WKStA im Plädoyer über Kronzeuge Schmid: "Warum sollte dieser Mann lügen?"
ÖVP-Klubobmann August Wöginger
Zusammenfassung
- Im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte finden in Linz die Schlussplädoyers statt.
- Den Angeklagten wird vorgeworfen, zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters Einfluss auf die Besetzung des Finanzamts Braunau genommen zu haben.
- Das Urteil wird am 4. Mai erwartet, die Angeklagten bestreiten die Vorwürfe.
In Linz stehen am Freitag im Amtsmissbrauchsprozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte die Schlussplädoyers von Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und Verteidigung am Programm.
Dafür hat das Gericht einen ganzen Tag eingeplant. Das Urteil soll am 4. Mai gesprochen werden. Die Angeklagten sollen zugunsten eines ÖVP-Bürgermeisters Einfluss auf den Besetzungsprozess für den Vorstand des Finanzamts Braunau genommen haben.
Wöginger soll laut Anklage beim damaligen Generalsekretär und Kabinettschef im Finanzministerium, Thomas Schmid, interveniert haben. Die beiden Finanzbeamten saßen in der Hearingkommission.
Zuletzt war immer öfter Thema im Prozess, ob es nicht schon bei einer früheren Personalentscheidung - dem Vorstand im Finanzamt Freistadt - Versuche gegeben haben könnte, den Bürgermeister in dieses Amt zu hieven. Die Angeklagten in der Postenschacher-Causa bestreiten die Vorwürfe.
Der KURIER berichtet live ab 9 Uhr:
Postenschacher-Causa
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Opferanwalt Mayrhofer ist am Wort
Der Privatbeteiligtenvertreter hält zu Beginn gleich fest, dass es hier nicht um "Freunderlwirtschaft" oder "Postenschacher" gehe, wie oft verharmlosend berichtet werde.
Es gehe hier um ein Verbrechen. Amtsmissbrauch ist immerhin mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht.
(Mayrhofer kommt übrigens ohne Powerpoint-Präsentation aus.)
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WKStA: "Strafen sollen spürbar sein"
Mildernd wirke sich laut Koch eine unbescholtene Lebensführung und das lange Zurückliegen der Tat aus.
Bei Wöginger sei "individuell erschwerend", dass er eine hohe Funktion in der Politik innehat. In seinem Job habe er eine Vorbildfunktion gegenüber der Öffentlichkeit.
Die Strafe werde im ersten Drittel es Strafrahmens auszumessen sein, sagt Kasinger, der sich gegen eine rein bedingte Strafe auswirkt. "Die auszusprechenden Strafen sollten spürbar sein".
Daher komme eine Kombination aus einer bedingten Freiheitsstrafe und einer unbedingten Geldstrafe in Betracht. Bei allen drei Angeklagten.
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Jetzt erklärt WKStA-Mann Kasinger, wie man die Strafe bemessen könnte. Die Tatbestände sehen einen Strafrahmen von sechs Monaten bis fünf Jahre vor.
Ausschlaggebend ist die "Schwere der Schuld", die u.a. größer ist, je größer der Schaden und die Folgen sind.
Laut Oberlandesgericht Linz, das die Diversionen aufgehoben hat, wiegt der Schaden am Vertrauen der Bevölkerung besonders schwer.
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WKStA beantragt Schuldsprüche
Postenkorruption sei gegen staatliche Interesse gerichtet. Postenbesetzungen sollten ausschließlich nach sachlichen Kriterien erfolgen, frei von parteipolitischer Erwägung oder sonstiger Diskriminierung. Mit dem Ziel, die besten Köpfe auszuwählen und das Vertrauen der Bevölkerung in die Institutionen zu erhalten.
Alle Kriterien seien erfüllt, sagt Koch. Er ersucht um Schuldsprüche für alle drei Angeklagten.
Übrigens: Siegfried M. und Herbert B. wird nicht nur Amtsmissbrauch, sondern auch Falschaussage im Verfahren vor dem BVwG vorgeworfen. Das haben wir inzwischen fast vergessen!
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Der Dienstweg
Zum Schädigungsvorsatz: Das bedeutet, dass man entweder einen Schaden will oder diesen "ernstlich für möglich hält und sich damit abfindet."
Wenn also der Abgeordnete Wöginger und die anderen beiden Angeklagten es für möglich gehalten haben, dass andere Bewerber einen Nachteil haben, dann sei der Schädigungsvorsatz erfüllt.
Denn wenn Wöginger keinen solchen Vorsatz gehabt hätte, warum sollte er dann überhaupt zu Schmid gehen? Das Ersuchen an Schmid, dem Personalwunsch zu entsprechen, die Weiterleitung der Unterlagen und die "Bitte um Prüfung" könne nur den Zweck der Besserstellung L.s haben.
Sonst hätte L. seine Bewerbung ja ganz normal über den offiziellen Dienstweg eingebracht.
