Außenminister Kurz: Sozialleistungen für Ausländer erst nach fünf Jahren

Gelten soll das laut KURIER-Informationen etwa für die Mindestsicherung und die Notstandshilfe.

ÖVP-Außen- und Europaminister Sebastian Kurz lässt derzeit in seinem Ministerium Vorschläge für eine Reform der EU im Zuge des Brexit erarbeiten. Der Austritt Großbritanniens, der während des österreichischen EU-Vorsitzes im zweiten Halbjahr 2018 final verhandelt werden soll, wird auch Änderungen in der EU bedingen. Kurz will, dass sich die Union auf "große Fragen" wie die Außen- und Sicherheitspolitik konzentriert. Bestrebungen, die Sozialsysteme innerhalb der Union anzugleichen, lehnt er hingegen ab.

Der Minister will vielmehr auf die Bremse steigen. Er plädiert dafür, dass EU-Bürger erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in einem anderen EU-Land Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Gelten soll das laut KURIER-Informationen etwa für die Mindestsicherung und die Notstandshilfe. Begründet wird diese Haltung damit, dass die Arbeitslosigkeit bei Osteuropäern in den vergangenen Jahren immens gestiegen sei. Parallel dazu gibt die öffentliche Hand auch mehr für die Sozialleistungen aus.

"Bei Fehlentwicklungen muss man gegensteuern"

"Die Freiheit anderswo in Europa zu arbeiten, ist ein hohes Gut. Aber bei Fehlentwicklungen muss man gegensteuern. Sozialsysteme funktionieren nur, wenn klar ist, dass man zuerst einzahlen muss, bevor man etwas heraus bekommt", sagt Kurz.

Der Ressortchef erneuert in seinem Reform-Papier für "ein Europa, das gerecht ist" auch seine Forderung nach einer Indexierung der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten in der Heimat.

Kommentare