Das plant die Regierung für die Bundesstaatsanwaltschaft
Mit Superlativen sollte man in der Politik eher vorsichtig sein. Doch am Montag konnten die Vertreter der Bundesregierung nicht anders, galt es doch, die „größte Justizreform seit den 1970er-Jahren“ zu beschreiben.
Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ), Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (Neos) und ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger präsentierten die Details, wie sich die Dreier–Koalition die neue Bundesstaatsanwaltschaft vorstellt, die künftig den Minister bzw. die Ministerin beim Weisungsrecht ablösen soll.
Und wem das Szenario bekannt vorkommt, der irrt nicht: Tatsächlich war man fast genau vor einem Jahr schon einmal so weit. Allerdings gab es 2025 „nur“ einen Ministerratsvortrag und kein Gesetz. Und Letzteres schickt die Regierung nun in Begutachtung.
Womit man bei den Inhalten und wichtigen Fragen ist:
Was macht die neue Behörde?
Österreichs Staatsanwaltschaften sind hierarchisch organisiert. Die letzte Instanz bzw. das Ende der Weisungskette ist derzeit die Justizministerin. Sie hat formal das Recht, in laufende Strafverfahren einzugreifen. Um politische oder unsachliche Einflussnahmen hintanzuhalten, ist der Ministerin seit längerem der sogenannte Weisungsrat beigestellt, bei geplanten Weisungen muss die Ressortchefin diesen um eine Stellungnahme bitten - andernfalls ist eine Weisung nicht möglich. Internationale Organisationen halten den geltenden Zustand trotz allem für antiquiert, Justizministerin Sporrer erinnerte am Montag erneut daran, dass Österreich mit seinem gegenwärtigen Justiz-Modell nicht einmal mehr der Europäischen Union beitreten könnte. Die Bundesstaatsanwaltschaft soll nun als neue Behörde die bei der Justizministerin liegende Fach- und Dienstaufsicht komplett übernehmen.
Wie sieht die Bundesstaatsanwaltschaft aus?
Die Bundesstaatsanwaltschaft besteht aus drei hauptamtlichen und drei Ersatz-Mitgliedern, die Personen werden für sechs Jahre bestellt und können nicht wiederbestellt werden. Zumindest sieht das der Gesetzesentwurf der Koalition so vor.
Wer kann Bundesstaatsanwalt werden?
Als formale Kriterien gelten die fachliche Eignung und zehn Jahre Berufserfahrung. Neben Staatsanwälten und Richtern sollen auch Rechtsanwälte und Universitätsprofessoren das Recht bekommen, dieses Amt auszuüben.
Wer sucht die Bundesstaatsanwälte aus?
Eine zehnköpfige Bestellungskommission. Dieser gehören die Präsidenten des Obersten Gerichtshofs, die zwei dienstältesten Mitglieder der Strafsenate des OGH, zwei Vertreter von Oberstaatsanwaltschaften, die Präsidenten von Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof, von Rechtsanwaltskammertag und Notariatskammer sowie eine von der Universitätenkonferenz nominierte Lehrperson aus dem Bereich des Strafrechts. Vor allem die Zusammensetzung der Kommission, in der kaum Staatsanwälte vertreten sind, wird justiz–intern scharf kritisiert.
Wie sieht es mit der parlamentarischen Kontrolle aus?
Auch das ist ein umstrittenes Thema. Laut Entwurf müssen die von der Bestellungskommission ausgesuchten Kandidaten vom Parlament mit einfacher Mehrheit gewählt werden. Anschließend werden die Bundesstaatsanwälte vom Bundespräsidenten ernannt. Sind die Bundesstaatsanwälte ernannt, sollen sie dem Parlament regelmäßig Auskunft über die Arbeit der Behörde geben. Laufende Strafverfahren sollen im Parlament nur thematisiert werden können, wenn dadurch der Ablauf eines fairen Verfahrens nicht gefährdet wird.
Wie viel Personal und Budget bekommt die Bundesstaatsanwaltschaft?
Insgesamt sieht die neue Behörde 40 Planposten vor. Die Generalprokuratur soll in der neuen Bundesstaatsanwaltschaft weitgehend aufgehen - auch das ist justiz-intern durchaus umstritten. Als Budget-Vorgabe nannte Justizministerin Sporrer am Montag rund 9 Millionen Euro pro Jahr.
Kann die Regierung die Änderung beschließen?
Nein. Damit der Gesetzesentwurf Realität wird, muss die Regierung eine der beiden Oppositionsparteien für sich gewinnen. Denn eine derart gravierende Änderung benötigt eine Zweidrittel-Mehrheit im Nationalrat. Die FPÖ hält wenig von dem Vorhaben. Die Grünen befürworten die neue Weisungsspitze, allerdings scheiterte man an einer Einigung auch schon, als man noch selbst die Justizministerin stellte. Der damals wie heute strittige Punkt: Die Einbindung des Parlaments in die Wahl der Bundesstaatsanwälte. In einer ersten Stellungnahme äußerten sich die Grünen skeptisch. Die Regierung weiß offenbar, dass sie noch einen weiten Weg vor sich hat. Die Begutachtungsfrist für das Gesetz ist auffallend lang, nämlich: bis 31. August.
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