Buwog-Prozess: Grassers Konto-Bewegungen im Visier
"Eigentlich", sagte Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser am heutigen 44. Verhandlungstag des Korruptionsprozesses, "sind die 500.000 Euro gar nicht verfahrensrelevant". Gemeint waren jene mysteriösen 500.000 Euro, die Grasser von seiner Schwiegermutter bekommen haben will. Richterin Marion Hohenecker sah das offenbar anders. Ihre Einvernahme des Hauptangeklagten konzentrierte sich heute nämlich just auf Grassers Geschäfte mit dem "Schwiegermuttergeld".
Hohenecker ging mit Grasser präzise den Weg des Geldes durch. Zunächst hatte Grasser das Geld nach eigenen Angaben persönlich in Tranchen in bar und in einen Papiersack verpackt aus der Schweiz nach Österreich gebracht. Zuvor habe er als damals amtierender Finanzminister extra noch einen Beamten im Finanzministerium angerufen, um abzuklären, ob diese Bargeldeinfuhr nach Österreich rechtlich zulässig sei. Die Antwort war ja, denn Meldepflichten wie heute habe es damals nicht gegeben.
In Österreich angekommen, brachte Grasser das Bargeld dann zur Meinl Bank, wo er mit dem damaligen Bankchef Julius Meinl gut bekannt war. Dieser habe ihm einen Treuhänder vorgestellt. Auf dessen Konto bei der sogenannten Ferint AG wurden Juli 2005 in Tranchen die insgesamt 500.000 Euro transferiert. Die Vermögensveranlagung des Geldes übernahm die Meinl Bank.
Grassers Veranlagungstalent
Warum das alles? Und warum wollte Grasser das Geld partout nicht auf sein eigenes Konto legen? Da das Geld von seiner Schweizer Familie kam, habe er sich gedacht, eine Schweizer Gesellschaft, die Ferint AG, sei perfekt dafür geeignet, meinte Grasser heute. Eine Schweizer Bank habe er nicht gekannt, daher sei das Geld dann bei einer Schweizer Gesellschaft auf einer österreichischen Bank gelegen. Außerdem habe er das Geld ja nie als sein Eigentum angesehen. Vielmehr wollte er seiner Schwiegermutter zeigen, dass er den Betrag gewinnbringend veranlagen könnte, erklärte Grasser heute sinngemäß.
Bei Besuchen in der Bank habe er dann immer wieder nach der Entwicklung des Kontos gefragt. Streng genommen hätte die Bank aber gar nicht ihm Auskunft geben dürfen, sondern nur der Ferint AG, konterte die Richterin. Grasser meinte daraufhin, immerhin sei er damals Finanzminister gewesen.
In einem nächsten Schritt verwendete Grasser das Geld dann im Dezember 2006 für ein Investment in einen Genussschein der Hypo Alpe Adria - das habe ihm der Hypo-Investor Tilo Berlin damals so vorgeschlagen.
Das Hypo-Alpe-Adria Investment war für die Investoren - und eben auch für Grasser - sehr profitabel. Die 500.000 Euro vermehrte sich auf über 700.000 Euro. Im August 2008 wurde das Geld aus dem Genussschein dann auf das Konto der Briefkastengesellschaft Mandarin gutgeschrieben. Von dort habe er das Geld seiner Familie auf die Catherine Participation Corporation überweisen lassen.
Keine Ahnung von der Mandarin
Ab dem Zeitpunkt der Übertragung an die Mandarin habe er selbst keinen Zugriff mehr auf das Geld gehabt, erklärte Grasser. Doch die Richterin bohrte hier weiter nach: Auf dem Mandarin-Konto haben sich drei Vermögensmassen vermischt las sie aus den Akten vor: Geld des mitangeklagten Vermögensberaters Norbert Wicki, Geld von Walter Meischberger aus der Buwog-Privatisierung und das Geld von Grasser. Laut Staatsanwaltschaft stammt das Geld aber nicht wirklich von Meischbergers Anteil, sondern von Grassers Anteil am Geschäft mit der Buwog-Privatisierung - was Grasser dementiert. Die Vermengung dieses Geldes mit Grassers "Schwiegermutter-Geld" bei der Mandarin sieht die Anklage als belastend. Grasser verweist darauf, dass er gar nicht gewusst habe, was noch auf dem Mandarin-Konto passiert sei.
