Die radikalen Steuerpläne der Regierung

Staatssekretär Hubert Fuchs (FPÖ)
Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs kündigt milliardenschwere Entlastungen, ein neues Steuerrecht und radikale Vereinfachungen an.

Im Finanzministerium wird eine umfassende Steuerreform vorbereitet. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Lohnverrechnung und alle möglichen Ausnahme- und Sonderbestimmungen stehen zur Disposition. „Es ist ein großer Wurf zu erwarten“, sagt Finanz-Staatssekretär Hubert Fuchs zum KURIER.

Der FPÖ-Politiker ist Leiter der Steuerreform-Taskforce.

Fuchs ist Doppel-Magister und Doppel-Doktor. Er hat Rechtswissenschaften und Betriebswirtschaft studiert und arbeitete bis zu seinem Eintritt in die Bundesregierung als Steuerberater bei Hübner & Hübner in Wien. Für die FPÖ hat er das Kapitel „Finanzen und Steuern“ im Regierungsprogramm verhandelt und kann es als Finanz-Staatssekretär nun auch umsetzen. Für jemanden mit seinem Background gleicht das dem Berufshimmel auf Erden: „Es ist der Traum eines jeden Steuerberaters. Wir sind ein reines Expertenteam und arbeiten derzeit völlig unpolitisch. Im Mittelpunkt steht die Frage: Wie könnte das ideale Einkommensteuerrecht aussehen?“

Am Ende werden sich die Steuerexperten zwar danach richten müssen, welche ihrer Idealvorstellungen sich der Staat leisten kann. Aber Fuchs ist zuversichtlich, dass vieles sofort umsetzbar sein wird, der Rest zumindest mit Zeitverzögerung. Auf eine Steuerentlastung auf Pump oder Gegenfinanzierungen wie die Registrierkassenpflicht will sich Fuchs jedenfalls nicht einlassen: „Das wird es mit mir nicht geben.“

Steuerberater überflüssig

Wie sieht ein Steuerrecht aus, das den Idealvorstellungen eines Steuerberaters entspricht? Interessanterweise so, dass der Steuerberaterbranche viele kleinere Kunden abhanden kommen werden. Fuchs: „Wir Steuerberater waren immer für ein einfacheres Steuerrecht. Es hat ja keinen Sinn, wenn Kleinbetriebe einen Steuerberater nehmen müssen, der sie 2000 Euro kostet, der ihnen aber nur eine Steuerersparnis von 1000 Euro bringen kann, weil sie ohnehin nicht viel Steuer zahlen.“ Steuerberater sollten dort tätig sein, wo es wirklich etwas zu beraten gibt, meint Fuchs.

Für Kleinunternehmer bis zu 30.000 Euro Umsatz soll es massive Vereinfachungen durch großzügige Pauschalierungen geben. Ein Beispiel für einen Dienstleistungsbetrieb mit 30.000 Euro Jahresumsatz: Vom Jahresumsatz werden 30 Prozent Ausgabenpauschale (= 9000 Euro) abgezogen, verbleiben 21.000 Euro als zu versteuernder Gewinn, der den Einkommensteuertarifen unterliegt. Für das produzierende Gewerbe und für den Handel soll es höhere Pauschalsätze geben. Fuchs: „Somit müssten 200.000 Kleinunternehmer keine Steuererklärung mehr machen, sondern nur mehr ihren Umsatz dem Finanzamt bekannt geben.“

„In den Mistkübel“

Ein Radikalschnitt steht bei der Einkommensteuer bevor. Fuchs: „So wie das Einkommensteuergesetz jetzt ist, wird es in den Mistkübel geworfen. Es stammt aus 1988, ist 30 Jahre alt, es gab über 160 Novellen, mehr als fünf im Jahresdurchschnitt. Wir machen ein neues Gesetz, das Einkommensteuergesetz 2020.“ Ziel sei, das Steuerrecht einfacher und gerechter zu machen, „wir wollen Ausnahmen und Sonderbestimmungen ausmisten“, so Fuchs. Das werde sich auf die Steuertarife auswirken, „und zwar nach unten“, sagt der FPÖ-Politiker.

Sprich: Die Steuerstrukturreform soll eine bürokratische Vereinfachung, aber auch eine Tarifreduktion bringen. Ziel ist laut Fuchs eine Abgabenquote von 40 Prozent „oder darunter“.

Zum Streichen von Ausnahmen oder zu neuen Tarifstufen gibt es noch keine Details, doch drei Eckpunkte stehen fest:

Eckpunkt 1 Die Lohn- und Einkommensteuerbelastung werde für jeden sinken.

Eckpunkt 2 Die kalte Progression, also das Hineinwachsen in höhere Steuerstufen durch inflationsbedingte Lohnerhöhungen, wird abgeschafft. Ab 2022 ist sie Geschichte. Fuchs: „Ziel ist ein einfacher Automatismus, der über alle Tarifstufen hinweg wirkt, nicht nur bei den unteren drei, wie das mancherorts diskutiert wird.“

Eckpunkt 3 Fuchs: „Nehmen wir jemanden, der 1500 Euro monatlich verdient. Diese Person bezahlt rund 240 Euro Sozialversicherung, aber nur 50 Euro Steuern. Diesen Dienstnehmer können wir durch eine Steuerreform nicht mehr wirklich entlasten. Daher können wir hier nur eine Abflachung bei der Sozialversicherung vornehmen, so wie wir es bei der Arbeitslosenversicherung für die unteren Einkommen bereits gemacht haben.“ Leistungskürzungen – wenn etwa Krankenversicherungsbeiträge gekürzt würden – schließt Fuchs aus.

