Drohnen fürs Heer als Weihnachts-Bescherung
Der US-Online-Händler Amazon behauptet, Drohnen für Paketzustellungen einsetzen zu wollen. Die Deutsche Post testet, ob diese Kleinstflugzeuge für Medikamententransporte geeignet wären. Und wenn es nach den Beschaffungschefs des Bundesheeres geht, findet Verteidigungsminister Gerald Klug einen intelligenten Miniflieger sinnbildlich unter dem Christbaum. Und zwar einen, der bereits voll einsatzbereit ist. Denn pünktlich zur Bescherung soll am 23. Dezember die erste von insgesamt 18 militärischen Drohnen angeliefert werden.
Aus rein militärischer Sicht schien es keine große Sache, als noch in der Ära des SPÖ-Verteidigungsministers Norbert Darabos die drei Millionen teure Beschaffung von ferngesteuerten Aufklärungsflugzeugen mit Kameras beschlossen wurde. Denn diese Drohnen gehören bei allen anderen Armeen bereits zur Standardausrüstung. Man will ja wissen, wo Gefahr lauert. Allerdings dachte Darabos auch laut über einen Drohneneinsatz an der Grenze nach, und verärgerte damit nicht nur den Koalitionspartner ÖVP, sondern scheuchte damit auch Datenschützer und mehrere Friedensgruppen auf. Datenschützer fürchten, dass das Bundesheer mit seinen Drohnen nun in Hinterhöfe und Wohnungen spitzelt. Andere verwechselten die Aufklärungsflieger mit den schwer bewaffneten US-Predator-Drohnen, und richteten an das Parlament eine Petition, dieser „neuen Killer-, Bespitzelungs- und Unterdrückungstechnologie“ eine Absage zu erteilen.
Spitzelaktionen
Das waren Missverständnisse. Die vom Heer beschafften „Tracker“ vom französischen Hersteller Surveycopter mit ihrem Gewicht von 8,5 Kilogramm und einer Flügelspannweite von 3,6 Meter können nicht bewaffnet werden. Bereits das Magazin einer Pistole wäre zu schwer. Ausgestattet sind sie wechselweise mit einer ultraleichten Tag- oder Nachtkamera. Mit ihren Elektromotoren können sie einen Radius von 20 Kilometern abdecken.
Auch die Angst vor Spitzelaktionen in Österreichs Hinterhöfen scheint unbegründet. Das verhindert schon alleine das Luftfahrtgesetz. Ein Zusammenstoß eines unbemannten Kleinfliegers mit einem Flugzeug hätte fatale Folgen. Trainingsflüge dürfen nur im gesperrten Luftraum durchgeführt werden. Das reduziert die Bewegungsfreiheit auf Truppenübungsplätzen wie Allentsteig oder Felixdorf. Außerdem sind die Kameras für Personen-Identifizierung nicht geeignet.
Gesteuert dürfen sie nur von eigens ausgebildeten Drohnen-Operatoren werden. 16 neue Drohnen-Piloten haben vergangenen Freitag ihren Grundkurs abgeschlossen. Sie sitzen zwar am Boden vor dem Monitor, müssen aber wie Piloten agieren. Zum Einsatz kommen die Drohnen bei den Aufklärungsverbänden in Mistelbach, Allentsteig, Feldbach und beim Jagdkommando.
Beim Einsatz dürfen die Drohnen die Truppenübungsplätze verlassen. Etwa bei Hochwasser. Heute noch denken Hubschrauberpiloten mit Schrecken an das Hochwasser des Jahres 2009 zurück. Aufklärungsflüge in die verwüstete Ortschaft Ybbsitz im Alpenvorland erforderten halsbrecherische Flugmanöver durch tief hängende Nebelbänke. Mit der Drohne ginge das leichter. Nachdem sie GPS-gesteuert ihren programmierten Weg fliegt, sind die Sichtverhältnisse auf dem Flug zum Einsatzgebiet egal.
Luftraumsperre
Da die Drohnen eine Höhe von 6800 Metern erreichen, könnte das Heer damit auch vermisste Bergsteiger auf dem Großglockner suchen. Die Voraussetzung dafür sind eine Anforderung durch die Behörden und eine Luftraumsperre im Einsatzgebiet. Auch die Polizei steht bereits in den Startlöchern. Bei der Belagerung des Polizistenmörders in Großpriel hat sie immerhin Bundesheer-Panzer angefordert. Künftig hat das Heer auch Drohnen für solchen Einsätze im Angebot. Denn im Gegensatz zu den Polizeihubschraubern kann man auf Drohnen nicht schießen – weil man sie wegen ihrer geringen Größe nicht sieht.
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