Noch eine weitere Entwicklung war am heutigen Verhandlungstag bemerkenswert: Am Vormittag beriet der Richtersenat über die Verwertung neu hinzugefügter Akten betreffend des mitangeklagten Anwalts Gerald Toifl. Dessen Verteidiger und der Verteidiger von Grasser, Norbert Wess, wandten sich dagegen, dass diese Akten verwendet werden dürfen, weil sie ihrer Ansicht nach von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft zu spät eingebracht worden waren. Toifls Anwalt pochte aufs Anwaltsgeheimnis. Die WKStA wies die Vorwürfe zurück, der Senat wies den Antrag ab. Über den Antrag von Wess, ob man die neuen Akten überhaupt als Beweismittel zulassen soll, wurde noch nicht entschieden.
Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
BUWOG-Prozess geht weiter
Buwog-Prozess: Tag 44 im Live-Ticker
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Guten Morgen
...aus dem großen Schwurgerichtssaal am Wiener Straflandesgericht. Vier Verhandlungstermine unterbrechen gewissermaßen die Sommerpause. Wir sind natürlich live dabei, um 9.30 Uhr geht es los.
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KGH trifft ein
Wie gewohnt erscheint Grasser als einer der Letzten im Gerichtssaal, zusammen mit Walter Meischberger, der äußerst gut gelaunt zu sein scheint.
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Und es geht los
Wenn es stimmt, was Prozessbeobachter sich zuflüstern, gibt es Unmut zwischen Staatsanwaltschaft und Verteidigung - noch mehr als sonst. Grasser Verteidiger Wess möchte einen Antrag stellen.
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1109 zusätzliche Seiten
Außerhalb der Gerichtstage soll die Staatsanwaltschaft einen neuen 1109-seitigen Bericht zu den Ermittlungsakten hinzugefügt haben. Wess erklärt nun, dass es am besten gewesen wäre, daraufhin einen Antrag auf Vertagung der kommenden Verhandlungstage zu stellen, worauf Grasser aber verzichte, weil er nichts zu befürchten habe, wie sein Anwalt erklärt. Es wäre aber dennoch unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft während der laufenden Verhandlung noch neue Ermittlungsdokumente hinzufügt. Es wäre so nicht möglich, die Verteidigung entsprechend vorzubereiten.
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Unbeeindruckt
Die Staatsanwälte Denk und Marchart blicken während Wess' Ausführungen gelangweilt auf ihre Laptops.
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Paragraphendschungel
Mit Beginn der Hauptverhandlung sollten die Ermittlungen abgeschlossen sein, konkludiert Wess und zählt eine Menge Paragraphen aus dem Strafgesetzbuch auf.
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Gericht soll prüfen
Durch das Verhalten der Staatsanwaltschaft werde die Pflicht zur Objektivität verletzt, erklärt Wess, bzw. liest er in einem extremen Tempo vor. Er stellt nun den Antrag, das Gericht möge prüfen, ob durch das Vorgehen der Staatsanwaltschaft das Recht auf Verteidigung verletzt wurde. "Bin gleich fertig", sagt er.
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Dito
Meischbergers Antrag Zarbl schließt sich im Namen seines Mandanten dem Antrag an, ebenso der Anwalt von Gerald Toifl.
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"Befremdlich"
Doch Toifls Anwalt hat Wess' Ausführungen noch etwas hinzuzufügen. Es geht grob gesagt darum, dass auch eine Beilage aus einem internen Mailverkehr aus dem Büro Toifl den neuen Beweisen hinzugefügt wurde. Es sei ein Verstoß gegen das Beweismittelverwertungsgesetzt. "Es ist gelinde gesagt befremdlich, dass die Anklage (...) nicht in der Lage scheint, die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten", erklärt Toifls Anwalt.
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Belehrung gefordert
Er stellt nun den Antrag, dass die betreffenden neuen Beweismittel vernichtet werden sollen. Außerdem soll die Staatsanwaltschaft vom Gericht belehrt werden. Daran wiederum schließen sich nun Wess und Zarbl an. -
Jetzt reagiert die Staatsanwaltschaft
Dazu will sich nun Staatsanwalt Marchart äußern. Die Angaben der Verteidigung seien unrichtig, erklärt er mit sehr ruhiger Stimme. Alle Unterlagen seien zulässig ausgewertet worden. Die Staatsanwaltschaft spricht sich gegen alle Anträge aus.
