Die Forderungen des Frauenvolksbegehrens im Faktencheck

DREI VOLKSBEGHREN STARTEN IN ÖSTERREICH: MEDIENAKTION FRAUEN VOLKSBEGEHREN
Gleich 33 Forderungen sollen zu mehr Gleichberechtigung führen. Der KURIER hat sich fünf zentrale Anliegen näher angesehen.

Manchmal ist es ganz einfach: Das einzige Anliegen des „Don’t smoke“-Volksbegehrens ist ein ausnahmsloses Rauchverbot in der Gastronomie. Beim Frauenvolksbegehren (FVB) sieht die Sache anders aus: 33 Forderungen  in neun Kategorien sollen für mehr „Sichtbarkeit und Rechte von Frauen“ sorgen.

Aber wie sinnvoll sind sie und welche – auch finanziellen – Konsequenzen hätten sie? Ein KURIER-Faktencheck anhand von fünf exemplarisch ausgewählten Forderungen.

  • 50-Prozent-Quote in Politik und Wirtschaft

Es klingt simpel: In allen politischen Vertretungen und öffentlichen Gremien von Gemeinderäten aufwärts sowie in Vorständen und Aufsichtsräten müssen künftig zur Hälfte Frauen sitzen – andernfalls drohen Sanktionen. Studien belegen die positiven Effekte solcher Quoten. Die London School of Economics fand etwa heraus, dass Geschlechterparität zu mehr Kompetenz in der Politik führt. Selbiges gilt für die Wirtschaft: Quoten führen dazu, dass mehr über die benötigten Qualifikationen nachgedacht – und dementsprechend rekrutiert wird, ergab der "Frauen-Managementreport 2018" der Arbeiterkammer (AK).

  • Mehr Lohntransparenz

Momentan müssen Betriebe ab 150 Mitarbeitern alle zwei Jahre einen Einkommensbericht veröffentlichen, aus dem die Durchschnittsgehälter für Männer und Frauen hervorgehen. Geht es nach dem FVB, müssen das künftig alle Betriebe tun – und die Berichte sollen differenzierter werden. So sind aktuell Gehaltsbestandteile wie Prämien nicht ersichtlich. Diese „volle Lohntransparenz“ hält auch die Arbeiterkammer für sinnvoll.

Zusätzlich steht eine Revision der Kollektivverträge auf dem Wunschzettel des Frauenvolksbegehrens. Vor allem die Einstufung der Lohngruppen und die Tätigkeitsfelder sollen überarbeitet werden. So wären etwa Textilreiniger und Metaller ähnlichen körperlichen Belastungen ausgesetzt, würden aber deutlich unterschiedlich entlohnt, kritisiert FVB-Sprecher Christian Berger. Zusätzlich wird auch eine Überarbeitung der Mindest- und Maximallöhne gefordert. Die Anhebung der Mindestlöhne ist auch für die Arbeiterkammer "ein wesentlicher Punkt, da Frauen noch immer viel zu oft in Niedriglohnbranchen arbeiten", sagt AK-Präsidentin Renate Anderl

  • Kostenlose Ganztags-Kinderbetreuung bis 14

Wer kümmert sich während der Arbeit um die Kinder? Diese Frage sollen sich Eltern künftig nicht mehr stellen müssen. Wobei sich zwei Probleme auftun: Einerseits wäre die Umsetzung angesichts der zwischen Bund und Ländern geteilten Schul-Kompetenzen realpolitisch schwierig. Und andererseits würde das viel Geld kosten. Wie viel, das weiß niemand so genau. Im Bildungsministerium schätzt man die entsprechenden Kosten auf KURIER-Anfrage aber auf rund 1,7 Milliarden Euro nur für das Personal, also ohne zusätzliche Infrastruktur - jedoch inklusive Vorschüler. Momentan würden sich die Personalausgaben auf rund 300 Millionen belaufen, jedoch besucht nur ein knappes Viertel aller Kinder eine Ganztagsschule.

  • Kostenlose Verhütung, Schwangerschafts-Tests und -Abbrüche

Geht es nach dem Frauenvolksbegehren, sollen die Kassen künftig die Kosten für Verhütungsmittel, Schwangerschaftstests und auch Abbrüche übernehmen, damit Frauen „unabhängig über ihre Sexualität bestimmen dürfen“. Rechtlich wäre dazu eine Änderung des Sozialversicherungsgesetzes nötig, eine entsprechende Kalkulation liegt im Hauptverband aber nicht vor. Die Arbeiterkammer verweist neben der gesundheitspolitischen auch auf die sozialpolitische Relevanz des Themas, schließlich seien ungewollte Schwangerschaften für die Betroffenen "hochproblematisch". Für AK-Präsidentin Anderl sind der Zugang zu Verhütungsmitteln sowie die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs jedenfalls „ganz wesentliche Eckpfeiler einer modernen Familienpolitik“.

  • Verbot sexistischer Werbung

Die Darstellung von Menschen in „abwertender, klischeehafter oder sexistischer Weise“ soll künftig verboten werden. Zwar gibt es für solche Fälle bereits den Werberat, der könne sich aber erst im Nachhinein einschalten, so die Kritik. Dessen Präsident Michael Straberger hält das freilich „nicht für sinnvoll“. Die Frage, was geschlechterdiskriminierende Werbung ist, sei oft nicht einfach zu beantworten. Der Werberat arbeite darum mit rund 250 Fachleuten aus den verschiedensten Disziplinen zusammen – laut Straberger ein „sehr praktikables System“.

Mehr Rückendeckung - für die "auch Signale aus der Politik sehr hilfreich wären" - wünscht er sich freilich dafür, auf "sehr uneinsichtige" Unternehmer mehr Druck ausüben zu können. Wobei sich hier die Wirtschaftskammer teilweise dafür einsetzen würde, Entscheidungen des Werberats durchzusetzen.

Die Arbeiterkammer fände ein Verbot hingegen sinnvoll. Inwieweit ein solches Verbot dann auch exekutierbar sei, "müsste man sich natürlich genauer anschauen", gibt Renate Anderl jedoch zu bedenken.

"Konnten nicht weniger fordern"

Aber was entgegnen die Organisatoren des Frauenvolksbegehrens nun jenen, die die enorme Bandbreite der Forderungen kritisieren? Wäre es nicht taktisch klüger gewesen, sich auf weniger Kernforderungen zu beschränken? Nein, sagt Sprecher Christian Berger. Nach über einhundert Gesprächen mit Frauenorganisationen und Expertinnen sei das schlicht "das Mindestmaß gewesen". Man hätte nicht "weniger als das fordern können, wenn wir die Gesellschaft geschlechtergerechter machen wollen".

Und gibt abschließend zu bedenken: „Vielleicht haben wir den Erfolg ja gerade, weil wir so kompromisslos waren.“

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