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"Bitte Parteifreund bevorzugen"
Der Personalwunsch von Wöginger sei ausschließlich parteipolitisch motiviert gewesen.
Öffentlich Bedienstete und Spitzenpolitiker wissen, dass parteipolitische Erwägungen bei so etwas eigentlich keine Rolle spielen dürfen.
Und solange niemand in einen Aktenvermerk schreibt: "L. soll es werden, weil er mein Parteifreund ist", sei auch klar, dass man so etwas lieber geheim halten will.
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Gewusst und gewollt
Zur subjektiven Seite: Für den Tatbestand sind Befugnismissbrauch mit Schädigungsvorsatz erforderlich.
Diese "innere Tatseite" kann man nachweisen, wenn jemand zugibt, dass er ein gesetzeswidriges Verhalten beabsichtigt hat und in Kauf nimmt, dass jemand geschädigt wird. "Ist das realistisch bei Korruptionsdelikten? Nein. Bei Amtsträgern steht bei so etwas die gesamte berufliche Reputation auf dem Spiel."
Diese Möglichkeit des Beweises fällt also flach.
Man muss den Vorsatz also ableiten aus dem "äußeren Geschehensablauf": Was haben die Beschuldigten gewusst, was haben sie gewollt?
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Koch beschreibt nun den objektiven und den subjektiven Tatbestand:
Der objektive Tatbestand ist erfüllt, wenn jemand eine Tat setzt, die das Gesetz verbietet. In dem Fall: Postenbesetzungen nach parteipolitischen Motiven.
Das sei, so Koch, erfüllt.
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Am 7. Februar 2017, ca. eine Woche vor dem Hearing, kommt es zu einem Treffen zwischen B. und Schmid, wo B. ihm die Unterstützung zugesagt habe. Der Angeklagte bestreitet das.
Am Tag des Hearings, dem 13. Februar, kontaktiert B. dann Schmid: Die Hearings sind zwar abgeschlossen, die Beurteilung der Kommission aber nicht.
"Mit Bauchweh aber: [Daumen hoch]". Schmid antwortet "Mein Held", und B. wieder: "Man tut was man kann".
Koch fragt: "Schreibt so jemand, der Schmid nur im Glauben lassen wollte, dass er L. entgegen seinen Bekundungen nun doch unterstützt hat? Nein. So schreibt jemand, der die unsachlichen Einflussnahmen umgesetzt hat, obwohl es offenbar nicht so einfach war."
Schmid berichtet gleich weiter an Wöginger: "Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was". Wöginger bekundete, er sei "total happy" und schickte noch ein "DANKESCHÖN" in Großbuchstaben nach.
"So bedankt sich ganz klar ein Mensch, dem eine Sache besonders wichtig war und der sich freut", sagt Koch.
Diese Nachrichten würden damit ein eindeutiges Bild des Geschehens liefern.
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"Glasklares Bild" durch Chats
Koch ist wieder am Wort. Er geht auf die Chats ein, die bei Schmid sichergestellt wurden. Jetzt kommt die Powerpoint-Präsentation.
Es seien nur 16 Nachrichten, würden aber "ein glasklares Bild" davon abgeben, dass es hier zu einer Intervention kam.
Zum ersten objektivierten Kontakt zwischen Schmid und Wöginger kam es am 13. Dezember 2016. Schmid bittet um "rr", also Rückruf, zu Michael L.
Das war ca. eine Woche nach der Kommissionssitzung für Freistadt, bei dem L. nicht zum Zug kam.
Was passiert dann? Am selben Tag kontaktiert Schmid dann den Gewerkschafter B. - verwendet zwar den falschen Namen, aber es ist klar, dass er L. meint. "Das zeigt auch, dass L. ihm nicht wichtig war, sonst hätte er nicht den falschen Namen verwendet", so Koch.
Jedenfalls bittet Schmid B. um "Unterstützung". Warum? "Weil dieser sehr wahrscheinlich in der Kommission sitzen würde und Einfluss auf die Zusammensetzung hat."
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"Ich muss das machen"
Eine Zeugin schildert, dass sie Siegfried M. auf die Gerüchte, dass die Besetzung schon feststehen soll, bevor überhaupt das Hearing stattgefunden hat, angesprochen habe. Woraufhin dieser meinte: "Ja, was soll ich denn machen? Ich muss das machen."
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Auch andere Zeugen schilderten, dass sie im "Flurfunk" gehört hätten, dass es für das Finanzamt Braunau "schon jemanden gebe".
Die Äußerung von Siegfried M., "die Partei steht hinter mir", sei kein singuläres Ereignis gewesen, betont Kasinger. Er habe seine guten Beziehungen zur ÖVP immer dann erwähnt, wenn er sonst keine Argumente mehr gehabt habe, sagte eine Zeugin.
