Beugehaft für abgelehnte Flüchtlinge

Innenminister Wolfgang Sobotka und Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil
Sobotka & Doskozil: Schwarzer Innenminister erhöht Druck für verschärftes Fremdenrechtspaket.

ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka kann es mit der Verschärfung des Asyl- und Fremdenrechts offenbar nicht schnell genug gehen. Am Dienstag erhöhte er den Druck auf die SPÖ beziehungsweise deren Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil, dem vorgelegten Paket endlich zuzustimmen. Schließlich habe man den Vorschlag schon Ende März übergeben, aber bisher vom Koalitionspartner keine Reaktion bekommen.

Dass die SPÖ die Sache hinauszögere, sei nicht einzusehen. Verwundert ist der Innenminister darüber jedoch nicht: "Ich bin nichts anderes gewohnt."

Der erste Teil des Fremdenrechtspakets liegt bereits im Parlament zur Beschlussfassung. Es enthält etwa höhere Strafen, wenn Flüchtlinge das Land trotz aufrechten Bescheids nicht verlassen und ermöglicht eine Schubhaft bis zu 18 Monate. Zudem sollen bei kriminell gewordenen anerkannten Flüchtlingen die Verfahren zur Aberkennung des Status beschleunigt werden.

Rasche Abschiebung

Nun geht es Sobotka um den zweiten Teil des Pakets. Kern seines Vorhabens ist, dass abgelehnte Asylwerber schneller außer Landes gebracht werden können.

Verweigert ein abgelehnter Flüchtling nachhaltig die Vorbereitung seiner Ausreise soll in letzter Konsequenz die Beugehaft über ihn verhängt werden können. Dabei geht es um Schritte, die nur der Betroffene selbst erledigen kann und muss, etwa die Unterschrift unter einen Antrag zur Erlangung des nötigen Heimreisezertifikats oder die Mitwirkung bei einer Sprachanalyse zur Feststellung der Herkunftsregion.

Die Beugehaft kann in diesen Fällen zunächst bis zu vier Wochen verhängt werden, dann aber immer wieder neu.

Angedacht ist seitens der ÖVP aber auch eine neue Wohnsitzauflage und sogar eine Bezirksbeschränkung. Die Betroffenen dürfen sich dabei in einer bestimmten Phase des gesamten Asylverfahrens nur noch im jeweiligen politischen Bezirk bewegen. Kommt also ein Flüchtlinge beispielsweise nach Thalham (OÖ), muss er sich in der Folge im Bezirk Vöcklabruck aufhalten.

Bei Verstößen gibt es Geldstrafen von bis zu (im Wiederholungsfall) 5.000 Euro beziehungsweise bis zu drei Wochen Ersatz-Arrest.

Die SPÖ prüft diese Vorhaben derzeit, wie es in einer Reaktion auf Sobotka hieß. Das Verteidigungsministerium reagiert ungerührt auf die Kritik des Innenministeriums an den vermeintlichen Verzögerungen beim Fremdenrechtspaket. Aus dem Büro von Ressortchef Hans Peter Doskozil hieß es dazu, man prüfe derzeit die vom Innenressort übermittelte Legistik. Dabei sieht man sich durchaus im Zeitplan. Die Wohnsitzauflage wurde schon bei der Reform der Mindestsicherung debattiert – und wurde teilweise auch von der SPÖ unterstützt. Hintergedanke bei dieser Maßnahme wäre die Entlastung der Ballungszentren. Insbesondere Wien leidet unter einem überproportionalen Zustrom an Flüchtlingen.

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