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Der Senat zieht sich zur Beratung zurück
...und zwar bis 11.15 Uhr. Eine unerwartet frühe Frühstückspause.
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Zusammengefasst
Ich darf kurz zusammenfassen, was hier gerade passiert ist. Sehr vereinfacht gesagt verhält es sich so: Die Staatsanwaltschaft hat während der Verhandlungspause neue Dokumente zu den Ermittlungsakten hinzugefügt. Nun streiten sich Staatsanwälte und Verteidigung darüber, ob das zulässig ist, und ob diese neuen Dokumente als Beweise verwendet werden dürfen. Der Senat muss nun die Argumente abwägen und dann eine Entscheidung treffen, wie weiter vorzugehen ist.
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Gleich sollte es weiter gehen
Gespannt wird nun im Gerichtssaal erwartet, wie es weiter gehen: Wird die Verhandlung vertagt oder wird Grasser weiter einvernommen?
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Wir warten immer noch.
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Während wir warten
So sehen sie übrigens aus, die beiden Staatsanwälte Denk (re.) und Marchart, die sich heute schon viel Kritik anhören mussten.
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Es geht weiter. Mit fast einer halben Stunde Verspätung.
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Antrag abgewiesen
Der Antrag von Toifls Verteidiger wird mit Verweis auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts abgewiesen. Dieses hatte festgestellt, dass bei Toifl der dringende Tatverdacht auf Beweismittelfälschung vorliegt.
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Kein Einfluss
Auch ihre Vorbereitung beziehe sich ohnehin nur auf die Unterlagen, die bereits im Akt waren, darum haben die neuen Beweismittel keinen Einfluss auf die heutige Einvernahme Grassers, erklärt die Richterin. -
Grassers Nachtrag
Bevor er die weiteren Fragen der Richterin beantwortet, möchte Grasser noch einen Nachtrag zu seinen vorangegangenen Einvernahmen machen.
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"Eindeutig falsch"
Die Auslegung der Staatsanwaltschaft, dass beim Verkauf der Bundeswohnungen eine Bankgarantie der CA Immo Spielraum nach oben geboten hätte, sei falsch. Alle Experten hätten damals diese Bankgarantie als Gesamtinvestitionsvolumen verstanden, darum habe es keine dritte Bieterrunde gegeben. "Die Anklageschrift liegt in diesem zentralen Punkt eindeutig falsch", sagt Grasser. Weiters hätten verschlossene Kuverts mit den Angeboten in einer Notariatskanzlei abgegeben werden müssen. Er selbst, sagt Grasser, wäre bei der Öffnung nicht dabei gewesen.
Kurz zur Erinnerung: Nach der Öffnung der Angebote der ersten Runde lag die CA Immo vor der dem Gebot des Österreich Konsortiums, das nach der zweiten Runde dann aber doch den Zuschlag erhielt.
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Richterin fragt weiter
Es geht nun um die Veranlagung des sogenannten "Schwiegermuttergeldes" - jene 500.000 Euro, die die Staatsanwaltschaft für Schmiergeld hält, Grasser aber von seiner Schwiegermutter geschenkt bekommen haben will. -
Schweizer Geld in Österreich
Warum er das Schweizer Geld der Schweizer Schwiegermutter auf ein österreichisches Konto gelegt habe, fragt die Richterin. Weil er nun einmal Österreicher sei und sein gesamtes Banken-Netzwerk in Österreich habe, antwortet Grasser.
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Mit einer halben Million auf Reisen
An die Wand gebeamt sehen wir nun die Kontobewegungen von Grasser. Warum wurde das Schwiegermuttergeld in Tranchen einbezahlt? Grasser verweist nun auf seine gesamtzusammenhängede Darstellung. Alles sei immerhin 13 Jahre her. Außerdem habe er, bevor er mit dem Bargeld im Auto von der Schweiz nach Österreich fuhr, einen Mitarbeiter im Finanzministerium angerufen, und gefragt, ob man das dürfe. Und ja, damals sei das rechtlich unbedenklich gewesen, erklärt Grasser. Und er wiederholt: "Diese 500.000 Euro sind eigentlich nicht verfahrensrelevant."
