Buwog-Prozess: Grasser macht keine Angaben zu Vermögen

Karl-Heinz Grasser.
Anlass war ein Protokollberichtigungsantrag seines Anwalts Manfred Ainedter.

Im Grasser-Prozess ist heute kurzzeitig wieder der Hauptangeklagte, Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (FPÖ/ÖVP), befragt worden. Anlass war ein Protokollberichtigungsantrag seines Anwalts Manfred Ainedter, der von einem falschen Protokoll der Hauptverhandlung zu Grassers Personalien gesprochen hatte.

Um das zu überprüfen wurde am Nachmittag die Einvernahme Grassers zu seinen Personalien beim Prozessanfang vom Tonband vorgespielt. Wie sich nun herausstellte, hatte Grasser damals keine Angaben zu seinem Vermögen gemacht, er war auch gar nicht dazu befragt worden. Daher wurde nun das Protokoll diesbezüglich ergänzt, dass Grasser keine Angaben zu seinem Vermögen machen will.

Sehr wohl gefragt worden war Grasser zu seinem Nettoeinkommen, dazu hatte er zu Prozessbeginn ebenfalls gesagt, er wolle dazu keine Angaben machen. Aufgrund von Abfragen hatte die Richterin festgestellt, Grasser habe kein Haus und kein Auto - was dieser bestätigte. Er habe auch keinen Arbeitgeber, und sei "o.B." - was im Gerichtsjargon für "ohne Beschäftigung" steht, nicht für "ohne Bekenntnis".

Leben lang gearbeitet

Grassers genaue Privatadresse hatte die Richterin bei Prozessbeginn im Dunkeln gelassen - dank des Antrags seinen Anwalts wurde nun die Adresse im Gericht bekannt, die auch so im Ermittlungsakt steht.

Anlass von Ainedters Antrag war offenbar, dass in den Weihnachtsferien bekannt wurde, dass Grasser in den USA 1,1 Mio. Euro investiert habe. Erträge daraus seien auf Grassers österreichisches Konto geflossen, daraufhin hatte die Bank eine Geldwäsche-Verdachtsmeldung abgesetzt und offenbar auch das Konto gesperrt. Wie Ainedter vor Journalisten sagte, kam das Geld aus Grassers "Erspartem", schließlich habe der Ex-Minister sein Leben lang gearbeitet.

>>> Der Live-Ticker vom heutigen Prozesstag in der Nachlese

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