Causa Ibiza: U-Haft gegen drei Verdächtige beantragt

Die Affäre um das Ibiza-Video zieht immer weitere Kreise
Die Verdächtigen sollen – in unterschiedlichen Rollen – in die Entstehung des Ibiza-Videos involviert gewesen sein.

In der Causa Ibiza wurde Donnerstagnachmittag gegen mehrere Verdächtige die U-Haft beantragt. Bei den Personen soll es sich um den Bosnier S., den Serben K. und eine Frau handeln. Über die U-Haft muss ein Richter entscheiden. Er hat dafür 48 Stunden ab Einlieferung in die Justizanstalt und damit bis morgen, Freitagnachmittag, Zeit.

Die Verdächtigen sollen – in unterschiedlichen Rollen – in die Entstehung des Ibiza-Videos involviert gewesen sein. Und sie sollen alle aus dem Umfeld des Detektivs H. stammen, der in dem Video auch zu sehen ist.

K. soll laut Festnahmeanordnung auch nach der Veröffentlichung versucht haben, aus dem Video Profit zu schlagen. Er habe dem Ex-Vizekanzler Heinz-Christian Strache damit gedroht, unveröffentlichte Passagen an die Öffentlichkeit zu bringen. Zumindest 400.000 Euro soll er dafür verlangt haben. Strache dementierte das am Mittwoch gegenüber dem KURIER: Er habe kein derartiges „Angebot“ erhalten.

Der Verdächtige S. wiederum soll bei den Vorbereitungsarbeiten mitgeholfen haben. Zudem soll er gegen Geld einen Medienmann mit Informationen versorgt haben, die sich dann als falsch herausgestellt haben sollen. Allerdings: Der Medienmann fühlt sich nicht geschädigt. Und S. beteuert: „Ich arbeite seit Februar nicht mehr mit den anderen zusammen.“

Verdunkelungsgefahr

Als U-Haft-Gründe führt die Staatsanwaltschaft bei zwei der verdächtigen Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr an, bei der dritten Person zusätzlich auch Fluchtgefahr. Die Vernehmungen der Polizei seien vorläufig abgeschlossen, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf APA-Anrage.

Gegen den in der Causa ebenfalls verdächtigten Wiener Rechtsanwalt M. gibt es vorerst keine standesrechtlichen Konsequenzen der Rechtsanwaltskammer. Aufgrund der bestehenden Gesetzeslage seien die Ergebnisse des laufenden Strafverfahrens vor einer endgültigen Beurteilung abzuwarten, hieß es am Donnerstag in einer Pressemitteilung. Die Verhängung einer "einstweiligen Maßnahme" stelle einen erheblichen Grundrechtseingriff dar, sodass eine umfassende Ermittlung des Sachverhaltes notwendig sei.

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