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Auch die Zeugin bzw. damals unterlegene Bewerberin Christa Scharf hält Kasinger für "absolut glaubwürdig".
Sie habe schlüssig geschildert, dass sie als interimistische Chefin des Finanzamts Braunau nie Probleme hatte, man es dann im Hearing aber bewusst darauf angelegt habe, sie "hinauszuschießen".
Besonders eingeschüchtert worden sei die Zeugin von einer "wegwerfenden Handbewegung" von Siegfried M., Vorsitzender der Kommission.
Die mediale Veröffentlichung der Schmid-Chats seien für sie dann eine "Offenbarung" gewesen. Da wusste sie, was dahinter gesteckt sei.
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Zum Thema Freistadt, der hier in der Hauptverhandlung vermehrt in den Fokus gerückt ist, sagte Schmid, er habe damit "wenig bis gar nichts" zu tun gehabt. Er sei es jedenfalls nicht gewesen, der damals Sektionschef Hans Georg K. anwies, den damals erstplatzierten Kandidaten anzurufen, damit dieser seinen Posten für Michael L. freigibt.
Dieser Punkt ist wichtig, weil Wöginger sich dadurch entlastet fühlt. Schmid habe, lange bevor er, Wöginger, ins Bild kam, schon eine eigene Agenda verfolgt, sagte er zuletzt.
Die WKStA sieht das anders: Erstens gebe es beim Zeugen K. eine zeitliche Diskrepanz. Zweitens sagte der besagte Bewerber, dass er "Interventionen aus Oberösterreich" vernommen habe. Von Schmid war da keine Rede.
Dass es aber grundsätzlich bei Freistadt schon zu Interventionen gekommen ist, sei evident, sagt Kasinger. Es konnte im Verfahren nur nicht festgestellt werden, über welche Schiene genau.
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Nun zu Kronzeuge Thomas Schmid: Dessen Angaben hätten sich als "völlig nachvollziehbar und glaubhaft" erwiesen, daran ändere auch die Anzeige von verfahrensfremden Personen (Sebastian Kurz, Anm.) nichts (mehr dazu hier).
Schmid schilderte, dass Wöginger an ihn mit dem klaren Wunsch herangetreten sei, für den ÖVP-Freund zu intervenieren. Deshalb sei er dann auch auf Herbert B. zugegangen, der ihm versichert habe, "dass wir das durchkriegen".
"Warum sollte dieser Mann lügen und seinen Kronzeugenstatus zerstören?", sagt Kasinger.
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Diese Angaben, so Koch, seien "bloße Schutzbehauptungen". Koch übergibt das Wort an seinen Kollegen Georg Kasinger:
L. hatte erklärt, er habe Wöginger seine Bewerbung gegeben, weil "schadet's nicht, dann schadet's nicht". Kasinger weist darauf hin, dass L. im Ermittlungsverfahren nicht angab, dass er die Bewerbung übergab, das habe dieser erst durch die mediale Berichterstattung erfahren. Dadurch werde der "Realitätskonflikt" des Zeugen (ein Ermittlungsverfahren wurde gegen ihn wegen Verjährung nicht geführt" sichtbar.
Es sei ihm, so Kasinger, ganz klar darum gegangen, seiner Bewerbung einen Schub zu verleihen.
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Nun zu August Wöginger: Der sagte, er habe die Unterlagen "eher zufällig" an Schmid übergeben. "Mit der Bitte um Prüfung", damit habe er aber nicht gemeint, dass eine unsachliche Entscheidung getroffen werden solle.
Er habe nicht gedacht, dass sich L. einen unsachlichen Vorteil verschaffen wollte, er habe auch keinen Druck, sondern bloß ein Bürgeranliegen weitergegeben - das sei "Teil seiner Arbeit als Abgeordneter". Erst im Ermittlungsverfahren habe er erfahren, was Schmid aus diesem "Anliegen" gemacht hat.
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Zum Zweitangeklagten Herbert B.: Der erklärte, er habe das Anliegen von Thomas Schmid zurückgewiesen, es gebe "rote Linien". Er habe also nicht unsachlich bewertet.
Die Vollzugsnachrichten an Schmid ("Mit Bauchweh aber: Daumen hoch") habe er nur zur Beziehungspflege an Schmid geschickt. Er habe Schmid im Glauben lassen, er habe seinen Wunsch doch erfüllt.
WKStA-Mann Koch geht jetzt die Bepunktung durch. Dieser habe den Kandidaten L. beim zweiten Hearing um 10 Prozent besser beurteilt als beim ersten.
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Oberstaatsanwalt Roland Koch erinnert an den Anfang des Beweisverfahrens, wo die WKStA angekündigt hatte, es habe "noch nie so viele Beweise" für Postenschacher gegeben wie in diesem Fall. Das habe sich bestätigt, sagt Koch. "Manches wurde von den Zeugen sogar noch plastischer geschildert."
