Crashkurs für Babysitter reicht nicht mehr, 35 Stunden sind Pflicht

Nur wenn eine Fachkraft die Kinder betreut, ist das Honorar steuerlich absetzbar.
Wer Oma oder Au-Pair steuerlich absetzen will, muss Qualifikationen nachweisen.

Wer die Kosten für Kinderbetreuung von der Steuer absetzen will, der sollte rasch nach einer gut ausgebildeten Fachkraft suchen: Denn die Oma, die einen 8-Stunden-Kurs in Babysitting absolviert hat und bislang eine Honorarnote stellen konnte, geht seit 2017 nicht mehr durch – ebenso wenig die Au-Pair-Kraft ohne Ausbildung.

2009 wurden private Kinderbetreuungskosten in der Steuererklärung absetzbar – und zwar bis zu einem Betrag von 2300 Euro im Jahr.

166.000 Menschen nutzten 2015 die Möglichkeit, insgesamt 73 Millionen Euro wurden steuerlich abgesetzt.

Um dem Vorwurf zu entgehen, dies sei nur eine Förderung für Wohlhabende oder Eltern, die die Besuche der Oma noch steuerlich absetzen wollen, wurden Qualifikationskriterien fixiert: Die Betreuung muss eine pädagogisch qualifizierte Person übernehmen. Ist sie jünger als 21, braucht sie eine 16-stündige Schulung; ist sie über 21, muss sie zumindest acht Stunden absolvieren.

Kritiker – insbesondere die damalige SPÖ-Frauenministerin Gabriele Heinisch Hosek – waren mit dem Kompromiss unzufrieden. Dies sei zu wenig Ausbildung, um einen Säugling oder ein Kleinkind gut zu betreuen.

Urteil vom Verwaltungsgericht

2015 bekam Heinisch-Hosek schließlich Recht.

Der Anlass: Eltern, denen die steuerliche Begünstigung des Au-Pair-Mädchens nicht gewährt wurde, gingen bis zum Verwaltungsgerichtshof. Und dort wurde festgehalten, dass die Ausbildung einer Tagesmutter das Mindestmaß an pädagogischer Qualifikation ist, um Betreuungskosten steuerlich absetzen zu können. Das Gesetz wurde im Dezember 2016 repariert, seit 2017 gelten 35 Stunden an Ausbildungsnachweis. Eine kleine Erleichterung gibt es: Die Ausbildung kann bis Ende des Jahres nachgeholt werden.

Das Hilfswerk ist ein Veranstalter von Babysitter- und Tageseltern-Kursen. Sprecher Roman Wallner sagt, man sei etwas überrascht, weil die Änderung "unvermittelt gekommen ist".

Allerdings seien die höheren Anforderungen positiv zu sehen. "35 Stunden dauert in Wien die Ausbildung zur Tagesmutter oder zum Tagesvater. Das ist die Untergrenze an Ausbildung für Kinderbetreuung."

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