Verhandlungen zu Betriebspension gehen in "heiße Phase"

Betriebliche Vorsorge, Zuverdienst für Pensionisten: Die Regierung will nun zügig zwei Pensionsreformen finalisieren.
NATIONALRAT: PRAMHOFER (NEOS)

Ab 2027 sollen alle Arbeitnehmer in Österreich die Möglichkeit haben, eine betriebliche Zusatzpension zu erhalten. Auf den dafür nötigen, neuen General-Pensionskassenvertrag hat sich die Regierung grundsätzlich bereits verständigt. Die konkrete gesetzliche Umsetzung fehlt aber noch.

Nun könnte es schnell gehen: Eine Präsentation in zwei Wochen sei möglich, heißt es aus Regierungskreisen. Das zuständige Finanzministerium von Markus Marterbauer (SPÖ) will auf KURIER-Nachfrage keinen konkreten Zeitplan bestätigen. Aber: Man halte am Ziel fest, dass die Regelung ab 2027 in Kraft treten soll.

Kapitalgarantie als offener Punkt

Möglichkeiten zur betrieblichen Vorsorge gibt es in Österreich bereits. Das geläufigste Modell: Arbeitgeber zahlen freiwillig Beiträge an eine Pensionskasse, die diese veranlagt. Bei der „Abfertigung Neu“, sie gilt für Dienstverhältnisse seit 2003, fließen 1,53 % des Bruttolohns an eine Vorsorgekasse.

Die Schwächen des aktuellen Modells: Bei Weitem nicht alle Dienstnehmer haben Anspruch darauf. Für die Abfertigung Neu gilt zudem eine Kapitalgarantie, auf deren Abschaffung die Neos drängen. Die Garantie führt dazu, dass die Vorsorgekassen eingezahlte Beträge jederzeit verfügbar haben, weshalb sie das Geld hauptsächlich risikolos in Staatsanleihen veranlagen – ohne Aussicht auf größere Renditen. Auch deshalb nutzen viele Menschen die gesetzliche Option, sich die Abfertigung bei einem Jobwechsel auszahlen zu lassen.

Arbeiten im Alter

"Es geht vor allem um technische Details, die Verhandlungen befinden sich aber in der heißen Phase", sagt Neos-Verhandler Christoph Pramhofer zum KURIER. Er sei optimistisch, dass ein Kompromiss zustande komme, der die Betriebspension deutlich attraktiviere und auch über das Regierungsprogramm hinausgehe.

Die Betriebspension dürfte übrigens im Gesamtpaket mit einer zweiten Regelung verhandelt und beschlossen werden: Auch Arbeiten über das Pensionsalter hinaus soll attraktiver werden – ebenfalls ab 2027. Das Modell der Regierung: Wer 40 Versicherungsjahre erworben hat und in der Pension einem Zuverdienst nachgeht, wird mit einem steuerlichen Freibetrag von 15.000 Euro pro Jahr begünstigt. Vor allem die ÖVP hat auf diese Regelung gedrängt.

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