Er beginnt mit den Angaben des Erstangeklagten Siegfried M., der die Vorwürfe bestreitet. Er habe "völlig richtig gehandelt", sagte dieser. Michael L. sei der beste Kandidat gewesen, "beeindruckend". An Christa Scharf hat er hingegen Kritik geübt, sie sei beim Hearing schlecht gewesen.
Er habe sie nicht verunsichern wollen. Sie forsch zu befragen, das sei einfach seine Art.
Tatsächlich aber habe er sie von Anfang an verunsichert, sagt Koch. Ganz klar deshalb, weil er seinen Parteifreund, den Konkurrenten L., unterstützen wollte.
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Die WKStA beginnt ...
... mit ihrem Schlussvortrag. Und ja, es gibt eine Powerpoint-Präsentation.
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Beweisverfahren beendet!
Bei ON Vierhundertirgendwas sind wir fertig. Das war der Akt. Weitere Feststellungen oder Verlesungen werden nicht beantragt.
Damit sind wir beim Schluss des Beweisverfahrens.
Noch eine kurze Pause, dann beginnen die Schlussplädoyers.
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ON 333 und ON 334 sind Zahlungsbestätigungen, liest Richterin Melanie Halbig vor - im selben, emotionslosen Ton verliest sie ON 335, die "Ablehnung der Vorsitzenden". Da geht es um sie.
Sie merken: Diese Verlesung ist gerade relativ fad. Aber wie viele Ordnungsnummern können es noch sein...
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Akt-Verlesung
Wir sind mittlerweile bei ON 166 (ON steht für Ordnungsnummer). Genannt wird immer die Nummer, worum es bei dem Dokument, das sich im Akt befindet, ungefähr geht - z.B.: "Das ist ein Einkommenssteuerbescheid von Herrn Wöginger", oder: "Das sind zahlreiche Aktenabschriften".
Nicht alles, was sich im Akt befindet, wird tatsächlich benötigt. Manche Dokumente, beispielsweise ein Schriftsatz von Sebastian Kurz, der dieses Verfahren hier nicht betrifft, werden einvernehmlich nicht verlesen.
Es kann noch ein bisschen dauern.
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Zum Überblick
Während die Richterin den Akt verliest, könnten uns kurz noch einmal einen Überblick über die Causa verschaffen:
- Ende 2016, war Michael L. bei August Wöginger und übergab ihm seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau. Der ging dann zu Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid, der wiederum an Kommissionsmitglied Herbert B. herantrat. Der erste Chat, der auf die Causa hinweist, stammt vom 13. Dezember 2016.
- Das Hearing fand am 13. Februar 2017 statt, im April dieses Jahres trat Michael L. dann seinen Posten an.
- Im Juni 2017 ging Christa Scharf, die beim Hearing auf dem vorletzten Platz gelandet war, zur Gleichbehandlungskommission, deren Gutachten wurde im Juli 2018 fertig. Das Ergebnis: Scharf sei aus Gründen des Alters, des Geschlechts und der Weltanschauung diskriminiert worden.
- Das Finanzministerium wollte keinen Schadenersatz zahlen, also ging Scharf zum Bundesverwaltungsgericht. Dort fiel im April 2021 ein Urteil: Scharf sei laut Aktenlage die bestqualifizierte Kandidatin gewesen. Bei der Besetzung des Finanzamts Braunau seien "sachfremde Gründe" ausschlaggebend gewesen. Die Geschädigte bekam daraufhin 5.000 Euro zugesprochen.
- Jetzt beschloss Scharf, aufs Ganze zu gehen: Sie zeigte die Mitglieder der Hearingkommission wegen Amtsmissbrauchs an. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten übernahm die Ermittlungen (bei Linz hätte es den Anschein einer Befangenheit gegeben).
- Die Ermittlungen verlaufen schleppend, Anfang 2022 dann der Knalleffekt: Die WKStA stößt bei der Sichtung der Handydaten von Thomas Schmid auf Chats, in denen die Finanzamt-Causa vorkommt. Schmid hat sich mit Wöginger und B. darüber ausgetauscht.
- Die WKStA übernimmt das Verfahren - und beantragt beim Parlament, die Immunität von Wöginger, der ÖVP-Klubchef im Parlament ist, aufzuheben.
- Im Februar 2022 werden gegen Wöginger Ermittlungen eingeleitet. Gegen zwei Mitglieder der Kommission wurde das Verfahren eingestellt, Siegfried M. und Herbert B. bleiben Beschuldigte.
- Die Anklageerhebung erfolgt im Mai 2025, der Prozess startet am 7. Oktober 2025. Zwei Monate später, im Dezember, werden die Diversionen vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens am Landesgericht Linz angeordnet.
- Am 11. Februar 2026 wird der Prozess fortgesetzt.
