Wir erinnern uns: Vergangenen Herbst beschwerte sich die Opposition, dass das BMF nicht alle beantragten Akten an den U-Ausschuss geliefert habe. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) gab dieser Beschwerde am 3. März 2021 recht. Das BMF lieferte die Akten nicht sofort, sondern bemühte Wolfgang Peschorn, den Anwalt der Republik, als Vermittler. Das Ministerium war nämlich der Ansicht, dass es die Daten – eMail-Postfächer von Mitarbeitern, samt privater Kommunikation und Krankenakten – gar nicht vollständig liefern durfte.
Am 5. Mai beauftragte der VfGH den Bundespräsidenten, das Erkenntnis umzusetzen. Kurz daraufhin lieferte das BMF nach Rücksprache mit Alexander Van der Bellen kistenweise Akten.
Die Opposition war damit unzufrieden. Nicht nur wegen der hohen Geheimhaltungsstufe der Akten: Elektronische Daten seien elektronisch zu liefern, zudem seien noch immer nicht sämtliche Daten übermittelt worden. Schlussendlich musste Van der Bellen doch das Straflandesgericht Wien beauftragen, dem Finanzministerium einen Besuch abzustatten und die Postfächer sicherzustellen.
Das Ergebnis dieser Exekution liegt nun vor. Eine Frage drängt sich auf: Beinhaltet der Datenberg eMails, die dem U-Ausschuss nicht schon längst vorgelegen sind? Ja, sagte SPÖ-Fraktionsführer Jan Krainer dem KURIER.
Bei einer ersten Sichtung der Daten habe man etwa neue eMails zu den Themenkomplexen „Novomatic“ und „Casinos“ gefunden. Auch weitere, ihm nicht bekannte Mails von Thomas Schmid befänden sich in dem Konvolut, sagte Krainer.
Die Akten kommen zu spät, um neue Auskunftspersonen damit zu konfrontieren. „Hätte Van der Bellen die Exekution bereits im Mai durchführen lassen, hätten wir noch genügend Zeit gehabt, Auskunftspersonen zu laden“, meint FPÖ-Fraktionssprecher Christian Hafenecker zum KURIER und bezeichnet den Präsidenten als „Mittäter“. Aber: Die Fraktionen dürfen in der Öffentlichkeit direkt aus den Mails zitieren.
Das liegt daran, dass diese nun in der Geheimhaltungsstufe „null“ geliefert wurden. Bei Stufe „eins“ hätten die Abgeordneten daraus nur zitieren dürfen, wenn sie Auskunftspersonen im U-Ausschuss damit konfrontiert hätten – was bis 15. Juli kaum mehr möglich ist.
Blümel sagt: Das Material beinhalte weder Mails von ihm selbst, noch beträfen diese seine Amtszeit. Das BMF hat zudem vier Gutachten vorgelegt, die belegen sollen, dass die Art und Weise, wie das BMF Akten gesichert und geliefert hat, rechtmäßig war.
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