Aus für Rauchverbot: Pläne für mehr Jugendschutz aufgeweicht

Beate Hartinger-Klein
Qualmverbot für Unter-18-Jährige und für Autofahrer mit Kindern soll Kritiker beruhigen.

Humor klappt immer, auch bei Politikern. So gesehen hat Beate Hartinger-Klein am Dienstag clever reagiert, als ihr eine Frage gestellt wurde, die sie eigentlich nicht beantworten wollte. Mit Vertretern von Hauptverband, Ärzte- und Apothekerkammer verkündete die Ressortchefin die Einigung bei der eMedikation.

Da aber am Mittwoch die türkis-blaue Bundesregierung per Initiativantrag das Rauchverbot in der Gastronomie kippen will, kamen die journalistischen Zuhörer nicht umhin, die Ministerin auch nach ihrer Meinung zum Nichtraucherschutz zu fragen. – Umso mehr, als Hartinger-Klein persönlich für ein Rauchverbot in der Gastronomie zu haben wäre.

Was also tun? Die Ministerin beantwortete die Frage, was sie von der Aufhebung des Rauchverbots halte, mit einem Lächeln: Sie habe "Spannendes" zu sagen – aber erst am Mittwoch. "Lassen Sie sich überraschen!"

Dringliche Anfrage

Die Opposition wird sie beim Wort nehmen, mehr noch: Die SPÖ will das Thema Rauchen in den Mittelpunkt der Nationalratsdebatte stellen und Hartinger-Klein bei einer Dringlichen Anfrage fordern – Amtsvorgängerin Pamela Rendi-Wagner führt die Regie.

Die Stoßrichtung der SPÖ ist absehbar: Österreich ist laut OECD Schlusslicht beim Nichtraucherschutz; in kaum einem Land Europas wird so früh und so viel geraucht – 14.000 Österreicher sterben jedes Jahr an dem Laster.

ÖVP und FPÖ werden dem entgegenhalten, dass im Gegenzug zur Aufhebung des Rauchverbots vor allem der Schutz der jungen Österreicher forciert werden muss.

So wird der Initiativ-Antrag nicht nur ein absolutes Rauchverbot in Autos enthalten, wenn in diesen Minderjährige mitfahren. Zudem will die Regierung laut KURIER-Informationen auch sicherstellen, dass die zwischen den Ländern vereinbarte Anhebung des Rauch- und Verkaufsverbots von Zigaretten für Unter-18-Jährige schnellstmöglich umgesetzt wird.

Durchaus überraschend ist: Das im Dezember noch intensiv diskutierte Betretungsverbot von Raucherlokalen für Minderjährige soll demgegenüber nicht im Gesetzesentwurf stehen – diesbezüglich haben wohl die Proteste der Wirte gefruchtet.

Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger und die Ärztekammer haben einen Vertrag zur Einführung der eMedikation unterzeichnet. Damit werden den Ärzten die Investition und Wartungskosten ersetzt; mit der Apothekerkammer wird noch verhandelt.

Bei der Präsentation am Dienstag zeigten sich alle Beteiligten hochzufrieden. Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) und Hauptverbands-Chef Alexander Biach sprachen von einem „Meilenstein“ in der Gesundheitspolitik. Auch Ärztekammer-Vizepräsident Johannes Steinhart strich den „konstruktiven Ductus“ hervor. Bei der eMedikation handelt es sich um eine Funktion der elektronischen Gesundheitsakte ELGA, mit der für jeden Patienten die von den Vertragsärzten verordneten und von den Apotheken abgegebenen Medikamente ein Jahr lang gespeichert werden. Konkretes Beispiel: Wenn eine Frau die Anti-Babypille und ein rezeptfreies Johanniskraut nimmt, können Arzt und Apotheker künftig die ungünstigen Wechselwirkungen erkennen bzw. davor warnen. Die Teilnahme an der eMedikation ist freiwillig, eine Abmeldung ist jederzeit möglich. Nach einem ersten Probebetrieb im steirischen Deutschlandsberg läuft die eMedikation seit Jahresbeginn in Vorarlberg. In den nächsten eineinhalb Jahren soll das System in ganz Österreich ausgerollt werden. Den Abschluss bildet Wien im September 2019.

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