Bundeswettbewerbsbehörde BWB wird zusammengestutzt

BWB-Generaldirektor Theodor Thanner
Neos kritisieren, dass Verbraucherschutzagenden von der BWB zum „Vermessungsamt“ verlagert werden.

Irreführende Geschäftspraktiken, fehlende Preisaufschlüsselung bei Flugtickets oder grenzüberschreitende Verstöße durch Geoblocking bei Online-Shops – die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) in Wien hat mit innergemeinschaftlichen Verbraucherschutz-Fällen gut zu tun. Grundlage dafür ist das sogenannte Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz.

Unter Verbraucherkooperation versteht man ein Netzwerk von nationalen Behörden in der EU, die sich auf den Schutz kollektiver Verbraucherinteressen fokussieren und bestimmte Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften abstellen.

So müssen Wettbewerbsbehörden eingreifen, wenn sich Unternehmen wettbewerbswidrig verhalten und der Verlust des Wettbewerbs zu höheren Preisen für Verbraucher führt.

Doch der erfolgreichen Arbeit der BWB unter Generaldirektor Theodor Thanner wird nun ein Riegel vorgeschoben. Im Zuge der Umsetzung der EU-Verordnung zum Verbraucherbehörden-Kooperationsgesetz wird die weisungsfreie BWB zusammengestutzt. In einer Regierungsvorlage zur Änderung dieses Gesetzes verliert die BWB die Verbraucherschutz-Agenden.

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