Wann bekommen Polit-Promis eine Diversion – und wann nicht?
Erinnern Sie sich, dass Bettina Glatz-Kremsner, frühere Casinos-Austria-Chefin und Vizeparteiobfrau der ÖVP, einmal als Angeklagte vor Gericht gestanden ist? Nein? Dann hat sie wohl alles richtig gemacht.
Glatz-Kremsner war im Oktober 2023 neben Ex-Kanzler Sebastian Kurz und dessen Ex-Kabinettschef Bernhard Bonelli in Wien wegen Falschaussage angeklagt. Während gegen Kurz und Bonelli monatelang prozessiert wurde, schied die 63-Jährige schon an Tag 1 aus der Verhandlung aus. Sie zeigte Reue, zahlte 104.000 Euro – und die Sache war erledigt.
So sieht sie aus, eine erfolgreiche Diversion. Andere Politiker hatten da weniger „Glück“: ÖVP-Klubchef August Wöginger und Klaus Luger, Ex-SPÖ-Bürgermeister von Linz, wurde in ihren jeweiligen Strafverfahren erst eine Diversion angeboten, dann aber in zweiter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Linz weggenommen.
Muss wieder vor Gericht: Klaus Luger.
Das Gericht zog in beiden Fällen eine rote Linie: Dafür, so die Botschaft an Bevölkerung und Polit-Straftäter, ist die Diversion nicht gedacht.
Die Geschichte der Diversion
Der Begriff „Diversion“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet so viel wie „Umleitung“. Passend, weil man damit ja einem Gerichtsprozess ausweicht. Eingeführt wurde das Modell in den 1970er-Jahren vorerst nur für Jugendliche. Sie sollten sich, wenn sie einmal auf die schiefe Bahn geraten waren, mit einem Eintrag im Strafregister nicht gleich ihre Zukunft verbauen, so der Gedanke. Eine Diversion bedeutet, dass das Verfahren ohne förmliche Hauptverhandlung vor Gericht und damit ohne Verurteilung endet.
Die Voraussetzungen sind, dass der Sachverhalt „hinreichend geklärt“ ist, die Tat nicht mit mehr als fünf Jahren Haft bedroht ist und keine „schwere Schuld“ vorliegt. Der Beschuldigte muss zudem eine Wiedergutmachung leisten – sei es durch eine Geldbuße (nicht Geldstrafe!) oder gemeinnützige Arbeit.
Im Jahr 2000 wurde diese Art der Verfahrensbeendigung auch für Erwachsene eingeführt, um bei kleineren Delikten rasch Rechtsfrieden herzustellen. Das hat die Kriminalitätsstatistik nachhaltig verändert: 1999 gab es in Österreich 62.000 Verurteilungen in erster Instanz, im Jahr 2000 nur noch 42.000.
Noch klarer wird die Bedeutung der Diversion anhand folgender Zahlen: Zieht man von allen Verfahren, die 2024 erledigt wurden, jene ab, die mangels Anfangsverdachts oder Beweisen eingestellt wurden, bleiben noch rund 88.000 Verfahren übrig.
Davon endeten 47.000 (also mehr als die Hälfte!) mit einer Diversion. Die übrigen landeten vor Gericht, wo 29.000 Schuld- und 8.000 Freisprüche fielen – nach oft langwierigen Verfahren, während Diversionen recht flott abgewickelt werden können.
Warum es bei Politikern kompliziert ist
Bei Politikern ist die Sache schon wegen der öffentlichen Aufmerksamkeit etwas komplizierter, aber auch da zählt immer die Einzelbetrachtung. Eine Pauschalantwort, warum der eine Polit-Promi eine Diversion bekommen hat und der andere nicht, gibt es nicht.
Beim Wiener Ex-ÖVP-Chef Karl Mahrer wurde argumentiert, dass er zum Zeitpunkt der Tat noch kein Politiker war; der frühere FPÖ-Klubchef Johann Gudenus und der FPÖ-Abgeordnete Markus Tschank waren das sehr wohl. Bei allen dreien endeten die Strafverfahren geräuschlos.
Anders beim früheren Linzer SPÖ-Bürgermeister Klaus Luger, der auf Kosten der Stadt ein Gutachten in Auftrag gegeben hat, um einen Maulwurf zu finden – dabei war er selbst der Maulwurf. Er bekam keine Diversion, weil er seine Befugnisse für seinen eigenen Vorteil ausgenutzt haben soll. Aber so lautete auch der Vorwurf bei Hannes Koza, damals ÖVP-Bürgermeister von Vösendorf, als er eine persönliche Anwaltsrechnung manipulierte und über die Gemeinde abrechnen ließ.
Bei Mahrer ging es um eine Schadenssumme von 84.000, bei Luger um 20.000, bei Koza um 2.000 Euro.
Die Fälle Wöginger und Luger
Bei August Wöginger (und auch bei Luger) war für das Oberlandesgericht eher der „immaterielle“ Schaden entscheidend: Durch den mutmaßlichen Postenschacher sei „das Vertrauen der Bevölkerung in staatliche Institutionen erheblich beeinträchtigt“ worden sei, schrieb das OLG, als es im Dezember die Diversion gekippt und die Prozess-Fortsetzung angeordnet hat.
Luger muss voraussichtlich ab Juni wegen Untreue vor Gericht. Auch hier ist die Begründung des OLG bemerkenswert: Würde der Ex-Stadtchef eine Diversion bekommen, dann könnte der Eindruck entstehen, dass sich ein Politiker solches Fehlverhalten erlauben kann, bis er erwischt wird – und sich dann, im „Worst Case“, einfach durch eine „verkraftbare Zahlung freikauft“.
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