- Heute, am 24. April, ist der 13. Verhandlungstag, am 4. Mai werden die Urteile erwartet.
- Ende 2016, war Michael L. bei August Wöginger und übergab ihm seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau. Der ging dann zu Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid, der wiederum an Kommissionsmitglied Herbert B. herantrat. Der erste Chat, der auf die Causa hinweist, stammt vom 13. Dezember 2016.
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Das Schöffengericht hat über die offenen Anträge entschieden:
Der Antrag auf Einvernahme eines Zeugen, den Verteidiger Stefan Hofer beantragt hat, wird abgewiesen, da er keine eigenen Wahrnehmungen zum Sachverhalt hatte; abgewiesen wurde auch der Antrag auf einen Sachverständigen.
Weitere Beweisanträge gibt es nicht, damit kommen wir nun zur Verlesung des Akts.
Die Richterin fragt, ob es für alle in Ordnung ist, den Akt resümierend zu verlesen - das heißt, dass nur die Ordnungsnummern genannt werden.
Wenn es Unklarheiten gibt, können die entsprechenden Textpassagen auch wortwörtlich erörtert werden. Die Beschuldigten dürfen sich zu jeder Passage äußern, wenn sie das wünschen.
Das ist eine übliche Vorgehensweise, wenn der Akt sehr umfangreich ist. Alles wortwörtlich vorzulesen, könnte sonst sehr, sehr, sehr lange dauern.
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Los geht's!
Die Verhandlung wird aufgerufen.
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Falls Sie sich wundern...
... die Verhandlung wurde noch nicht aufgerufen, weil der Schöffensenat noch über die offenen Anträge berät. Wir warten.
Sie können sich die Zeit ja mit einer kleinen Lektüre vertreiben - in Linz ist heute nämlich noch etwas anderes los:
Die ÖVP Oberösterreich begeht ihren Landesparteitag, der hier angeklagte August Wöginger wird als Vize-Parteichef von Minister Wolfgang Hattmannsdorfer abgelöst.
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Guten Morgen aus Linz!
Der Saal 61 im Linzer Landesgericht füllt sich langsam - um 9 Uhr geht es los.
Als erstes dürften noch offene Anträge behandelt werden, dann beginnt die Verlesung des Akts. Eine Formalität, die sicherstellen soll, dass auch alles, was in das Urteil einfließt, auch in der Hauptverhandlung behandelt wurde.
Dann halten die Ankläger von der WKStA und die Verteidiger der drei Angeklagten ihre Schlussvorträge. Der Verhandlungstag ist bis 20 Uhr anberaumt, wir gehen aber einmal davon aus, dass es nicht so lange dauern wird.
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Schluss für heute
Damit ist die Verhandlung für heute vorbei. Weiter geht es am Freitag um 9 Uhr - vorbehaltlich der Entscheidung über die Anträge sollen dann die Schlussplädoyers beginnen.
Kollegin Lindorfer schreibt aktuell noch an der kompakten Zusammenfassung des heutigen Prozesstages, die sie in Kürze auf Kurier.at lesen können.
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WKStA und Privatbeteiligte gegen Anträge
Die WKStA spricht sich gegen die Ladung von Zeugen S. aus. Es sei von den Verteidigern nicht dargelegt worden, warum der Zeuge Wahrnehmungen zum Besetzungsvorgang haben soll. Auch das Gutachten wird abgelehnt. Wie ein Sachverständiger beurteilen können soll, inwieweit die Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Taten nicht begangen haben, sei dem Antrag nicht zu entnehmen. Ob die Angeklagten unsachliche Beweggründe hatten, sei durch das Gericht zu beurteilen. Die Privatbeteiligtenvertreter sehen das ähnlich. -
Aufnahmen werden nicht gelöscht
Der Anwalt des Zweitangeklagten will wissen, ob man der Eingabe der Staatsanwaltschaft Linz nachkommt, dass die Tonaufnahmen von der Verhandlung, die eigentlich nur der Unterstützung der Schriftführerin dienen, aufbewahrt werden. Hintergrund sind die Ermittlungen gegen Thomas Schmid wegen Falschaussage. "Sie werden für einen längeren Zeitraum nicht gelöscht", sagt die Richterin knapp. Die Verteidigung hatte bereits früher versucht, die Aufnahmen ausgehändigt zu bekommen, ist damit aber abgeblitzt. (APA) -
Neuer Versuch des Verteidigers des Erstangeklagten
Er versucht noch einmal, den Gruppenleiter S. - er ist Mitgestalter des Beurteilungsbogens - laden zu lassen und begründet das mit zahlreichen neuen Beweisthemen rund um die Vorgehensweise in Hearingkommissionen. Und er beantragt ein Gutachten (Arbeitsorganisation und Betriebsorganisation), das beweisen soll, dass der Bürgermeister anlässlich des Besetzungsvorgangs in Braunau "insgesamt der bestgeeignete Kandidat war", dass seine und die Reihung von Scharf vertretbar waren und dass man sich von einem Hearing zum nächsten steigern könne. (APA) -
Beweisanträge werden abgewiesen
Jetzt geht es noch um die offenen Beweisanträge der Verteidiger. Dass Gruppenleiter S. als Zeuge geladen wird, wird "mangels Relevanz" abgewiesen. Die Beischaffung des Personalakts von Christa Scharf im Original (zum Beweis, dass ihre Leistungen nicht überragend gewesen seien) wird ebenfalls abgewiesen - denn das Finanzamt Österreich habe mitgeteilt, dass nach einer Umstellung auf elektronische Personalakte diese nicht mehr in Papierform existieren und es außerdem ein reiner Erkundungsbeweis sei.