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Fragen an Herrn W.
"Offenbar war das ein bankeninterner Vorgang, dass der Herr W. (der Bankangestellte, Anm.) das gestückelt eingezahlt hat", sagt Grasser. Warum, das müsse man den Herrn W. fragen. Er habe den Bar-Betrag jedenfalls auf einmal zur Bank gebracht.
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Richterin bohrt nach
"Ich kenn mich ja in Bankgeschäften nicht ganz so gut aus", setzt die Richterin nun an. Aber wenn das Konto ja offiziell der Ferint gehört hat, warum habe man dann eigentlich ihm (Grasser) Auskünfte über das Konto geben dürfen? Wir erinnern uns: Grassers Geld wurde von der Ferint ja treuhändisch verwaltet. -
Gängige Praxis
In der Praxis war es damals so, dass derjenige, der diese Kundenbeziehung begonnen hat, auch informiert wird, erklärt sich Grasser. Damals sei er ja immerhin auch Finanzminister der Republik Österreich gewesen.
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Keine Widerrede
Wieso hat man dann eigentlich überhaupt die Ferint als Treuhänder gebraucht, will die Richterin wissen? Weil er das Geld der Schwiegermutter ja nie als das seine angesehen habe und deshalb nicht auf sein Konto legen wollte, sagt Grasser. Veranlagen habe er es aber müssen, denn: "Wenn Sie meine Schwiegermutter kennen, wissen Sie, dass es da keine Widerrede gibt."
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Investitionen
Jetzt geht es um die sogenannten Hypo Genussscheine von Tilo Berlin, in die das Geld dann investiert wurde. Er habe Berlin getroffen und der habe das empfohlen, erklärt Grasser. (Berlin hatte damals, 2006, Investoren für die Kärtner Hypo gesucht.)
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Der offizielle Investor
Wer war gegenüber Berlin als Investor ausgewiesen? "Die Meinl-Bank", sagt Grasser. "Stimmt", sagt die Richterin, die Meinl-Bank und in Klammer Ferint. Er selbst habe damals gar nicht so viel Geld liquide gehabt, um ein solches Investment zu tätigen, sagt Grasser. Warum er das Geld nicht schneller veranlagt hat? "Das Ziel ist es ja nicht, schnell zu veranlagen, sondern gut zu veranlagen", erklärt er. Da das Geld ja nicht ihm, sondern seiner Frau bzw. der Schwiegermutter gehört habe, wäre er auch unter Druck gestanden, das gut zu machen. Es wäre ihm "in hohem Maße unangenehm" gewesen, dieses Geld zu verlieren, sagt Grasser.
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"Keine schlechte Performance"
Tatsächlich wurden aus den 500.000 Euro im Laufe der Jahre 780.000 Euro. "Das ist wahrscheinlich keine schlechter Performance", sagt Grasser. -
Schweiz-Österreich-Belize-Schweiz
Auf Initiative des mitangeklagten Schweizer Vermögensberaters Norbert Wicki wurde das vermehrte Geld dann nach Belize, auf die dort gegründeten Briefkastenfirma Mandarin, überwiesen und von dort weiter zur St. Catherine Participation der Familie seiner Frau. "Von da an hatte ich keine Verfügungsmöglichkeit mehr", sagt Grasser.
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Treuhandvehikel Mandarin
Bei der Mandarin kam es dann aber zu einer Vermögensvermengung von drei Personen, wundert sich die Richterin. Grasser versteht ihre Skepsis. "Hätte ich damals gewusst, was die Mandarin für ein Treuhandvehikel ist, hätte ich auch vieles anders gemacht", sagt er. Es sei aber nachher alles wieder aufgesplittet worden.
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Mittagspause
Heute gibt es eine verkürzte Mittagspause bis 13.45, weil wir wegen der Anträge am Morgen ja leicht in Verzug geraten sind. -
Wir machen weiter
Die Richterin spricht Grasser darauf an, dass die Finanzmarktaufsicht damals die Meinl Privatbank geprüft hat. Er wisse nicht, worum es dabei genau ging, sagt Grasser.
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Wer war der Ferint-Berechtigte?
