Pilnacek-U-Ausschuss: Befragungen starten im Jänner

Nach einer Extra-Runde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) gibt es nun auch offiziell grünes Licht für den von der FPÖ angestrebten U-Ausschuss zur Causa Pilnacek. Bei der Sondersitzung des Nationalrats am Mittwoch wurde er formal eingesetzt.
Der ehemalige Justiz-Sektionschef war im Oktober 2023 nach einer Geisterfahrt in alkoholisiertem Zustand tot in einem Seitenarm der Donau bei Krems aufgefunden worden. Wobei die FPÖ nicht müde wird zu betonen, dass es ihr im U-Ausschuss keineswegs darum gehe, die Umstände des Todes des Spitzenbeamten aufzuklären. Sondern vielmehr um die Ermittlungen rund um den Todesfall. Die Blauen hegen den Verdacht, dass es dabei zu unrechtmäßigen Handlungen gekommen sei, etwa die unbefugte Entfernung und Zurückhaltung von Beweismitteln oder eine Verfälschung von Ermittlungsergebnissen. Im Visier der FPÖ steht vor allem die ÖVP, der sie via Innen- und Justizministerium, aber auch Kanzleramt Einflussnahme auf die Ermittlungen vorwirft.
Den Vorsitz im U-Ausschuss hat gemäß Verfahrensordnung Nationalratspräsident Walter Rosenkranz (FPÖ) inne. Verfahrensrichterin ist die ehemalige OLG-Richterin Christa Edwards. Sie hat bereits Erfahrung aus vergangenen U-Ausschüssen.
Nächste Schritte
Und so geht es jetzt weiter: Die konstituierende Sitzung ist für 19. November geplant. Bis zum 17. Dezember hat dann die Übermittlung der Akten und Unterlagen zu erfolgen.
Zu den Stellen, die dem U-Ausschuss Dokumente vorzulegen haben, gehören neben sämtlichen Bundesministerien (insbesondere das Innen- und Justizministerium) auch der Bundespräsident, der Nationalratspräsident, die Bundesdisziplinarbehörde, die Volksanwaltschaft und die Organe der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Wobei einzelne Akten von der FPÖ ausdrücklich angeführt werden. Etwa der Abschlussbericht der von Ex-Justizministerin Alma Zadić eingesetzten Untersuchungskommission, „mit allen Einvernahmeprotokollen und in ungeschwärzter Form“, etwaige Weisungen des Justizministeriums, Akten und Unterlagen des Bundeskriminalamtes zur Auswertung der Smartwatch von Pilnacek sowie Fotos vom Auffindungsort und von der Obduktion Pilnaceks.
Die Befragung von Auskunftspersonen könnte dann im Jänner beginnen.
Ursprünglich wollte die FPÖ die Causa Pilnacek gemeinsam mit den Corona-Maßnahmen gemeinsam in einem U-Ausschuss untersuchen. Dies hatte aber der VfGH als unzulässig befunden. Deshalb wird das Thema Corona in einem eigenen Ausschuss nach Ende des jetzigen beleuchtet.
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