Auch in Kirchen wieder FFP2-Maskenpflicht

Eine Person hält eine FFP2-Maske.
Bei Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung alternativ 3G-Regel möglich.

Bei katholischen Gottesdiensten gilt ab morgen, Mittwoch, wieder FFP2-Maskenpflicht. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Rahmenordnung der Bischofskonferenz hervor, wie Kathpress berichtete. Mindestabstand ist keiner einzuhalten, ebenso gebe es keine Einschränkungen beim Gemeindegesang. Bei "Feiern aus einmaligen Anlass" wie Taufen, Erstkommunion, Firmung und Trauung könne die Maskenpflicht auf Vereinbarung durch die 3G-Regel ersetzt werden.

Grund für die Maskenpflicht ist der Umstand, dass bei Gottesdiensten die 3G-Regel grundsätzlich nicht gilt. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zum sechsten Lebensjahr und Personen, die mit ärztlicher Bestätigung aus gesundheitlichen Gründen keinen MNS tragen können. Schwangere und Kinder von sechs bis 14 dürfen statt der FFP2-Maske einen MNS tragen, hieß es. Bei Gottesdiensten unter freiem Himmel besteht keine Maskenpflicht.

Darüber hinaus müsse Desinfektionsmittel bereitgestellt werden. Die Besucher sollen zudem von einem Willkommensdienst empfangen und auf die Regeln hingewiesen werden. Bei "religiöse Feiern aus einmaligem Anlass" wie Taufe, Erstkommunion, Firmung und Trauung ist ein Präventionskonzept und ein Präventionsbeauftragter verpflichtend vorzusehen.

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