Ausländische Straftäter: Peschorn korrigiert Kickl

SONDERSITZUNG DES NATIONALRATES: KICKL/PESCHORN/MÜLLER
Als letzte Amtshandlung nimmt der scheidende Innenminister einen umstrittenen Erlass von Herbert Kickl zurück.

Muss und soll die Öffentlichkeit wissen, woher Straftäter kommen - insbesondere dann, wenn sie nicht über die österreichische Staatsbürgerschaft verfügen?

Ja, antwortete Herbert Kickl, als er noch Innenminister war. Und damit diese, aus Sicht des Freiheitlichen relevante Information auch flächendeckend an die Wähler gebracht werden kann, gab der Minister einen so genannten "Erlass" heraus, in dem die Mitarbeiter seines Ressorts dazu verpflichtet wurden. 

Kickls Medienerlass war vom ersten Tag an umstritten. Immerhin wird bei österreichischen Strafttätern auch nicht notwendigerweise darauf hingewiesen, ob sie aus Wien, Niederösterreich oder der Steiermark kommen. 

Und wie der scheidende Innenminister Wolfgang Peschorn der Kleinen Zeitung nun bestätigt hat, hat er Kickls Medienerlass per 2. Jänner 2020 aufgehoben bzw. überarbeitet. 

Laut Peschorn geht es bei der Medien- und Öffentlichkeitsarbeit des Innenministeriums darum, "die Tätigkeit der Exekutive transparent und nachvollziehbar zu machen, das Vertrauen der Bevölkerung in ihre Arbeit zu stärken und den Mitarbeitern - insgesamt rund 37.000 - die Möglichkeit zu geben, sich mit ihrer Arbeit zu identifizieren."

Herkunft, Rasse oder Religion von Straftätern sollen nur dann kommuniziert werden, wenn es für den Zweck und das Ziel der Kommunikation nötig ist. "Diese hat stets unter dem Blickwinkel der Menschenrechte und des Datenschutzes zu erfolgen."

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