Brandstetter: "Minister macht nur Besetzungsvorschläge"

Brandstetter: "Minister macht nur Besetzungsvorschläge"
Der Ex-Justizminister freut sich auf die Aussage vor dem ÖVP-U-Ausschuss. Da will er seine Postenbesetzungen als Minister, die auf Grund neuer Chats kritisiert werden, aufklären.

Neu veröffentlichte Chats werfen ein schiefes Licht auf Postenbesetzungen in der Justiz. Konkret geht es um die Oberstaatsanwaltschaft (OStA) Wien, in welcher Ex-Justizminister Wolfgang Brandstetter 2014 seine Wunschkandidatin als Chefin installiert haben soll. Aber das war nicht die einzige umstrittene Personalie Brandstetters.

KURIER: 2014 haben Sie Eva Marek als Chefin der Oberstaatsanwaltschaft installiert. 2015 haben Sie einem Abteilungsleiter einen Karrieresprung verweigert. Das wurde am Verwaltungsgericht verhandelt. Der Richter urteilte, Sie hätten „grob unsachlich“ gehandelt. Keine Visitenkarte für Ihre Personalpolitik ...

Wolfgang Brandstetter: Genaugenommen habe nicht ich Eva Marek bestellt. Der Justizminister kann nur einen Besetzungsvorschlag machen, die Ernennung erfolgt durch den Bundespräsidenten. Ich musste Hunderte Personalentscheidungen treffen – die meisten waren unstrittig. Ich stehe hundertprozentig zu meinem Vorschlag. Dafür gab es gute, sachliche Gründe. Das werde ich im U-Ausschuss auch gerne erklären. Dasselbe gilt für die vom KURIER aufgegriffene interne Entscheidung über die Leitung einer Abteilung. Da gab es nach meiner Erinnerung immer wieder massive Beschwerden, vor allem darüber, dass der frühere Abteilungsleiter speziell Nichtakademiker schlecht behandelte. Um dies zu verifizieren, wurden dem Hearing über die Neubesetzung bewusst auch Nichtakademiker beigezogen, worüber sich dieser Richter sehr echauffierte. Dies kam auch im Hearing, bei dem eine fachlich hervorragende und sozial kompetente Bewerberin deutlich überzeugte, heraus. Soziale Kompetenz war für mich eben auch immer ein wichtiges Entscheidungskriterium. Mein Chauffeur war übrigens nicht beim Hearing, aber das ist nur eine der falschen Darstellungen des unterlegenen Bewerbers, gegen die ich mich in dem von ihm angestrengten Verwaltungsverfahren leider nicht wehren konnte, weil ich dort keine Parteistellung und kein Parteiengehör hatte. Grotesk, das Ganze.

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