Neue Wahlkarte kann schon beantragt werden

Eine Wahlkarte für die Wahl des Bundespräsidenten.
"Alte" Wahlkarte für den Wahltermin 2. Oktober gilt nicht mehr. "Enge Verbotszone" ermöglicht Adventmarkt vor Wahllokal.

Zum vierten Mal in diesem Kalenderjahr dürfen wir an dieser Stelle schreiben: Die Wahlkarten für die Bundespräsidenten-Wahl können schon beantragt werden. Nach dem 1. Wahlgang im April, der Stichwahl im Mai und der für Oktober geplanten aber nun auf Dezember verschobenenen Wiederholung der Stichwahl ist es für viele Österreicher bereits Routine. Trotzdem hier die wichtigsten Infos.

Alte Wahlkarte - falls noch vorhanden - entsorgen

Alle Österreicher, die ihre Stimme per Briefwahl oder am Wahlsonntag außerhalb des "eigenen" Wahllokals abgeben wollen, müssen einen Antrag stellen - auch wenn sie schon eine Wahlkarte für den ursprünglichen Termin 2. Oktober haben. Diese können sie vernichten.

Denn die "alte" Wahlkarte gilt nicht am 4. Dezember. Bereits den Bezirkswahlbehörden zugeschickte Wahlkarten ganz früher Wähler sammelt die Bundeswahlbehörde - als Beweismittel für die Untersuchungen über die fehlerhaften Wahlkarten. Denn Probleme mit dem Klebstoff haben ja dazu geführt, dass der Wahltermin verschoben werden musste.

Neue Wahlkarte beantragen

Beantragt werden können Wahlkarten bei der Gemeinde - mündlich oder schriftlich, also per Brief, Fax, E-Mail oder Internetmaske, aber keinesfalls telefonisch. Seit der Ausschreibung der Wahl - am 26. September - werden Anträge entgegen genommen. Angegeben werden muss der Grund für die Wahl außerhalb des Wahllokals - Ortsabwesenheit, aber auch Gehbehinderung oder Bettlägerigkeit. In letzteren Fällen kann auch der Besuch durch eine "fliegende" Wahlbehörde beantragt werden. Auslandsösterreicher, die ein Wahlkarten-Abo haben, bekommen ihre Unterlagen automatisch zugeschickt.

Was ist bei Wohnsitz-Wechsel?

Da für die Wahlwiederholung beschlossen wurde, die Wählerverzeichnisse zu erneuern, hat sich für Wahlberechtigte, die seit dem ersten Wahlgang den Hauptwohnsitz gewechselt haben, auch der Wahlort geändert: Sie stehen jetzt in ihrer neuen Wohngemeinde in der Wählerevidenz, können dort ohne Wahlkarte wählen - oder gegebenenfalls beim dortigen Gemeindeamt eine Wahlkarte beantragen.

Anträge sind bis in der Woche vor der Wahl möglich - schriftlich bis zum Mittwoch, 30. November, mündlich (und schriftlich, wenn die persönliche Übergabe an eine bevollmächtigte Person möglich ist) bis zum Freitag, 2. Dezember, 12.00 Uhr.

Für Gemeinden: Ist Adventmarkt vor Wahllokal erlaubt?

Neue Wahlkarte kann schon beantragt werden
Adventmarkt, Wilhelminenberg, Christkindlmarkt,
Die Tatsache, dass die Hofburg-Stichwahl auf den 4. Dezember verschoben wurde, hat zuletzt Befürchtungen laut werden lassen, dass deshalb Adventmärkte nicht am üblichen Platz abgehalten werden können. Denn rund um Wahllokale gelten Verbotszonen - und dort sind "Ansammlungen" verboten. Das Innenministerium empfiehlt den Bürgermeistern im Leitfaden nun "enge Verbotszonen" zu ziehen.

Ein Adventmarkt sei zweifelsohne als "Ansammlung" zu sehen - und eine solche ist innerhalb der Verbotszone verboten. Wahllokale sind aber oft im Gemeindeamt oder in Schulen untergebracht, die Plätze davor sind beliebte Standorte für die Weihnachts-Standln.

Im Leitfaden für die Bundespräsidenten-Wahl empfiehlt das Ministerium deshalb: "Für den Fall, dass im Bereich der bisher gebräuchlich gewesenen Verbotszonen am Wahltag die Abhaltung von Adventmärkten oder Veranstaltungen geplant sein sollte, wird darauf zu achten sein, dass die Verbotszonen so festgelegt werden, dass sie sich nicht auf den Bereich des Marktgebietes oder der Veranstaltung erstrecken." Das Gesetz gebe keine Mindestgröße vor, Verbotszonen könnten also auch "in einem sehr geringen Abstand rund um Wahllokale gezogen werden". Betont wird aber, dass im Gebäude des Wahllokales "keinesfalls Veranstaltungen anberaumt werden" dürfen.

Definiert werden die Verbotszonen von den Gemeindewahlbehörden. Bis spätestens 4. November müssen sie diesmal festlegen, wie groß die Verbotszonen vor Wahllokalen sind.

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