Zwei Milliarden Euro für Firmen, die Jobs für Inländer schaffen
Wenn sich Kanzler und Vizekanzler dienstags nach dem Ministerrat gemeinsam den Journalistenfragen stellen, dann haben sie Maßgebliches zu verkünden. Das war aus ihrer Sicht gestern der Fall. Kanzler Christian Kern und Vizekanzler Reinhold Mitterlehner präsentierten einen Bonus für Unternehmer, die neue Arbeitsplätze schaffen. Damit wollen SPÖ und ÖVP nicht nur die Arbeitslosigkeit eindämmen, sondern auch den Zustrom von Osteuropäern auf den heimischen Arbeitsmarkt bremsen.
"Eines der wichtigsten Projekte"
Für Kern ist der Beschäftigungsbonus "eines der wichtigsten Projekte" aus dem neuen Arbeitsprogramm der Regierung. Mitterlehner geht davon aus, dass die neue Förderung 160.000 zusätzliche Jobs bringen wird.
Experten bezweifeln, dass dieses ambitionierte Ziel erreicht werden kann, sehen das Vorhaben aber nicht generell negativ.
Wie funktioniert der Bonus konkret? Wer soll ihn bekommen? Und wie wird die Förderung finanziert? Der KURIER beantwortet die wichtigsten Fragen.
Unter welchen Voraussetzungen haben Unternehmen Anspruch auf den Beschäftigungsbonus?
Wer einen neuen Job mit einer Person (In- oder Ausländer) besetzt, die beim AMS als arbeitslos gemeldet ist, eine österreichische Schule bzw. Universität abgeschlossen hat oder in Österreich bereits bei einer anderen Firma beschäftigt war (Jobwechsler), hat Anspruch auf den Beschäftigungsbonus. Diesen gibt es auch, wenn eine Person die Rot-Weiß-Rot-Card besitzt (besonders qualifizierte Drittstaatsangehörige). Das heißt im Umkehrschluss, wenn eine Firma einen Osteuropäer, aber etwa auch einen Deutschen anstellt, der bisher nicht in Österreich gearbeitet hat, gibt es für diesen Mitarbeiter keine Förderung.
Wie viel Geld ersparen sich die Arbeitgeber?
Die Unternehmer bekommen jährlich im Nachhinein 50 Prozent der Lohnnebenkosten rückerstattet (Beiträge zur Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung, Dienstgeberbeitrag zum FLAF etc.). Mitterlehner rechnet damit, dass das im Schnitt 4000 Euro pro Job und Jahr an Ersparnis bringt. Anträge können ab 1. Juli 2017 eingebracht werden. Geld gibt es nur für zusätzliche Jobs. Als Vergleichswert dient der Beschäftigungsstand in einer Firma ein Jahr vor Antragstellung.
Wie lange wird der Bonus ausbezahlt?
Pro Job gibt es die Förderung für maximal drei Jahre. Das Beschäftigungsverhältnis muss mindestens sechs Monate dauern.
Wie wird der Beschäftigungsbonus finanziert?Die Regierung hat im Finanzrahmen zwei Milliarden Euro veranschlagt. Geld gibt es so lange, bis das Volumen verbraucht ist – aus Kerns Sicht je eher das passiert, desto besser ist es für den Arbeitsmarkt. Die Milliarden-Investition soll sich für den Staat auf Dauer bezahlt machen. Durch höhere Beschäftigung steigen naturgemäß die Lohnsteuer-Einnahmen. Und wenn es tatsächlich gelingt, die Arbeitslosenquote zu senken, werden auch die Kosten für Arbeitslosengeld sinken.
Ist die Regelung EU-rechtskonform?
SPÖ und ÖVP gehen davon aus, dass das der Fall ist. Gestützt wird ihre Meinung auch von einem namhaften Experten. Der Innsbrucker Europarechtler Walter Obwexer sagte im Ö1-Journal: "Das kann europarechtlich halten." In Luxemburg sei eine ähnliche Regelung beschlossen worden. Da habe der EuGH geurteilt, Arbeitnehmer aus anderen Mitgliedsstaaten müssten zwar in allen EU-Staaten grundsätzlich gleich behandelt werden. "Aus beschäftigungs- und sozialpolitischen Gründen" seien aber Beschränkungen erlaubt, "wenn sie verhältnismäßig sind".
Gibt es auch für Österreicher, die im Ausland studiert haben, einen Bonus?
Ja, heißt es im Wirtschaftsministerium. Österreicher, die eine ausländische Universität besucht haben, hätten zuvor ja auch eine heimische Schule abgeschlossen (Matura).
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