Auch der Antrag auf Ladung der damaligen Assistentin von Thomas Schmid, die Auskunft zum Löschvorgang der Chats auf Schmids Handy geben soll, wird abgewiesen. Es sei unstrittig, dass er gelöscht habe, so die Begründung. Zudem sei es ein reiner Erkundungsbeweis.Auch in Bezug auf andere Beweisthemen - etwa, das Schmid ÖBAG-Chef werden wollte - wird die Ladung der Assistentin abgewiesen, weil das für das Verfahren nicht relevant sei. (APA) -
Auch Wöginger möchte etwas sagen
Er werde sich kurz fassen, schickt der ÖVP-Klubchef voraus.
Also für alle, die bisher nicht aufgepasst haben:
Wöginger hält noch einmal fest, dass die Zeugin Heidrun S. bestätigt hat, dass es schon beim Finanzamt Freistadt einen Einfluss gab - mit dem er nichts zu tun hatte.
Ok, jetzt haben wir's alle.
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Der bisherige Verlauf der Hauptverhandlung habe bestätigt, dass er, B., korrekt gehandelt habe - "nach bestem Wissen und Gewissen".
Und er betont noch einmal: "Meine erste Wahl war Mag. T., nicht Mag. L."
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Jetzt spricht Herbert B.
Auch der Zweitangeklagte möchte ein Statement abgeben. Er erklärt noch einmal, worauf es bei einem Hearing ankommt.
Bewerber mit Führungserfahrung hätten definitiv einen Vorteil, sagt B. - und spricht dabei Christa Scharf an. Man könne alles in die Waagschale werfen, das man sich über die Jahre angeeignet habe. Entscheidend aber sei der Vergleich zu den Mitbewerbern im Hearing. So sei das Verfahren konzipiert.
Auch zu Schmid erklärt er sich noch einmal: "Ich habe ihm klargemacht, dass ich seinem Wunsch nicht entsprechen werde." Es gebe nicht den geringsten Anhaltspunkt, auch nicht in den Zeugenaussagen, dass er sich anders verhalten hätte.
Er habe sachgemäß entschieden, das habe sich auch hier in der Verhandlung bestätigt.
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Siegfried M. erzählt im Wesentlichen das, was er schon bei seiner Befragung im Februar gesagt hat bzw. fasst er die wichtigsten Aussagen zusammen, die für ihn wichtig sind.
So etwas: "Dass ich ÖVP-Mitglied bin, habe ich nie bestritten. Im dienstlichen Kontext habe ich dieses Faktum niemals verwendet."
"Niemand hat mich darum ersucht (den Bürgermeister zu bevorzugen, Anm.) oder Druck auf mich ausgeübt".
Er hätte für seine Karriere bis zu seiner Pensionierung ohnehin "nichts mehr zu erwarten gehabt", sagt er. Denn ein weiterer Karriereschritt hätte ihn nach Wien geführt und das habe er aus familiären Gründen nicht wollen. (APA)
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Erstangeklagter gibt eine Stellungnahme ab
Siegfried M. setzt sich nach vorne und beginnt von einem Zettel zu lesen: "Ich bin nach wie vor davon überzeugt, dass ich damals richtig gehandelt habe. Mag. L. war der beste Kandidat. Er hat mich durch seinen managementorientierten Zugang, der auch meinem entspricht, überzeugt. Offensichtlich haben das auch die anderen Kommissionsmitglieder so gesehen, sonst wäre die Bewertung nicht so ausgefallen."
L.s Auftreten sei "absolut überzeugend" gewesen, das bestätigte auch die Prozessbegleiterin. Auch seine Erfahrung als Bürgermeister sei als Führungserfahrung von anderen Zeugen anerkannt worden.
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Es geht weiter
Die vorsitzende Richterin Melanie Halbig verliest jetzt die Kernaussagen des Erstangeklagten Siegfried M. und des Zweitangeklagten Herbert B. vor, weil August Wöginger damals, bei deren Befragungen am 26. bzw. 27. Februar, nicht durchgehend anwesend war.
