Gesetze: Bürger können nun Stellung nehmen

Österreichisches Parlament
Durch das erweiterte Begutachtungsverfahren gibt es erstmals auf breiter Ebene die Möglichkeit zur Stellungnahme bei Gesetzesentwürfen. Dies betrifft die ersten beiden beschlossenen Vorhaben der neuen Bundesregierung.

Bürger können ab sofort auf der Internet-Seite des Parlaments Stellungnahmen zu geplanten Gesetzesvorhaben der Bundesregierung abgeben. Möglich ist dies im Rahmen des erweiterten Begutachtungsverfahrens, das der Nationalrat im Frühsommer 2017 beschlossen hat.

Erstmals zu Anwendung kommt die Möglichkeit zur Stellungnahme nun bei den Gesetzesentwürfen zur Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge sowie zur Kürzung bzw. Indexierung der Familienbeihilfe für im Ausland lebende Kinder. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) sieht in der neuen Möglichkeit der Beteiligung laut Parlamentskorrespondenz einen "wichtigen Beitrag für eine lebhafte und starke Demokratie". Die Meinungen der Bürgerinnen und Bürger sollen dadurch mehr Gewicht bekommen.

Über Parlaments-Website

Im erweiterten Begutachtungsverfahren ist es für Personen ab 16 Jahren künftig möglich, zu neuen Gesetzesvorschlägen von Ministerien, sogenannten Ministerialentwürfen, Stellungnahmen direkt über die Website des Parlaments (www.parlament.gv.at - Menüpunkt Parlament Aktiv/Begutachtungsverfahren und Stellungnahmen) einzubringen. Darüber hinaus kann auch die Zustimmung für bereits abgegebene Stellungnahmen per Mausklick ausgedrückt werden. Dadurch werde eine direkte und einfach zugängliche Beteiligungsform am demokratischen Prozess geschaffen, heißt es im Parlament. Auch Personen, die nicht direkte Adressaten im Begutachtungsverfahren sind, können sich im eigenen Namen, beziehungsweise als Vertreter einer Organisation, eines Vereines oder Unternehmens zu Wort melden.

Die eingebrachten Stellungnahmen werden, sofern sie nicht gegen geltendes Recht verstoßen und nicht der Würde des Nationalrats widersprechen, den Parlamentsklubs und dem jeweils zuständigen Ministerium für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Die Entscheidung, ob ein eingebrachter Kommentar auf der Website veröffentlicht wird, liegt beim Verfasser selbst. Es besteht die Möglichkeit, direkt auf der Website über ein Formular eine Stellungnahme einzubringen, oder alternativ per E-Mail (begutachtung[at]parlament.gv.at).

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