Der lange Weg zum doch nicht kompletten Rauchverbot in Lokalen
Das ab Mai 2018 geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt offenbar nicht (mehr dazu hier). ÖVP und FPÖ haben sich bei den Regierungsverhandlungen auf eine Regelung nach "Berliner Modell" geeinigt, bei dem Gäste vorerst weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren können. Die jahrelange Debatte dürfte damit wohl eine Fortsetzung finden. Eine Chronologie:
6. September 1992: Gesundheitsminister Michael Ausserwinkler (SPÖ) präsentiert in der ORF-"Pressestunde" mehrere Vorhaben gegen das Rauchen. In der Gastronomie sollen demnach Nichtraucherzonen geschaffen werden. Ausserwinkler stellt sich vor, dass zumindest ein Großteil der Betriebe in etwa fünf Jahren die Hälfte der Plätze Nichtrauchern zur Verfügung stellt.
12. August 2004: Die damalige Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (ÖVP) und der Obmann der Gastronomiesparte in der Wirtschaftskammer, Helmut Hinterleitner, geben bekannt, dass eine freiwillige Selbstverpflichtung eingeführt wird. 30 Prozent der heimischen Speiselokale sollen bis Ende 2004 "rauchfreie Zonen" einrichten, bis Ende 2006 soll der Anteil auf 90 Prozent gesteigert werden.
18. April 2007: Das Gesundheitsministerium unter Ressortleiterin Andrea Kdolsky (ÖVP) kündigt an, dass es nach der Evaluierung der freiwilligen Selbstverpflichtung für die räumliche Trennung zwischen Rauchern und Nichtrauchern eine gesetzliche Regelung geben wird.
31. Oktober 2007: Das Vorhaben, mit 1. Jänner 2008 das Tabakgesetz zu verschärfen, scheitert. Es gibt keine Einigung zwischen ÖVP und SPÖ, Kdolsky verzichtet vorläufig auf ein Gesetz. Eine sechsmonatige Nachdenkpause wird vereinbart.
30. April 2008: Die Koalition unter Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (SPÖ) präsentiert im Ministerrat ihre Bestimmungen zum Nichtraucherschutz. Demnach soll ab 2009 ein grundsätzliches Rauchverbot in der Gastronomie gelten, unter bestimmten Voraussetzungen ist das Rauchen in abgeschlossenen Zimmern aber gestattet.
1. Jänner 2009: Mit dem Tabakgesetz tritt ein "grundsätzliches" Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Ausnahmen gibt es allerdings für abgetrennte Raucherzimmer, kleine Gaststätten und Betriebe, die wegen der neuen Regelung einen Umbau durchführen. Wird das Verbot nicht eingehalten, drohen Wirten Pönalen, die bei mehreren Verstößen bis zu 10.000 Euro betragen können.
30. Juni 2010: Die Übergangsfrist für Umbauarbeiten und Sondergenehmigungen ist zu Ende. Somit dürfen Gastronomen Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist.
10. April 2015: Die Regierung einigt sich auf ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018. Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) präsentieren den entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch am selben Tag in Begutachtung geht. Betriebe, die freiwillig bereits bis zum Juli 2016 auf rauchfrei umstellen, können als besonderen Anreiz eine "Prämie" in Höhe des Restbuchwerts erhalten.
10. Oktober 2017: Bereits vor der Nationalratswahl werden innerhalb der FPÖ Stimmen gegen das absolute Rauchverbot laut. Die Regelung würde die Wiener Gastronomie massiv gefährden, meinte etwa der blaue Vizebürgermeister Johann Gudenus. Die FPÖ werde sich bei etwaigen Koalitionsverhandlungen nach der Nationalratswahl dafür einsetzen, dass das derzeit geltende Gesetz nicht verändert wird.
11. Dezember 2017: ÖVP und FPÖ einigen sich bei den Regierungsverhandlungen auf eine Raucherregelung nach "Berliner Modell". Das ab Mai 2018 ursprünglich geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt demnach nicht. Gäste können vorerst weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren. Zugleich wird der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt.
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