Das hat eigentlich ein Richteramtsanwärter schon einmal gemacht, die Verteidigung bemängelte da aber, dass dieser das Gesagte zu ungenau wiedergegeben habe.
Hier der damalige Bericht zur Befragung von Siegfried M. und hier jener zu Herbert B.
Das ganze dauert ca. eine dreiviertel Stunde. Am Ende fragt Richterin Halbig die Verteidiger, ob sie zufrieden sind oder Ergänzungen wünschen. Nein, danke, alles gut.
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Mittagspause
Mahlzeit!
Wir lesen uns um 13.30 Uhr wieder!
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Verteidiger Michael Rohregger kann sein Glück kaum fassen. Die Zeugin ist heute deshalb da, weil er die Ladung beantragt hat. Das heißt, die Richterin hat endlich einmal einen Antrag von ihm angenommen (mehr dazu hier).
Zur Richterin sagt er: "Sie haben das so gut abgefragt, ich habe keine Fragen mehr."
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Erinnerung?
WKStA-Vertreter Roland Koch fragt nach, weil die Zeugin sich damals nicht an Gerüchte rund um Michael L. erinnern konnte, jetzt aber schon.
"Ich habe mich jetzt sicher mehr damit beschäftigt", sagt sie. Auf nochmalige Nachfrage sagt sie, sie glaube schon, dass das ihre eigene Erinnerung ist.
Es geht gerade ein bisschen um die Frage, wie beeinflusst die Zeugenaussage gewesen sein könnte. Die Zeugin erklärte vorhin ja auch, dass sie die Medienberichte und Liveticker zum Prozess verfolgt habe.
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Auftrag von Schmid?
Der Anruf kam von Herrn K., damals Sektionschef im Finanzministerium. "Und das wissen Sie weil? Waren Sie beim Gespräch dabei?", fragt die Ersatzrichterin.
Nein, ihr Mann habe sie angerufen und ihr das erzählt.
Sie sei "nicht begeistert" gewesen von dem Vorschlag, dass ihr Mann nach Braunau gehen soll, die gemeinsame Tochter sei damals gerade acht Jahre alt gewesen.
Ex-Sektionschef K. erklärte im Ermittlungsverfahren, er habe den Vorschlag eh nicht ernst gemeint. Das glaubt Zeugin S. nicht. "Wenn jemand aus dem Ministerium anruft, dann ist das ernstzunehmen."
Ob sie wisse, von wem der Auftrag für diesen Anruf kam? Von Generalsekretär Thomas Schmid? Das kann die Zeugin nicht sagen.
K. behauptete das, als er hier im Prozess als Zeuge geladen war. Anders als im Ermittlungsverfahren erklärte er, dass er den Auftrag als "absoluten Witz" empfunden habe, den Anruf aber machen musste, weil Schmid ihm eine Weisung erteilt hätte.
Zeugin S. hat dazu keine Wahrnehmungen.
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Sie schildert, wie sich ihr damaliger Mann "akribisch" auf das Hearing vorbereitet habe - mit allem an Literatur, die es zu Bewerbungsverfahren gibt.
Irgendwann seien Gerüchte aufgetaucht, dass sich der Herr L. auch für Freistadt beworben hat. "Und es war klar, dass er aufgrund seiner Zugehörigkeit zur ÖVP seinen Lebenslauf aufbessern wird."
So gesehen sei sie "erfreut" gewesen, dass ihr damaliger Mann erstgereiht wurde.
Dann kam der Anruf: Ihrem damaligen Mann sei gesagt worden, dass er seine Bewerbung für Freistadt zurückziehen möge und stattdessen das Finanzamt Braunau bekommen könne.
Wann das war? Ein paar Tage nach dem Hearing. Das war im Dezember 2016.
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Heidrun S. ist selbst Vertragsbedienstete und kennt Michael L. vage.
Sie ist übrigens nicht mehr Ehefrau, sondern Ex-Ehefrau des damals Erstgereihten - das nur zur Vollständigkeit. Zum Zeitpunkt der Anklage hatte sie noch einen Doppelnamen, jetzt nicht mehr.
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Die Zeugin darf gehen ...
... die nächste kommt: Es ist die Ehefrau jenes Kandidaten, der für das Finanzamt Freistadt erstgereiht und dann von einem Sektionschef aus dem Finanzministerium angerufen und aufgefordert wurde, seine Bewerbung zurückzuziehen.
Heidrun S. soll nun ihre Wahrnehmungen zu besagtem Telefonat schildern.
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Das emotionale Erinnerungslicht
Jetzt stellt Stefan Huber, Verteidiger von Siegfried M., seine Fragen:
Ob die Punktevergabe für Michael L. insgesamt ein "stimmiges Ergebnis" sei, und auch ihrer Einschätzung entsprochen habe? "Ja", sagt die Zeugin.
