Nächste Pensionsreform: Was die Regierung im Herbst vorhat

Die Bundesregierung könnte sich im Herbst auf eine weitere Pensionsreform einigen. Diesmal geht es um die betriebliche Vorsorge, die „zweite Säule“ im Pensionssystem. Diese macht hierzulande derzeit nur drei Prozent der Pensionseinkommen aus, ein im internationalen Vergleich sehr niedriger Wert. Eine Neuregelung steht nicht nur im Regierungsprogramm, die Sozialpartner – ÖGB, AK und der WKO-Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen – haben Ende Juni bereits einen Vorschlag präsentiert.
Eckpunkt: Ein Generalpensionskassenvertrag, wie in Pensionskassen-Generaldirektor Andreas Zakostelsky (ÖVP) wiederholt forderte. Während derzeit eine Million Menschen Anspruch auf eine betriebliche Zusatzpension haben, soll die Zahl so auf vier Millionen steigen.
Neos für umfassendere Reform
Den Arbeitnehmervertretern ist wichtig, dass die zweite Säule eine Ergänzung bleibt – und Geringverdiener einfacheren Zugang bekommen. Wie kommt die Sozialpartner-Einigung auf Regierungsebene an? Aus Sicht der Neos reicht der Vorschlag nicht für eine Reform der zweiten Säule. „Parallel zum Generalpensionskassenvertrag muss auch die Abfertigung Neu reformiert werden“, sagt Neos-Verhandler Christoph Pramhofer zum KURIER.
Unter die Abfertigung Neu fallen ab 2003 abgeschlossene Dienstverhältnisse. Dabei zahlt der Arbeitgeber 1,53 Prozent des Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorgekasse sein. Details für eine mögliche Reform will Pramhofer nicht vorwegnehmen.
Kritik an Garantie
Ein Kritikpunkt, den etwa der wirtschaftsliberale Thinktank Agenda Austria äußert: Für die Abfertigung Neu gilt eine Kapitalgarantie. Heißt: Die Vorsorgekassen müssen die eingezahlten Beträge jederzeit verfügbar haben, weshalb sie das Geld hauptsächlich in Staatsanleihen veranlagen – also quasi risikolos, aber auch ohne Aussicht auf größere Renditen. Dadurch ist die aktuelle Regelung wenig attraktiv.
Zudem nutzen viele die Option, sich die Abfertigung nach einem Jobwechsel auszahlen zu lassen – obwohl die Summe mit sechs Prozent versteuert werden muss.

Für die betriebliche Vorsorge gibt es in Österreich mehrere Modelle. Das geläufigste: Arbeitgeber zahlen freiwillig Beiträge an eine Pensionskasse, die diese veranlagt. Zweite Option, eher bei Führungskräften der Fall: Der Arbeitgeber sagt eine betriebliche Pension bei Pensionsantritt zu. Dafür muss er Rückstellungen bilden. Bei der „Abfertigung Neu“, für Dienstverhältnisse seit 2003 gesetzlich verpflichtend, fließen 1,53 % des Bruttolohns an eine Vorsorgekasse.
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