Das Ende des "Wohnsitz-Finanzamts"

Finanzminister Löger baut die Finanzverwaltung um: Aus 40 Finanzämtern wird eines. Keine Aktenwanderung mehr bei Umzug.

Finanzminister Hartwig Löger baut die Finanzverwaltung massiv um. Die aktuelle Struktur stammt aus 2003 – seither haben sich die Anforderungen stark gewandelt.

So hat sich die Zahl der Telefonkontakte auf 5,8 Millionen mehr als verdoppelt (2003: 2,5 Mio.). Die Zahl der Arbeitnehmerveranlagungen von 3,1 auf 5,1 Millionen erhöht. Um dieses Mehr an Arbeit mit immer weniger Personal zu meistern, wird die Finanz ordentlich umgekrempelt.

Die 40 Finanzämter werden zu einem Finanzamt Österreich zusammengefasst. Die einzelnen Ämter werden zu 30 bis 35 Dienststellen mit insgesamt 79 Standorten umgewandelt. Die klassische örtliche Zuständigkeit gibt es aber nicht mehr: Bei einem Umzug in einen anderen Bezirk war bisher eine Aktenabtretung zwischen den Finanzämtern nötig. Das fällt weg. Auch kommen einheitliche Qualitätsstandards: Dass ein Finanzamt als strenger als ein anderes gilt, gehört dann der Vergangenheit an.

Aus neun Zollämtern wird ein Zollamt Österreich mit regionalen Standorten.

Für Großbetriebsprüfungen wird ein eigenes Finanzamt für Großbetriebe als Abgabenbehörde eingerichtet.

Im Bereich der Betrugsbekämpfung werden Finanzpolizei, Steuerfahndung und Finanzstrafbehörde zu einem Amt zusammengefasst.

Als fünfte Maßnahme wird im Zuge der Reform der Sozialversicherung ein bundesweiter Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge eingerichtet. Dazu werden rund 300 SV-Prüfer in die Finanz übernommen.

„In Summe billiger“

Mit der Reform wird eine Führungsebene eingespart. Gleichzeitig soll die Finanzverwaltung effizienter und effektiver werden. „Es wird in Summe billiger“, sagt Löger, aber eine Summe nennt der Finanzminister nicht.

Für die Steuerzahler sollen sich durch die Reform die Wartezeiten verkürzen: So soll die Durchlaufzeit bei der Familienbeihilfe um 20 Prozent, bei der Arbeitnehmerveranlagung um 10 Prozent gesenkt werden. Gelingen soll das durch die Automatisierung und Digitalisierung vieler Vorgänge.

Letzteres ist schon aus demografischen Gründen nötig: Bis 2030 wird die Hälfte der 11.000 Finanzbeamten in Pension gehen. Laut Koalitionsvereinbarung wird nur jede dritte Stelle nachbesetzt.

Beschlossen werden soll die neue Struktur bis Sommer, in Kraft treten am 1. Jänner 2020.

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