Debatte um Energiekostenzuschuss: "Das Ding kann man kübeln"

Eigentlich haben sich die Regierung vergangenen Dezember geeinigt, Betriebe auch heuer wegen der hohen Energiekosten zu unterstützen. Aber: Unternehmen können den „Energiekostenzuschuss 2“ (EKZ 2) nach wie vor nicht beantragen. Die Verhandlungen zwischen ÖVP und Grünen stocken.
Niederösterreichs Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) forderte im KURIER bereits „mehr Tempo“. WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf (ÖVP) legte am Donnerstag nach: „Die bisherigen Verzögerungen sind absolut unverständlich, da es bei vielen Betrieben um die Existenz geht.“ Die Industrie stehe vor einer Winterrezession, die Regierung verliere mit Blick darauf „unnötige Zeit“, so Kopf.
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"Gefährliches Instrument"
Neos-Wirtschaftssprecher Gerald Loacker sieht das anders: „Der EKZ 2 ist ein gefährliches Instrument, hier droht Überförderung. In den kleinen Stufen wird pauschal gefördert, also ohne Prüfung des Bedarfs.“ Gewisse Sparten würden „keinen Energiekostenzuschuss benötigen“, meint Loacker – etwa der Einzelhandel oder die Gastronomie.
Warum? „Die Inflation ist im EU-Vergleich viel zu hoch. Das weist darauf hin, dass die Unternehmen ihre erhöhten Energiekosten ohnehin weitergegeben haben.“ Loackers Fazit: „Es wäre also ein guter Zeitpunkt, das Ding zu kübeln.“ Mit einer Ausnahme, wie er betont: Und zwar für große, produzierende und energieintensive Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und ohne Hilfsgelder Wettbewerbsnachteile erleiden würden. Etwa Österreichs Papierindustrie, die mit Unternehmen in Deutschland, Schweden oder Finnland konkurriert.
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Was kann der EKZ 2?
3.000 bis zu 150 Millionen Euro können Betriebe im Rahmen des EKZ 2 beantragen. Die Förderungen sollen hohe Energiekosten abfedern, die Unternehmen für den Zeitraum 2023 belasten. Das Finanzministerium geht von Anträgen im hohen, einstelligen Milliardenbereich aus. Der Fiskalrat warnte im Frühjahr – wie nun Loacker – vor Überförderungen, während die Bundesregierung davon ausgeht, dass wegen der gesunkenen Energiekosten ohnehin weniger Anträge gestellt werden.
Wann können diese Anträge gestellt werden? Über die Richtlinien verhandeln ÖVP und Grüne nach wie vor. Danach wäre Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher (ÖVP) für die Umsetzung zuständig. Die Problematik: Die Preislage auf den Energiemärkten hat sich entspannt. Nun dürfte es also um die Höhe und die Auflagen bei Förderanträgen gehen.
Selbst wenn – wonach es aktuell nicht aussieht – eine zeitnahe Einigung erfolgen sollte, muss der Zuschuss noch von der EU-Kommission notifiziert werden.
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