"DAÖ" wird bis zu 62.200 Euro Klubförderung monatlich erhalten

"DAÖ" wird bis zu 62.200 Euro Klubförderung monatlich erhalten
Dominik Nepp (FPÖ) bleibt dennoch Vizebürgermeister.

Der neue Wiener Rathausklub DAÖ (Die Allianz für Österreich), den drei abtrünnige Strache-treue FPÖ-Mandatare am Donnerstag gegründet haben, darf sich über Klubförderung freuen. Diese werde bis zu 62.200 Euro pro Monat betragen, hieß es aus der Magistratsdirektion am Donnerstag auf APA-Anfrage. Parteienförderung gibt es nicht.

Einem Klub mit drei Gemeinderatsabgeordneten stünden maximal 62.200 Euro monatlich an "Vergütung für den Betrieb und die Aufrechterhaltung" zu, wobei hierin auch sämtliche Personalkosten inkludiert sind. Alternativ kann die Bewegung nach einem gewissen Berechnungsschlüssel auch Mitarbeiter der Stadt Wien als Dienstposten in Anspruch nehmen. Passiert das, werden die ausbezahlten Zuwendungen im Zuge der Klubförderung entsprechend geringer.

Zudem bekommt DAÖ vom Magistrat Klubräumlichkeiten in einem bestimmten Umfang und Arbeitsinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Das werde "relativ zeitnah" organisiert werden, sagte eine Sprecherin.

Parteienförderung steht dem Trio aus Ex-FPÖlern nicht zu. Diese gibt es nur für Parteien, die bei der Wien-Wahl 2015 bereits als wahlwerbende Parteien angetreten und den Einzug in den Landtag bzw. Gemeinderat geschafft haben. Die Summe berechnet sich nach den für die jeweilige Partei abgegebenen Stimmen beim vergangenen Urnengang und bleibt auch unverändert, wenn es im Lauf der Legislaturperiode Mandatsverschiebungen gibt. Das bedeutet auch, dass die Wiener FPÖ trotz jüngster Entwicklungen hier keine Einschnitte hinnehmen muss - weder bei Klub- noch bei Parteiförderung.

Der neue Klub, bestehend aus den Ex-Blauen Karl Baron, Dietrich Kops und Klaus Handler, wird wohl jedenfalls bereits am kommenden Mittwoch seinen Einstand im Stadtparlament haben. Denn an diesem Tag findet ein - schon länger fixierter - Sonder-Landtag auf Verlangen der NEOS statt. Noch einmal angelobt werden müssten die Mandatare nicht, da sie ja schon als gewählte Abgeordnete im Gemeinderat bzw. Landtag vertreten sind, erklärte die Sprecherin der Magistratsdirektion. Wo die drei FPÖ-Abtrünnigen in den Abgeordnetenbänken genau sitzen werden, entscheide sich noch kurzfristig, hieß es.

Das Thema der außertourlichen Sitzung dürfte den drei DAÖ-Mitgliedern nicht allzu sehr munden. Die NEOS wollen nämlich über die Kontrolle von Parteifinanzen durch das Land Wien diskutieren - und zwar u.a. auf Basis des Ibiza-Videos und der Spesenaffäre rund um Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, mit dem die Truppe nach Möglichkeit bei der Wien-Wahl 2020 antreten will.

Durch den Austritt dreier Mandatare verkleinert sich der Spielraum, den die Wiener FPÖ bisher in der Kommunalpolitik hatte: Mit bisher 34 Abgeordneten war die Partei bis dato durch die Stadtverfassung mit starken Oppositionsrechten ausgestattet. Mit nun 31 Mitgliedern gehen Möglichkeiten verloren, etwa die Sperrminorität im Landtag. Zumindest den Vize-Bürgermeister dürfen die Blauen behalten.

Da die Freiheitlichen nun nicht mehr über mehr als ein Drittel der insgesamt 100 Mandate im Rathaus verfügen, wird ihre Macht eingeschränkt. Künftig brauchen sie für ihre Anliegen wieder - wie es bereits vor der Wien-Wahl 2015 der Fall war - Unterstützer aus anderen Fraktionen.

Nun ist es der FPÖ beispielsweise nicht mehr möglich, alleine beim Verfassungsgerichtshof einen Antrag auf Prüfung eines Landesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit zu stellen. Auch der Bundesrechnungshof (RH) kann nun von den Freiheitlichen nicht mehr alleine angerufen werden. Es sind nämlich 33 Mandatare notwendig, um die Prüfung einer Gemeindematerie durch den RH verlangen.

Verlust der Sperrminorität

Weiters verliert die FPÖ die Sperrminorität im Landtag. Diese wird schlagend, wenn es für Gesetzesbeschlüsse eine Zwei-Drittel-Mehrheit braucht. Dies ist insbesondere bei Verfassungsgesetzen der Fall, die Wien als Land betreffen.

Zumindest eine Möglichkeit bleibt den Blauen weiter erhalten. Sie können selbst einen Untersuchungsausschuss im Landtag oder eine Kommission im Gemeinderat beantragen. Kürzlich machten sie von diesem Recht Gebrauch, um die Wiener Vereinsförderungen zu durchleuchten. Für einen solchen Antrag sind Unterschriften von mindestens 30 Mandataren notwendig.

Und noch ein Trost für die Blauen: Der FPÖ bzw. ihrem Chef Dominik Nepp bleibt immerhin der Vize-Bürgermeister-Posten, der ihr 2015 aufgrund ihrer Mandatsstärke zustand, weiterhin erhalten, hieß es dazu auf APA-Anfrage bei der Magistratsdirektion. Laut Stadtverfassung ist nämlich vorgesehen, dass der eine Vizebürgermeister der stärksten, "der andere von der zweitstärksten Partei des Gemeinderates, sofern diese wenigstens ein Drittel der Gemeinderatsmandate innehat", vorzuschlagen ist. Maßstab dafür ist das Ergebnis des vergangenen Urnenganges. Daran ändert sich auch nichts, wenn es wie in diesem Fall im Lauf der Legislaturperiode zu Mandatsverschiebungen kommt.

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