Demokratie-Match gegen Ungarns Premier Orbán
Keiner der EU-Abgeordneten wagte in den vergangenen Tagen eine Prognose, alle hielten sich mit Aussagen zurück, doch am Ende gab es die nötige Zweidrittel-Mehrheit der abgegebenen Stimmen für ein EU-Rechtsstaatsverfahren gegen Ungarn.
Am Mittwoch stimmten im Straßburger Parlament von 693 anwesenden Parlamentariern 448 für die Einleitung eines Artikel-7-Verfahrens des EU-Vertrages, 197 waren dagegen, 48 enthielten sich.
Grundlage dieser Abstimmung war ein Bericht, der in Ungarn seit 2010 eine systematische Verletzung von Demokratie, EU-Rechten und EU-Werten feststellt. Besonders schwerwiegend fand die Berichterstatterin, die niederländische Grün-Abgeordnete Judith Sargentini, das kürzlich verabschiedete Gesetz gegen NGOs und gegen die Soros-Stiftung, die die Errichtung der Zentraleuropäischen Universität in Budapest finanzierte.
Zum eindeutigen Abstimmungsergebnis dürfte auch der Auftritt von Ungarns Ministerpräsident Viktor Orbán am Dienstag im Plenum des Parlaments beigetragen habe. In seiner Rede und in der darauffolgenden Debatte zeigte er keinerlei Kompromiss- und Dialogbereitschaft. Er sprach von einer „Erpressung Ungarns und des ungarischen Volkes durch die EU“. Er bezeichnete den Bericht als „lügenhaft“, der darauf abziele, Ungarn „abzustempeln“.
Langer Weg
Neben Polen (Verfahren gegen die Justizreform) steht damit auch Ungarn am Pranger der EU. Im Falle Ungarns ist erstmals das Europa-Parlament aktiv geworden. Doch bis das Verfahren wirklich in Gang kommt, muss es noch einige Hürden nehmen. Mit Mehrheit (vier Fünftel der noch 28 EU-Länder) muss der Außenministerrat entscheiden, ob er die EU-Kommission beauftragt, die Verstöße in Ungarn nochmals zu prüfen. Wenn die Kommission zum Ergebnis käme, dass es sich dabei um gravierende rechtsstaatliche Mängel handle, müsste der Europäische Rat einstimmig entscheiden, ob ein Verfahren gegen Ungarn eingeleitet wird. Am Ende des Untersuchungsprozesses wäre es wieder der Rat, der über die Sanktionen befinden müsste. Die höchste Strafe ist ein Entzug aller Stimmrechte, es können aber auch nur gewisse Stimmrechte entzogen werden (zum Beispiel Stimmrechte in bestimmten Räten, Anm.). Im EU-Vertrag steht auch, dass das Verfahren gegen ein Land – in diesem Falle Ungarn – eingestellt werden kann, sollte der beschuldigte Staat EU-rechtskonform handeln und beanstandete Gesetze ändern.
Breite Mitte
Bis auf Abgeordnete rechter nationalistischer und EU-skeptischer Fraktionen sowie einiger linker Mandatare werteten Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale und Grüne das Abstimmungsergebnis als „wichtiges Bekenntnis zur Demokratie und zu den europäischen Grundwerten“.
„Eine klare Mehrheit will die Grundregeln von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten in Europa verteidigen. Das ist ermutigend. Ich bin erleichtert und froh“, sagte der Delegationsleiter der ÖVP, Othmar Karas. Er fordert künftig eine Weiterentwicklung der EU-Rechtsstaatsverfahren.
So verlangt er, dass künftig nicht allein Parlament, Rat und Kommission entscheiden, ob ein Rechtsverstoß vorliegt, sondern ein Europäisches Verfassungsgericht. „Nur unabhängige Richter können Verstöße gegen EU-Recht zweifelsfrei feststellen“, erklärte Karas gegenüber dem KURIER.
Orbáns Partei Fidesz gehört wie die ÖVP der Europäischen Volkspartei (EVP) an. Im Vorfeld des Votums hatte sich EVP-Fraktionschef und Spitzenkandidat der EVP für die Europa-Wahl 2019, Manfred Weber, aber für die Einleitung des Artikel-7-Verfahrens gegen Ungarn ausgesprochen, ebenso wie ÖVP-Chef und Bundeskanzler Sebastian Kurz.
„Historischer Tag“
Für den Vizechef der Europäischen Sozialdemokraten, Josef Weidenholzer, war der gestrige Tag „historisch“, und er fügte hinzu: „Das Europa-Parlament schickt heute ein starkes Signal für Europa. Das ist ein wichtiger Etappensieg für die Grundrechte und zeigt, Beharrlichkeit zahlt sich aus.“
Die EU-Abgeordneten haben angekündigt, auch weitere Mitgliedsländer zu untersuchen, die EU-Rechte nicht ernst nehmen und korrupte Institutionen und Politiker tolerieren. Die Liste steht schon fest: Rumänien, die Slowakei, Malta und auch Bulgarien wollen sie unter die Lupe nehmen. Schon nächste Woche reist eine Delegation nach Bratislava und in die maltesische Hauptstadt La Valletta.
Protest aus Budapest
Harsche Töne kommen indessen aus Budapest. Die rechtsnationale ungarische Regierung sieht hinter dem Votum des EU-Parlament für ein Strafverfahren gegen das Land unlautere Motive und will die Abstimmung anfechten. Die Entscheidung sei ein „kleinlicher Racheakt zuwanderungsfreundlicher Politiker gegen Ungarn“, stellte Außenminister Peter Szijjarto am Mittwoch fest.
Die Entscheidung sei durch Betrug zustande gekommen und widerspreche den Europäischen Verträgen. Bei der Auszählung seien Enthaltungen nicht mitgerechnet worden, was das Ergebnis verfälsche. Seine Regierung prüfe, dagegen zu klagen.
Rechte Allianz
Gestern wurde im EU-Parlament darüber spekuliert, ob der ungarische Ministerpräsident mit seiner Haltung einen Plan B verfolgt.
Es ist nicht ausgeschlossen, dass er mit anderen Rechtspolitikern, wie Italiens Innenminister und Lega-Chef Matteo Salvini, eine neue nationalistische und anti-europäische Fraktion bilden will. Anhänger eines solchen Projektes finden sich auch in anderen Ländern. Angeblich solle auch der ehemalige Trump-Berater Steve Bannon die Finger im Spiel haben.
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