Neue Behörde verteilt Geld

Eine weitere massive Vereinfachung ist bei der Lohnverrechnung geplant. Sämtliche Lohnnebenkosten – Beitrag zur Sozialversicherung, Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer etc. – sollen in einer neuen Einheitlichen Dienstgeberabgabe zusammengefasst werden. Der einheitliche Prozentsatz steht noch nicht fest, „wird aber unter 30 Prozent der Beitragsgrundlage liegen“ (Fuchs) und soll vom Unternehmer pauschal an eine einzige Behörde innerhalb der Finanzverwaltung abgeführt werden. Diese Behörde verteilt das Geld in der Folge an Bund, Krankenkassen und Gemeinden.

Derzeit ist es so, dass der Unternehmer (oder sein Steuerberater) ausrechnen muss, welche Behörde wie viel Geld bekommt, und der Unternehmer führt dann die Beträge jeweils an Finanz, Krankenkassen und Gemeinden ab. Fuchs: „Der erste Schritt zur Einheitlichen Dienstgeberabgabe wird bereits nächstes Jahr gesetzt. Ab 1. 1. 2019 gibt es nur mehr eine Lohnabgabenprüfbehörde, die sämtliche Prüfungen im Bereich der Lohnabgaben durchführt. Das bedeutet, die Prüfer der Gebietskrankenkassen kommen in die Finanzverwaltung. Der zweite Schritt ist die Einführung der Einheitlichen Dienstgeberabgabe. Die neue Lohnabgabenbehörde hebt sie ein und verteilt das Geld an Finanz, Krankenkassen und Gemeinden.“ Auch der zweite Schritt erfolge „auf jeden Fall“ in dieser Legislaturperiode, so stehe es nämlich im Regierungsprogramm, betont Fuchs.

Durch diese Verwaltungsreform würde der Staat in diesem Bereich wesentlich schlanker werden, und die Unternehmer würden sich einiges an Kosten und Arbeit ersparen.

Keine AK-Umlage für Kleine

Reduzieren will Fuchs die Beitragspflicht zur Arbeiterkammer. „Es ist auf jeden Fall unanständig, dass man Arbeiterkammerumlage zahlen muss, auch wenn man keine Steuern zahlt. Ich bin dafür, dass alle, die weniger als 11.000 Euro verdienen, keine AK-Umlage zahlen müssen. Das ist gelebte Fairness.“

Notwendig sei ferner die „längst überfällige“ Abschaffung der Verlautbarungspflichten im Amtsblatt zur Wiener Zeitung. Fuchs: „In Zeiten der Digitalisierung sind derartige Zwangsveröffentlichungen auf Papier nicht mehr zeitgemäß und stellen eine sinnlose Kostenbelastung für die Unternehmer dar.“

Bei den Kapitalgesellschaften rückt der FPÖ-Politiker von dem Modell reduzierter Steuersätze auf reinvestierte Gewinne ab, weil Österreich aus europarechtlichen Gründen dadurch auch Investitionen im EU-Ausland fördern müsste. „Das wollen wir nicht“, sagt Fuchs. Besser sei es, stattdessen generell den Körperschaftsteuersatz in Richtung 20 Prozent zu senken (von derzeit 25 Prozent). Hingegen soll bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen eine Entlastung für nicht entnommene Gewinne eingeführt werden. Fuchs: „So wie es bei der Kapitalgesellschaft möglich ist, den Gewinn im Unternehmen zu belassen, soll es künftig auch bei einkommensteuerpflichtigen Unternehmen möglich sein, nicht entnommene Gewinne mit einem reduzierten Steuersatz zu versteuern.“

Zum Zeitplan für die Reformen sagt Fuchs: „Wir wollen bis Jahresende mit den Entwürfen fertig sein und im Frühjahr 2019 in Begutachtung gehen, damit das Parlament spätestens im Herbst die Beschlüsse fassen kann. Die Masse der Neuerungen tritt mit 1. 1. 2020 in Kraft, mit Ausnahme der Abschaffung der kalten Progression; die kommt 2022.“

Das Volumen der Steuerentlastung definiert Fuchs so: Die Bundesregierung habe für den Steuerentfall im Bundesfinanzrahmen bereits mit 3,5 Milliarden Euro vorgesorgt: 2021 sind Mindereinnahmen von 1,3 Milliarden vorgesehen, 2022 sind es 2,2 Milliarden Euro. Fuchs: „Das Steuerentlastungsvolumen wird aber bestimmt deutlich über den bereits budgetierten 3,5 Milliarden Euro liegen. Ich rechne mit einem hohen einstelligen Milliardenbetrag.“

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