Die Novomatic-Akte der Staatsanwälte

Die Novomatic-Akte der Staatsanwälte
Was dem Glücksspielkonzern, Gernot Blümel und vielleicht auch Sebastian Kurz vorgeworfen wird. Ein Blick in den 535 Seiten starken Akt.

Der Ermittlungsakt hat 535 Seiten. Seit Tagen wird der „Gernot Blümel“-Akt von sämtlichen politischen Parteien akribisch durchgeackert. Schon bei der Durchsicht der Anordnung zur Hausdursuchung ist klar: Der heutige Finanzminister fungierte gleichsam als Steigbügelhalter.

Die „K1-Person“ der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) – um es im Pandemie-Jargon zu formulieren – heißt nicht Blümel, sondern Sebastian Kurz.

42 Mal kommt der Name Sebastian Kurz in der Anordnung zur Hausdurchsuchung vor, der Name Gernot Blümel hingegen nur 23 Mal. Die WKStA benötigt Kurz vor allem in seiner Funktion als Außenminister (2013–2017), um bei Ex-Novomatic-Manager Harald Neumann und Blümel das Delikt der Bestechung und Bestechlichkeit prüfen zu können. Denn Blümel war 2017 nicht amtsführender Stadtrat in Wien – also kein Amtsträger.

Erst durch die Annahme der WKStA, dass Blümel das „Spenden-Ansuchen“ von Neumann über den damaligen Kabinettschef des Finanzministeriums an Außenminister Kurz weitergeleitet hat, wird der Chatverlauf vom 12. Juli 2017 strafrechtlich relevant („Guten Morgen, ich hätte eine Bitte: Bräuchte einen kurzen Termin bei Kurz. erstens wegen Spende und zweitens bezüglich eines Problems, das wir in Italien haben“).

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