Was genau ist eigentlich ein Plagiat? Im Universitätsgesetz ist zwar derzeit keine verpflichtende Plagiatsprüfung vorgesehen, dennoch wird darin definiert, was als Plagiat gilt: "Ein Plagiat liegt eindeutig vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Aneignung und Verwendung von Textpassagen, Theorien, Hypothesen, Erkenntnissen oder Daten durch direkte, paraphrasierte oder übersetzte Übernahme ohne entsprechende Kenntlichmachung und Zitierung der Quelle und der Urheberin oder des Urhebers", heißt es.
Wie viele Plagiate fliegen pro Jahr an Österreichs Hochschulen auf? Dafür gibt es derzeit keine validen Zahlen. Faßmann hat aber bereits eine Studie angekündigt, um die Zahl der Plagiate zu erheben.
Welche Qualitätsstandards gelten an Österreichs Hochschulen? "Studierende, Forscher und Lehrende sind dem wissenschaftlich korrekten Verhalten verpflichtet", erklärt Peter Lieberzeit. Er ist als Studienpräses der Universität Wien für die Meldung und Überprüfung eines Plagiatsverdachts zuständig. Aber was heißt "wissenschaftlich korrektes Verhalten"? Der Begriff umfasse insbesondere den korrekten Umgang mit Quellen, die korrekte Durchführung von Analysen sowie das eigenständige Verfassen von schriftlichen Arbeiten, sagt Lieberzeit.
Wie funktioniert eine Plagiatsprüfung? Hier kommt in der Regel eine Software zum Einsatz. Die Studenten müssen ihre fertigen Arbeit auf den Hochschulschriftenserver hochladen. Dort werden die Abschlussarbeiten mithilfe spezieller Software mit bereits veröffentlichten Werken hinsichtlich Textgleichheiten verglichen. Gibt es Übereinstimmungen, werden die betreffenden Passagen zur weiteren Begutachtung markiert. Innerhalb von längstens 24 Stunden erstellt das automatische System einen Prüfbericht. An diesem Punkt enden die Fähigkeiten des Computers. Die Studienprogrammleitungen müssen dann gemeinsam mit dem jeweiligen Betreuer die markierten Textgleichheiten noch einmal genauer unter die Lupe nehmen. Sie entscheiden, ob ein Plagiat vorliegt oder nicht.
Was passiert, wenn ein Plagiat entdeckt wird? Taucht ein Plagiatsverdacht auf, gibt es laut Peter Lieberzeit zwei Möglichkeiten: Entweder werde die Arbeit aufgrund von Mängeln in der Zitierweise zurückgewiesen. Dann könne der Verfasser sie nochmals überarbeiten. Oder aber, es werde festgestellt, dass es sich tatsächlich um ein Plagiat handelt. Falls die Arbeit noch nicht beurteilt wäre, müsste ein völlig neues Thema – eventuell mit einem anderen Betreuer – bearbeitet werden. Nach bereits erfolgter Beurteilung würde die Arbeit für nichtig erklärt. Das sei übrigens nach derzeitiger Rechtslage beliebig lange rückwirkend möglich und führe zwingend zur Aberkennung des Titels.
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