Bei der Prüfung ging es unter anderem darum, dass der wirtschaftlich Berechtigte der Ferint gesucht wurde, erfahren wir nun aus den Akten. Ja meint Grasser, aber der insgesamt wirtschaftlich Berechtigte der Ferint, nicht des einen ihn betreffenden Kontos. Auch die Bank konnte die Frage zunächst nicht beantworten, erfahren wir.
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Eingabe der Verteidigung
Die Unterlagen, die wir diesbezüglich gerade sehen, wurden damals übrigens von Grassers Verteidigung selbst eingebracht. "Damals war ich ja noch so naiv zu glauben, dass die Staatsanwaltschaft objektiv ermittelt", sagt Grasser. Heute wisse er, dass das anders sei.
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Familienangelegenheiten
Jetzt wird ein Schreiben der Wirtschaftsprüfer Ernst & Young im Auftrag Grassers an die Finanzbehörden eingeblendet. Es geht darin unter anderem darum, dass es keinen schriftlichen Auftrag seiner Schwiegermutter an Grasser zur Einrichtung des Treuhandkontos gegeben habe, weil das nicht nötig gewesen sei.
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Frau T. und die Ferint
Nun legt die Richterin ein Dokument aus dem Jahr 2010 vor, aus dem hervorgeht, dass eine gewisse Irma T. die wirtschaftlich Berechtigte der Ferint ist. Diese Dame kenne er nicht, sagt Grasser.
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Der Restbetrag
Rund 18.000 Euro sollen im Jänner 2010, nach der Überweisung an die Mandarin, dann noch auf dem Treuhand-Konto der Ferint gelegen sein. Ein Restbetrag, wie wir erfahren, mit dem die Treuhänder anfallende Kosten decken hätten sollen. Das sei so abgemacht gewesen.
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Grasser weiß nichts
Wir sehen nun eine Menge interner Mails der Ferint. Grasser weiß darüber nichts. -
Nicht unterbrechen, bitte
Grassers Anwalt Ainedter möchte etwas sagen - und fängt auch prompt damit an. Die Richterin ist unerfreut: "Herr Dr. Ainedter, das Unterbrechen der Vorsitzenden ist ungebührlich", weist sie ihn zurecht.
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Kurze Pause
Bevor es in eine kurze Pause geht, erfahren wir noch ein amüsantes Detail: Aus Angst vor Hackern betreibe Grasser kein Online-Banking. Auch über das Handy Mails verschicken würde er erst seit kurzer Zeit.
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Weiter geht es
Und zwar wieder mit dem Schreiben von Ernst&Young, das wir nun weiter durchgehen.
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Nichts Schriftliches
Noch einmal erklärt Grasser, dass es keinen schriftlichen Vertrag zwischen ihm und seiner Schwiegermutter hinsichtlich der Veranlagung der 500.000 Euro gegeben habe.
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Keine Verträge unter Freunden
Innerhalb der Familie habe er natürlich keinen Vertrag abgeschlossen. Nicht einmal mit dem Vermögensberater Wicki hätte er einen Treuhandvertrag bei der Übeweisung an die Mandarin aufsetzen wollen, weil der ja schon so lange mit der Familie Swarovski verbunden war. Heute sei er aber heilfroh, dass Wicki das unbedingt gewollt hatte.
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Hilfe nicht möglich
In einem Schreiben bat Grasser nach Beginn der Ermittlungen seinen Bankberater bei der Meinl darum, ihm Unterlagen zur Ferint zukommen zu lassen. Das sei auf Grund des Bankgeheimnisses nicht möglich, antwortete dieser. -
Deckungsgleich
Die Richterin geht weiter Absatz für Absatz das Schreiben von Grasseres Steuerberatern bei Ernst&Young durch. "Das deckt sich damit, was ich vor der Pause erklärt habe", sagt Grasser knapp.
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Geschenke?
Angesproch auf das Schreiben seiner Schwiegermutter, Marina Giori-Lhota, das Geld gehöre nicht ihr, erklärt der Ex-Finanzminister nun, sie habe das Geld eben als Geschenk an ihre Tochter und darum deren Eigentum betrachtet. Die Bank zeigte sich damals verwirrt, man sei immer davon ausgegangen, dass das Geld der Schwiegermutter gehöre, heißt es in einem Schreiben.
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Und Ende
"Ausnahmsweise machen wir heute schon um 16.00 Schluss", sagt die Richterin.
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