Dickpics per Post bleiben prinzipiell erlaubt

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Ab September gilt in Österreich das Dickpic-Verbot. Das Justizministerium präzisiert offene Fragen.

Ab 1. September ist das Verschicken unerwünschter Genitalbilder in Österreich strafbar. Das hält Paragraf 218 zur sexuellen Belästigung fest. Ein "Dickpic" erhält jede zweite Frau zwischen 18 und 36 Jahren zumindest einmal in ihrem Leben – in fast 90 Prozent der Fälle ungefragt. Das neue Verbot gilt für alle elektronischen Wege, also etwa das Verschicken per Messenger, SMS, eMail oder auch Fax.

Das Dickpic-Verbot gilt als Ermächtigungsdelikt, Betroffene müssen den Vorfall aktiv bei Polizei oder Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen. Die Praxis in Deutschland zeigt, dass für die Anzeige ein Screenshot der Bildaufnahme samt dazugehörigem Schriftverkehr gut geeignet ist. Welche Aspekte Betroffene noch beachten müssen:

Übermittlung muss absichtlich erfolgen

Damit ein Straftatbestand vorliegt, muss der Täter oder die Täterin die Bildaufnahmen unaufgefordert und absichtlich übermitteln. Wie gut die Absichtlichkeit nachgewiesen werden kann, wird sich erst in der Praxis zeigen. Das Justizministerium (BMJ) von Anna Sporrer (SPÖ) präzisiert auf KURIER-Nachfrage: "Wenn von einem Einverständnis aller beteiligten Personen auszugehen ist, etwa in Beziehungen oder auch bei Teilnahme an entsprechenden Angeboten im Internet, in sozialen Medien oder Apps, kommt es natürlich zu keiner Kriminalisierung." Die reine Präsenz auf einer Dating-App stellt übrigens noch kein Einverständnis dar.

"Wesentlich menschliche Genitalien"

Das Foto muss zudem "wesentlich menschliche Genitalien" zeigen. Was bedeutet in diesem Zusammenhang "wesentlich"? Genitalaufnahmen, die nur im Bildhintergrund oder aus großer Entfernung – etwa auf Strandfotos – erkennbar seien, sind laut BMJ "von vornherein nicht vom Tatbestand erfasst".

Analoge Zusendung nicht strafbar

Laut Gesetz bezieht sich das Verbot auf Bildaufnahmen "im Wege einer Telekommunikation oder unter Verwendung eines Computersystems". Was heißt das für analoge Kommunikationswege? Wer beispielweise ein Penisfoto per Kuvert oder Box verschickt, verstößt nicht gegen das Dickpic-Verbot, wie das BMJ auf Nachfrage bestätigt. Andere Straftatbestände wie Stalking könnten aber durchaus erfüllt sein.

KI-generierte Genitalien

Das Verbot erstreckt sich auch auf vergleichbare bearbeitete Bildaufnahmen – also manipulierte Fotos und Videos. Selbiges gilt für "vergleichbares künstlich erstelltes Material". Das können Fotos oder Videos von Genitalien sein, die beispielsweise mit künstlicher Intelligenz (KI) erstellt wurden und den Eindruck einer echten Bildaufnahme erwecken.

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