Aus für deutsche Maut: Ein Meilenstein gegen Diskriminierung

Aus für deutsche Maut: Ein Meilenstein gegen Diskriminierung
Der EUGH gibt der österreichischen Klage statt und setzt damit einen Meilenstein gegen Ungleichbehandlung in der EU.

Das Aus für die geplante Pkw-Maut in Deutschland ist besiegelt: "Die deutsche Vignette für die Benutzung von Bundesfernstraßen durch Personenkraftwagen verstößt gegen das Unionsrecht", heißt es im am Dienstag gesprochenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Luxemburg.

Deutsche Autobahnmaut gekippt

Für österreichische Autofahrer heißt das vorerst einmal - es ändert sich nichts. Eine Maut darf auf deutschen Straßen nicht eingehoben werden, zumindest keine, die ausländische Autofahrer diskriminiert.

Die geplante Maut war ein Prestigeprojekt der CSU in der deutschen Bundesregierung. Sie sollte ab Oktober kommenden Jahres kassiert werden. Deutsche Autobesitzer sollten im Gegenzug für die Mautzahlungen durch eine geringere Kfz-Steuer komplett entlastet werden. So wären also nur Fahrer aus dem Ausland für die Benutzung der deutschen Straßen zur Kasse gebeten worden.

"Hätte allen Arten von Diskriminierung Türen geöffnet"

Genau dieses Konzept aber verstößt gegen Unionsrecht. "Wäre es durchgegangen, dann wären in der EU alle Türen für alle Arten von Diskriminierung aufgegangen", meint ein hochrangiger Jurist in Brüssel. Dann wäre es auch in anderen Fällen nicht zu verhindern gewesen, EU-Bürger aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft schlechter zu behandeln.

So aber, meint der EU-Rechtsexperte im Gespräch mit dem KURIER, habe der EuGH einen "Meilenstein für die Anti-Diskriminierung in der EU gesetzt."

Österreich hat sich von Anfang an gegen die speziellen Mautpläne Deutschands gewehrt. Selbst Kanzlerin Angela Merkel hatte sich zunächst dagegen gesträubt. "Mit mir wird es keine Maut geben", hatte sie zunächst versprochen. Doch das in einem bayerischen Wahlkampf entstandene "Baby" von Alexander Dobrindt wurde die Kanzlerin nicht mehr los.

Fragen zu EU-Kommission

Ungewöhnlich war auch das Vorgehen der EU-Kommission: Sie hatte zwar anfangs Bedenken, schwenkte aber nach leichten Änderungen um.

Von österreichischer Seite wurde die Vermutung laut, dass Deutschland sein ganzes politisches Gewicht hatte spielen lassen, um sein Ziel durchzusetzen. "Wenn solch ein Handeln das ist, was Kommissionschef Juncker unter einer politischen Kommission versteht, dann wünsche ich mir eine strikte Hüterin der Gesetze", gibt der Jurist zu bedenken. Oder, wie es die neue ÖVP-EU-Abgeordnete Barbara Thaler formuliert: "Es gilt die Stärke des Rechts und nicht das Recht des Stärkeren."

Die Regierung in Wien zog vor Gericht. Bei der Klage wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt.

Deutschland muss neu anfangen

Nach dem Urteil des EuGH, das sofort umzusetzen ist, müsste Deutschland seine Mautpläne wieder ganz von vorne neu aufsetzen. Angesichts der politischen Lage in Berlin aber scheint dies derzeit eher unwahrscheinlich.

Was übrigt bleibt, ist eine schwere Schlappe für die CSU. Und ein Stoppschild für Gesetze, die andere EU-Bürger diskriminieren. Die von der türkis-blauen Regierung auf den Weg gebrachte Kindergeld-Indexierung dürfte darunter fallen.

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