BVT: "U-Ausschuss wäre schwierig, aber nicht umsonst"

ABD0057_20180319 - WIEN - ÖSTERREICH: Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), anl. einer Sondersitzung des Nationalrates zur BVT-Affäre mit dringlicher Anfrage an Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), am Montag, 19. März 2018, in Wien. - FOTO: APA/HANS PUNZ
U-Ausschuss kommt fix. Doch was darf dieser bei einem Geheimdienst wie dem BVT durchleuchten?

Auch ohne offizielle Bestätigung ist es mittlerweile so gut wie sicher: Erstmals seit fast einem Jahr wird es wieder einen Untersuchungsausschuss geben, und zwar in der Affäre um das BVT. Allein, aufgrund des Quellenschutzes in der Geheimdienst-Causa dürften Zeugenladungen und Aktenlieferungen schwierig werden, heikle Daten sind unter Verschluss. Kann das funktionieren? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.

Wie geheim müssen Geheimakten bleiben?

Laut dem Parlamentsexperten Werner Zögernitz gibt es gleich mehrere Stolpersteine. Der wichtigste betrifft Zeugenladungen und Aktenanforderungen: "Wo die nationale Sicherheit gefährdet ist", so Zögernitz, "dürfen weder Akten geliefert noch Zeugen geladen werden". Und das könnte "bei ziemlich vielen Aspekten" in dieser Affäre der Fall sein, so der Experte – wiewohl es von der Definition des Untersuchungsgegenstandes abhinge, wie sehr die Geheimhaltung der Aufklärung im Weg steht. Wer einen sensiblen Akt weitergibt, macht sich auch als ansonsten immuner Abgeordneter strafbar. Letztlich behindert auch das parallel laufende Gerichtsverfahren den U-Ausschuss – denn wer in einem Verfahren zur Causa steckt, kann sich im Ausschuss einfach entschlagen.

Was darf dann überhaupt untersucht werden?

Untersucht könnten vor allem fragwürdige politische Prozesse in der Affäre und die Rolle von Innenminister Herbert Kickl, sagen Experten. Etwa: Wie kam es zur Hausdurchsuchung beim Verfassungsschutz? Warum kam die Cobra dabei nicht zum Einsatz? Letztlich könnte so auch das medial kolportierte Motiv der Aktion, nämlich eine politische "Umfärbung" des Geheimdienstes, ins Zentrum gerückt werden. "Es ist davon auszugehen, dass auch der Innenminister geladen wird", so Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk. Im KURIER erklärte auch Justizminister Josef Moser bereits, dass er "natürlich zur Transparenz beitragen" werde, so man ihn lädt. Nicht zuletzt, so Zögernitz, kann auch die rechtliche Struktur hinterfragt werden: "Vielleicht kommt man ja zu dem Schluss, dass bei politisch weitreichenden Fällen künftig nicht ein Journalrichter alleine entscheidet, ob es derlei Aktionen geben darf."

Wäre ein U-Ausschuss also umsonst?

"Er wäre schwierig, aber sicher nicht umsonst", sagt Zögernitz. Denn schließlich gebe es "mehr als genügend Aspekte, die man untersuchen darf." Funk pflichtet ihm bei: "Jetzt schon zu sagen, dass der Ausschuss ins Leere gehen wird, wäre falsch – auch wenn die Geheimhaltungs-Lage heikler ist als bei bisherigen Ausschüssen".

Wie geht es nun weiter mit dem U-Ausschuss? Morgen Mittwoch will die SPÖ ihr Verlangen auf einen U-Ausschuss einbringen – weil sie über mehr als ein Viertel der Mandatare verfügt, kann sie das alleine tun und auch das genaue Untersuchungsthema festlegen. Nach dem Sanctus des Geschäftsordnungs-Ausschusses wird der U-Ausschuss im April eingesetzt, dann werden erste Akten angefordert und Details fixiert. Die ersten Zeugen-Befragungen kann es schon im Mai geben.

Kommentare