverkehr abzusichern. Diese Regelung war von April 2020 bis 31. Dezember 2020 befristet und ist mittlerweile nicht mehr in Kraft. „Eine kurzfristige, allgemeine Aussetzung entsprechender Verbote, etwa im Verordnungsweg - wie offensichtlich in Deutschland geschehen - ist in der StVO nicht vorgesehen“, so das Verkehrsministerium zum aktuellen Stand.
In der StVO ist allerdings vorgesehen, dass für einzelne Fahrten eine Ausnahmebewilligung bei der jeweiligen Landesregierung angesucht werden kann. Ob eine solche Ausnahmebewilligung etwa aufgrund eines außergewöhnlichen Niedrigwasserstands der Donau erteilt werden kann, ist jeweils im Einzelfall zu prüfen und lässt sich daher nicht pauschal vorwegnehmen.
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