CETA: Kern nimmt Van der Bellen in die Pflicht

CETA: Kern nimmt Van der Bellen in die Pflicht
Der SP-Chef erinnerte den Bundespräsidenten an dessen Aussagen im Wahlkampf.

SP-Chef Christian Kern nimmt angesichts der geplanten Ratifizierung des Freihandelsabkommens CETA Bundespräsident Alexander Van der Bellen in die Pflicht. "Der Bundespräsident hat im Wahlkampf gesagt, dass er CETA so nicht unterschreiben würde, also mit dieser Art von Sondergerichten. Ich nehme das ernst", sagt Kern der Zeitung Österreich. Wenn er Probleme sehe, habe der Präsident die Möglichkeit, nicht zu unterschreiben.

Norbert Hofers Ja

Die Bundesregierung hat das EU-Kanada-Freihandelsabkommen am Mittwoch im Ministerrat abgenickt. Damit steht der Ratifizierung durch den Nationalrat noch vor dem Sommer kaum mehr etwas im Wege.

Der Appell an Van der Bellen ist bedeutsam, da dessen ehemaliger Kontrahent im Wahlkampf um die Präsidentschaft, Norbert Hofer (FPÖ), sich nun für CETA ausspricht obwohl er einräumen musste, dass er als Bundespräsidentschaftskandidat gegen CETA aufgetreten ist. Seine Haltungsänderung erklärte er damit, dass bei der "Richtungsentscheidung" die Mehrheit letztlich für Alexander Van der Bellen gestimmt habe, der für das Handelsabkommen war. Außerdem sei man ans Koalitionsabkommen mit der ÖVP gebunden: Die Zustimmung zu CETA sei für die Volkspartei entscheidend für eine Zusammenarbeit gewesen. "Bei diesem Punkt hat die FPÖ einen Kompromiss möglich gemacht, und zu dem stehen wir."

Die Umweltorganisation Greenpeace reagierte auf den Beschluss, indem sie das Bundeskanzleramt am Wiener Ballhausplatz abgeriegelte. Rund 30 Aktivisten ketteten sich vor dem Eingang mit Stahlketten an. Parallel dazu formierte sich auch die Gewerkschaft zu einem Protest wegen der Einsparungspläne im Gesundheitsbereich.

Über CETA

 Das EU-Kanada-Freihandelsabkommen sieht Schiedsgerichte vor. Diese sind öffentlich, nicht privat - ein Unterschied zur Ad-hoc-Schiedsgerichtsbarkeit anderer internationaler Investitionsabkommen. Verfahren sollen transparent, Dokumente öffentlich und eine Berufungsmöglichkeit gegeben sein. Für Mitglieder des Investitionsgerichts sollen strenge Ethik- und Inkompatibilitätsbestimmungen gelten.

Die Schiedsgerichte sollen aus jeweils 15 Richtern bestehen. Richter werden für fünf Jahre ernannt. Fünf kommen von den EU-Staaten, fünf aus Drittstaaten, fünf aus Kanada. Ab Amtsantritt dürfen sie nur in einem Streitfall zwischen Investor und Staat entscheiden, um die Unabhängigkeit zu garantieren. Für die Richter gelten die Leitlinien der IBA (Internationale Vereinigung von Rechtsanwälten, Rechtsanwaltskammern und Rechtsanwaltskanzleien, International Bar Association).

Bei Meinungsverschiedenheiten kann das Schiedsgericht noch einmal befasst werden. Ohne Entscheidung kann es auch zu einem Ausgleich kommen. Beschleunigte Verfahren sind für Klagen vorgesehen, die offensichtlich ohne einen echten Rechtsgrund sind oder nicht zu einem Urteil zugunsten des klagenden Investors führen können.

Kommentare