Aussage entlastet Pilz: "Keine strafrechtlichen Vorkommnisse"

Peter Pilz
Die Anwältin von Pilz’ Ex-Assistentin sieht keinen Grund für ein Verfahren. Damit ist einer der Vorwürfe der sexuellen Belästigung zumindest juristisch zerbröselt.

Peter Pilz gab ein Versprechen. Erst wenn alle Vorwürfe der sexuellen Belästigung vollständig aus dem Weg geräumt sind, wird er als Abgeordneter ins Parlament zurückkehren. Diesem Ziel scheint er nun einen Schritt näher gekommen zu sein.

Die Staatsanwaltschaft prüft in zwei Causen, ob ein Anfangsverdacht gegen Pilz besteht. Einen Rückzieher gibt es schon. Und zwar von seiner Ex-Assistentin. Sie war die erste, die das parlamentarische Urgestein mit Vorwürfen in ein schiefes Licht rückte.

Spulen wir zwei Jahre zurück: Am 8. Februar 2016 wendete sich Pilz’ Ex-Assistentin an die Gleichbehandlungsstelle. Sie warf ihm vor, dass er sie zum Essen eingeladen und sie "nicht zufällig berührt" hätte. Dann meldete sie ein: "Er nannte mich Baby, Piccola, Lange" und bezeichnete sie einmal auch als "zartes Pflänzchen". Oder: "Er schickte mir Fotos von der Alm, einmal mit dem Text: Ich schick dir ein bisserl Himmel". Ein anderes Mal fragte Pilz seine Assistentin nach ihrem Parfüm. Dann sagte er zu ihr: "Was nützt das Höschen aus Paris, ist das Mädchen darunter mies." Ex-Grünen-Chefin Eva Glawischnig wollte damals ein internes Schiedsgericht einsetzen, das ein Urteil fällen sollte. Das lehnte Pilz ab. All diese Vorgänge wurden erst zwei Wochen nach der Nationalratswahl im Oktober 2017 bekannt.

Alte Judikatur gilt

Nun hat die Anwältin der Ex-Assistentin einen Brief an die Staatsanwaltschaft geschrieben, der ein Befreiungsschlag für Pilz ist. Darin heißt es: "Nach Rücksprache meiner Mandantin (...) teile ich in Kenntnis der dort gegenständlichen Vorkommnisse und nach Prüfung der selben mit, dass diesbezüglich kein strafrechtlich relevantes Substrat vorliegt."

Diese Einschätzung wird natürlich berücksichtigt, aber ändert grundsätzlich nichts an den Ermittlungen", betonte Hansjörg Mayr von der Staatsanwaltschaft Innsbruck. Letztlich komme es darauf an, wie die Staatsanwaltschaft den Verdacht qualifiziere. Die Ermittlungen stehen freilich noch ganz am Anfang, wie es zur APA hieß.

Damit ist der erste Vorwurf der sexuellen Belästigung zumindest juristisch zerbröselt. Über den Grund für den plötzlichen Rückzieher kann man nur spekulieren. Tatsache ist, dass die Causa noch nach der alten Rechtslage beurteilt werden muss. Der Po-Grapscher-Paragraf existierte 2015, als die Vorfälle passierten, noch nicht.

Aber selbst wenn, nicht zufällige Berührungen an der Hand oder selbst ein erfolgloser Kussversuch (ohne Gewaltanwendung) würden nicht unter den Po-Grapscher-Paragrafen fallen. Möglicherweise hat Pilz bei seiner Assistentin politisch nicht korrekt gehandelt, aber strafrechtlich gesehen, ist die Suppe zu dünn.

Pilz selbst meinte gegenüber der APA, er nehme das Schreiben der Anwältin "zur Kenntnis", ein laufendes Verfahren wolle er aber nicht kommentieren. Gleichzeitig übte sich Pilz noch in Medienschelte: "Ich bin froh, dass das Ganze von der Medienjustiz übergegangen ist auf die Justiz des Rechtsstaates Österreich, und da hab ich allerhöchstes Vertrauen."

Causa Alpbach

Auch in der Causa Alpbach, gibt es eine neue Entwicklung. 2013 soll Pilz betrunken eine Mitarbeiterin der Europäischen Volkspartei am Rande des Forum Alpbach begrapscht haben. Der Listengründer hatte den Vorwurf der sexuellen Belästigung stets von sich gewiesen. "Ich bin mir sicher, weil ich mich an so etwas erinnern würde", sagte er.

Ursprünglich wurde auch gegen die beiden Zeugen wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt. Die Staatsanwaltschaft teilte nun mit, dass die Ermittlungen gegen die Zeugen nicht mehr weiterverfolgt werden. Die Prüfung, ob ein Anfangsverdacht gegen Pilz selbst vorliegt, seien "noch im Laufen", so Staatsanwaltschaftssprecher Hansjörg Mayr. Allerdings ist der Aufdecker Pilz optimistisch, dass auch diese Ermittlungen fallen gelassen werden.

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