Behindertenanwalt fordert zusätzliche Mindestsicherung
„Menschen mit Behinderung haben ein größeres Risiko, zu verarmen. Die Teuerung stellt sie vielfach vor noch größere Herausforderungen als die restliche Bevölkerung.“
Seit fünf Jahren ist Hansjörg Hofer der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung im Sozialministerium. Und als solcher unternimmt der Jurist, der seit Kindheit selbst mit einer Behinderung lebt, im KURIER-Gespräch nun einen Vorstoß in Sachen Mindestsicherung.
„Ich plädiere dafür, dass Menschen mit Behinderung eine 13. Mindestsicherung bekommen, um ihre Armutsgefährdung zu senken.“ Laut Hofer sei das mit einer einfachen Gesetzesänderung innerhalb von nur wenigen Wochen möglich. „Es wäre also schnell und unbürokratisch und würde dauerhaft helfen, Menschen mit einer Behinderung Armut zu ersparen.“
Rund 1,4 Millionen Menschen in Österreich bezeichnen sich selbst als behindert. Laut Schätzungen der Behindertenanwaltschaft sind rund 70.000 Bezieher der Mindestsicherung Menschen mit einer Einschränkung.
Bundesbudget
Würde man diesen Personen eine zusätzliche, also 13. Mindestsicherung zugestehen, so würde dies das Bundesbudget mit rund 60 Millionen Euro im Jahr belasten, schätzt Hofer. „Im Vergleich zu 40 Milliarden Euro, die für die Bekämpfung von Pandemie und Teuerung ausgegeben werden, ist das ein Klacks.“
Der Behindertenanwalt erhebt die Forderung unter anderem auch deshalb, weil die Anfragen an seine Behörde zuletzt deutlich zugenommen haben. „Nicht wenige Betroffene stehen vor dem Problem, dass sie am Monatsende entweder Geld fürs Heizen oder für Lebensmittel ausgeben können.“
Derzeit liegt die Mindestsicherung/Sozialhilfe bei einem Einpersonen-Haushalt bei knapp über 970 Euro im Monat. „Wer damit sein gesamtes Leben bestreiten muss, der lebt nicht im Luxus“, sagt Hofer. Exakte Zahlen, wie viele Menschen mit Behinderung auch Mindestsicherung beziehen, sind übrigens nicht vorhanden – zumindest nicht bei der Behindertenanwaltschaft.
„Wir hätten diese Zahlen sehr gerne, aber es gibt sie nicht, weil sie offenbar nicht verschnitten (verknüpft, Anm.) werden dürfen.“
Außenstellen
Hansjörg Hofer nutzt die Gelegenheit, um noch einen anderen Wunsch zu deponieren. „Unsere Einrichtung verfügt über insgesamt neun Mitarbeiter und keine einzige Außenstelle. Für Bürger im Westen oder Süden ist es eine enorme Anstrengung, wenn sie ihre Anliegen persönlich vortragen wollen und dafür extra nach Wien fahren müssen.“
Die Lösung wäre für den Behindertenanwalt, zwei Außenstellen einzurichten – eine in Innsbruck und eine in Graz oder Klagenfurt. Personal wäre dafür nicht besonders viel nötig. „Uns würden zwei Planstellen genügen“, sagt Hofer. „Die Bürgernähe wäre aber sofort eine deutlich höhere.“
Kommentare