Novellierung des Lobbyisten-Gesetzes gefordert

Bisher wurden erst 530 Lobbyisten in das seit 2003 bestehende Register eingetragen.

BUWOG, Telekom oder Eurofighter – durch unzählige Affären sind Österreichs „Lobbyisten“ ins Zwielicht geraten. Um den Wildwuchs an Beratern, die für Unternehmen auf Gesetzgebung und Politiker Einfluss nehmen, einzudämmen, wurde das Lobbyisten-Gesetz geschaffen. Seit einem Jahr müssen sich professionelle Lobbyisten im Justizministerium registrieren lassen.

Das Register (www.lobbyreg.justiz.gv.at) sollte mehr Licht in eine schlecht beleumundete Branche bringen. Doch von Transparenz kann noch keine Rede sein. Bisher haben 231 Firmen und Agenturen 530 Mitarbeiter als Lobbyisten eintragen lassen. „Das ist nur ein Fünftel der in Österreich tätigen Lobbyisten“, klagt Peter Köppl von der Österreichischen Public Affairs Vereinigung (ÖPAV). „Wir fordern eine Novellierung des Gesetzes und ein Aus für alle Ausnahmen.“ Denn: Kammern, Standes- und Interessensvertretungen sowie Sozialpartner müssen ihre „Einflussnehmer“ nicht namentlich anführen, sondern bloß die Anzahl der Mitarbeiter.

Gleiches Recht für alle

„Das ist absurd und zeigt die Unzulänglichkeit des Gesetzes “, sagt Köppl. „Es sollte gleiches Recht für alle gelten.“ Dazu fordert er auch die Registrierungspflicht für Anwälte. Unternehmen würden oft ihre Lobbying-Aufträge von Anwälten durchführen lassen. Dieses „Schlupfloch“ müsse geschlossen werden.

„Wir vertreten täglich das Interesse anderer und sind nach dem Standesrecht verpflichtet, klarzumachen, für welche Klienten wir auftreten und intervenieren“, sagt Rupert Wolff, Präsident der Rechtanwälte. „Wir müssen auch im Register der Rechtsanwaltskammer eingetragen sein.“ Ein doppelte Eintragung hält er nicht für sinnvoll; speziell deshalb, weil das Berufsbild des Lobbyisten nicht gesetzlich geregelt ist und sich jeder „Lobbyist“ nennen könne.

Wer als Politiker von einem Lobbyisten kontaktiert wird, kann seit Anfang 2013 beim Justizministerium dessen Auftraggeber und Aufgabengebiete erfragen. Die Lobbyingagenturen müssen diese Informationen nämlich in das Lobbying-Register des Ministeriums eintragen. Abgefragt wurden sie von den dazu berechtigten "Funktionsträgern" bisher aber kein einziges Mal, wie das Justizministerium bekannt gab.

Neben den öffentlich zugänglichen Informationen über Lobbying-Agenturen, Firmenlobbyisten, Sozialpartner und Interessensverbände enthält das Lobbyisten-Register (http://www.lobbyreg.justiz.gv.at/) auch Angaben zu den Aufträgen der Lobbying-Agenturen. Dieser Teil des Registers (die Abteilung A2) ist öffentlich aber nicht zugänglich und sollte, so der Wille des Gesetzgebers, lediglich jenen "Funktionsträgern" (also etwa Politikern) vorbehalten bleiben, mit denen die Lobbyisten Kontakt aufnehmen.

Nennung ist zwingend

Somit könnte etwa ein Abgeordneter oder ein Minister, der von einem Lobbyisten kontaktiert wird, im Justizministerium nachfragen, für wen der Lobbyist tätig ist und welcher Aufgabenbereich vereinbart wurde. Für die betroffenen Agenturen ist die Nennung ihrer Auftraggeber zwingend, denn ein nicht registrierter Lobbyingauftrag wäre laut Gesetz "nichtig" und dürfte auch nicht ausgeführt werden.

Die Politik scheint an den entsprechenden Informationen im Register aber kein Interesse zu haben. Beim Justizministerium ist bisher nämlich kein einziger Antrag auf Einsichtnahme in den nicht öffentlichen Teil des Registers eingegangen, wie das Ministerium am Dienstag auf APA-Anfrage mitteilte.

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