Grüne fordern viel stärkeren Rechtsschutz

„Der Rechtsschutz ist der Knackpunkt“, sagt Glawischnig.
Eva Glawischnig lehnt den Regierungsentwurf ab, sie will einen Senat beim Bundesfinanzgericht.

Ohne die Zustimmung der Grünen geht beim Regierungsvorhaben der Lockerung des Bankgeheimnisses gar nichts. Das Gesetz braucht nämlich eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit das Ja einer der beiden großen Oppositionsparteien. Die FPÖ ist kategorisch dagegen, also bleiben nur die Grünen. Sie stellen aber bestimmte Forderungen.

Am Sonntag hat Parteichefin Eva Glawischnig ihre Position für die heute stattfindenden Verhandlungen mit Regierungsvertretern noch einmal präzisiert: Konkret geht den Grünen der Rechtsschutz im vorliegenden Regierungsentwurf zum Bankgeheimnis zu wenig weit. Glawischnig pocht deswegen auf die Einrichtung eines Senates beim Bundesfinanzgericht anstatt des von der Regierung vorgesehenen Rechtsschutzbeauftragten. Ein starker Rechtsschutz ist "der Knackpunkt" hinsichtlich einer Zustimmung der Grünen, stellte die Parteichefin gegenüber der APA fest.

Unzufrieden

Der Regierungsentwurf, den die Grünen Freitagmittag noch vor Ende der Begutachtungsfrist erhalten haben, sieht ein Vier-Augen-Prinzip und die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten vor. Kritisch sehen die Grünen vor allem, dass der Rechtsschutzbeauftragte die Kontenöffnung nicht im Vorfeld bewilligen muss, sondern nur in das Verfahren eingebunden ist.

Um die Rechtssicherung für die Bürger zu gewähren, fordern die Grünen einen eigenen Senat beim Bundesfinanzgericht. Dieser sollte vorab – wie bei gerichtlichen Strafverfahren – über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der Einsichtnahmen in einem Schnellverfahren entscheiden.

Massive Kritik am Bankgeheimnis gibt es auch von Neos und Team Stronach. Auf Verlangen der beiden Parteien gibt es heute, Montag, eine Sondersitzung des Nationalrates zum Bankgeheimnis. Beide wollen die geplanten erweiterten Befugnisse der Finanz im Kampf gegen Steuerbetrug thematisieren. Es geht vor allem um den Einblick in Bankkonten und die Errichtung eines Kontoregisters.

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