Verteidiger Peter Lewisch fragt die Zeugin, was sie in ihrem "emotionalen Erinnerungslicht" habe? "Dass sich das Verfahren um zwei Personen gedreht hat, um Mag. L. und Dr. Scharf. Und natürlich ist Mag. L. besser gewesen als Dr. Scharf."
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"Vermutungen"
Opfervertreter Wolfgang Mayrhofer fragt auch noch einmal wegen des "vertraulichen" eMails nach. Ob sie wisse, warum sie das Gutachten gesteckt bekommen hat?
"Ich habe Vermutungen", sagt die Zeugin. "Vielleicht, weil ich das erste Mal in einer Kommission war. Ich weiß es nicht."
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"Nicht vorwurfsvoll"
WKStA-Vertreter Roland Koch ist mit seinen Fragen an der Reihe. Er schickt voraus, er habe nicht vor, "vorwurfsvoll" zu fragen.
Langsam wird das hier zum Running Gag.
Auch Koch interessiert sich für die Sache mit dem "vertraulichen" eMail, das Gutachten und Beurteilungsbogen vom Freistadt-Hearing enthält.
"Ich kann's Ihnen zeigen", bietet die Zeugin an. Anwalt Stefan Huber bittet den Oberstaatsanwalt, den Inhalt doch bitte laut vorzulesen, "dann können wir's auch hören!"
Also: Im Mail steht: "Ausschließlich zur Info". Es trägt das Siegel "vertraulich". Enthalten sind besagte Dateien.
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"Na bumm!"
... das hat sich die Zeugin gedacht, als sie zum ersten Mal die Chats zwischen August Wöginger, Thomas Schmid und Herbert B. in der Zeitung gelesen hat, wie sie auf Nachfrage der Richterin schildert.
Die Zeugin hatte in früheren Befragungen im Zusammenhang mit den Chats von einem "Geplänkel" gesprochen. Die Richterin hinterfragt diese Formulierung. "Haben Sie damals gedacht, der Zweitangeklagte wollte sich gegenüber Schmid wichtig machen?" - "Offen gesagt: ja." (APA)
- Ende 2016, ist Michael L. bei August Wöginger und übergibt ihm seine Bewerbungsunterlagen für den Vorstandsjob im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding. Der geht dann zu Finanz-Generalsekretär Thomas Schmid, der wiederum an Kommissionsmitglied Herbert B. herantritt. Der erste Chat, der auf die Causa hinweist, stammt vom 13. Dezember 2016.
- Das Hearing findet am 13. Februar 2017 statt, im April dieses Jahres tritt Michael L. dann seinen Posten an.
- Im Juni 2017 geht Christa Scharf, die beim Hearing auf dem vorletzten Platz gelandet war, zur Gleichbehandlungskommission, deren Gutachten wurde im Juli 2018 fertig. Das Ergebnis: Scharf sei aus Gründen des Alters, des Geschlechts und der Weltanschauung diskriminiert worden.
- Das Finanzministerium will keinen Schadenersatz zahlen, also geht Scharf zum Bundesverwaltungsgericht. Dort fällt im April 2021 ein Urteil: Scharf sei laut Aktenlage die bestqualifizierte Kandidatin gewesen. Bei der Besetzung des Finanzamts Braunau seien "sachfremde Gründe" ausschlaggebend gewesen. Die Geschädigte bekommt 5.000 Euro zugesprochen.
- Jetzt beschließt Scharf, aufs Ganze zu gehen: Sie zeigt die Mitglieder der Hearingkommission wegen Amtsmissbrauchs an. Die Staatsanwaltschaft St. Pölten übernimmt die Ermittlungen (bei Linz hätte es den Anschein einer Befangenheit gegeben).
- Die Ermittlungen verlaufen schleppend, Anfang 2022 dann der Knalleffekt: Die WKStA stößt bei der Sichtung der Handydaten von Thomas Schmid auf Chats, in denen die Finanzamt-Causa vorkommt. Schmid hat sich mit Wöginger und B. darüber ausgetauscht.
- Die WKStA übernimmt das Verfahren - und beantragt beim Parlament, die Immunität von Wöginger, der ÖVP-Klubchef im Parlament ist, aufzuheben.
- Im Februar 2022 werden gegen Wöginger Ermittlungen eingeleitet. Gegen zwei Mitglieder der Kommission wurde das Verfahren bereits eingestellt, Siegfried M. und Herbert B. bleiben Beschuldigte.
- Die Anklageerhebung erfolgt im Mai 2025, der Prozess startet am 7. Oktober 2025. Zwei Monate später, im Dezember, werden die Diversionen vom Oberlandesgericht Linz aufgehoben und die Fortsetzung des Verfahrens am Landesgericht Linz angeordnet.
- Am 11. Februar 2026 wird der Prozess fortgesetzt.
- Heute, am 24. April, ist der 13. Verhandlungstag, am 4. Mai werden die Urteile erwartet.
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