- Ein Kopftuchverbot bis 14 Jahre in Schulen (auch in privaten) im Rahmen eines "begleitenden Maßnahmenpakets", wie es in einer Aussendung der Ministerin heißt. Damit will man der Kritik des VfGH, dass eine Einzelmaßnahme allein nicht genug Schutz biete, gerecht werden.
Das Gesetz könnte mit Zweidrittelmehrheit in Verfassungsrang gehoben werden, notwendig wären dafür die Stimmen der FPÖ oder der Grünen. Mit einfacher Mehrheit müsse eine "stärkere Abwägung der einzelnen Grund- und Freiheitsrechte erfolgen" - und zwar durch ein:
- Stufenmodell, das stärker auf den Einzelfall abzielt - bis hin zu einem Verbot. So sollen zunächst Schulpsychologen ein Gespräch mit dem Mädchen und den Eltern führen, bei Bedarf soll auch die Kinder- und Jugendhilfe eingeschaltet werden. Nachdem der VfGH kritisiert habe, dass zu wenig auf den Einzelfall eingegangen werde, müsste man bei "jedem einzelnen Fall ein Gutachten erstellen, dass das Kindeswohl nicht gefährdet ist".
Das "begleitende Maßnahmenpaket" beinhaltet strengere Maßnahmen gegen sogenannte "Sittenwächter", verpflichtende Elterngespräche und eine "Stärkung von Mädchen". Was das bedeutet, wird in der Aussendung nicht näher erklärt.
Die Integrationsministerin will nun überlegen, welches Modell der Kritik des VfGH am besten entgegenkomme, welches am besten für die betroffenen Mädchen und welches auch exekutierbar sei.
Selbstbewusst, selbstbestimmt, sichtbar
„Wir müssen Mädchen ermutigen, ihren eigenen Weg zu gehen. In Österreich gilt die Gleichberechtigung von Mann und Frau und Mädchen stehen alle Möglichkeiten offen. Mädchen sollen in Österreich selbstbewusst, selbstbestimmt und sichtbar leben können“, so Ministerin Plakolm in der Aussendung.
In der ORF-"Pressestunde" wurde das Thema am Schluss nur kurz angeschnitten. Danach gefragt, ob sie - im Sinne der Gleichbehandlung der Religionen - auch für ein Verbot des Kreuzes im Klassenzimmer wäre, antwortete Plakolm: "Nein, dafür bin ich nicht."
Beim Kopftuchverbot gehe es um den Kinderschutz, nicht um die Religion. In ihrer Funktion aus "Jugendministerin", wie sie betonte sei es ihr wichtig, dass achtjährige Mädchen nicht hinter einem Kopftuch versteckt werden. Das sei "ein Zeichen der Unterdrückung".
Acht Fälle beim ersten Kopftuchverbot 2019
In der Aussendung aus dem Büro Plakolm wird Wien als Beispiel angeführt: Gut die Hälfte der hier lebenden Muslime verfolge laut Aussendung "eine strenge Auslegung des Islam". In den Pflichtschulen seien ca. 41 Prozent der insgesamt 120.000 Schüler muslimisch, ca. 50 Prozent davon Mädchen. Unter den 24.600 muslimischen Mädchen in Österreichs Pflichtschulen seien demnach 12.000 potenzielle Kopftuchträgerinnen.
2019, rund zwei Monate nach Inkrafttreten des damaligen Kopftuchverbots in Volksschulen, ergab ein Rundruf in Wien, dass nur acht Mädchen mit Kopftuch zum Unterricht erschienen sind und sich die Eltern nach einem Gespräch einsichtig zeigten. Anzeigen gab es damals, Stand Ende November 2019, keine.
"Schutz vor Unterdrückung"
Das Kopftuchverbot ist laut Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und Neos insofern paktiert, als dass "weitere Maßnahmen für die Stärkung der Selbstbestimmung für Mädchen und die Einbeziehung der Burschenarbeit gesetzt" werden sollen. "Ehrkulturelle Entwicklungen, wie das Tragen eines Kopftuches von Kindern, lehnen wir ab", heißt es weiter.
Daher soll "zum Schutz vor Segregation und Unterdrückung von unmündigen minderjährigen Mädchen ein verfassungskonformes gesetzliches Kopftuchverbot" erarbeitet werden.
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