Auflösung bis Jahresende: COFAG-Abwicklung soll ab 30. Juni starten

Auflösung bis Jahresende: COFAG-Abwicklung soll ab 30. Juni starten
Die COFAG will alle offenen Förderanträge bis Ende Juni abarbeiten. Das Finanzamt übernimmt die Förder-Rückforderungen.

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) will ab 30. Juni mit der Abwicklung der COVID-19-Finanzierungsagentur (COFAG) beginnen und die Förderstelle bis Ende Dezember vollständig liquidieren. Im vergangenen Juni hatte Brunner erstmals die Auflösung der COFAG ohne fixes Enddatum angekündigt. „Entscheidend ist, dass die Rechtsansprüche der Unternehmen gewahrt bleiben und bereits zugesagte Förderungen reibungslos ausbezahlt werden“, sagte Brunner am Donnerstag vor Journalisten in Wien.

Rechnungshof stellte „erhebliches Überförderungspotenzial“ bei COFAG fest

Die COFAG ist innenpolitisch ein heißes Eisen. Die Oppositionsparteien kritisieren seit langem das Management der Förderstelle und die Abwicklung der Förderungen. Auf Initiative von SPÖ und FPÖ gibt es heuer im Parlament einen eigenen COFAG-U-Ausschuss, der die Förderungen durch die Förderstelle Covid durchleuchten soll. Der Rechnungshof prüfte bei der Förderagentur den Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 und stellte ein „erhebliches Überförderungspotenzial“ fest und kritisierte unter anderem die hohen Kosten für die eigens gegründete Gesellschaft. Die Prüfer des Rechnungshofes empfahlen die Auflösung der COFAG im Herbst 2022.

Die schrittweise Überführung der Aufgaben der COFAG in die öffentliche Verwaltung soll nun ab 30. Juni erfolgen, die Finanzverwaltung übernimmt die Rückforderung der Förderungen. Aufgrund des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes zur COFAG müssten die Rahmenbedingungen für die Abwicklung noch gesetzlich geregelt werden, erklärte Brunner. Mit dem Koalitionspartner sei man sich darüber aber bereits einig.

Der Verfassungsgerichtshof hat im vergangenen Herbst Teile der gesetzlichen Grundlagen des COFAG mit Wirkung Ende Oktober 2024 aufgehoben, sodass bis dahin noch Förderungen ausbezahlt werden können.

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15 Milliarden Euro an Wirtschaftsförderungen wurden ausbezahlt

Die Förderstelle COVID 19 hat nach eigenen Angaben 99 Prozent der mehr als 1,3 Millionen Anträge von 660.000 Antragstellern bearbeitet und rund 15 Milliarden Euro an Wirtschaftsförderungen ausbezahlt. Die Corona-Förderstelle habe in Aussicht gestellt, alle offenen Förderanträge bis Ende Juni abzuarbeiten, so Brunner. Im Zuge der Überprüfung der gewährten Wirtschaftsförderungen hat die COFAG bisher in knapp 5.600 Fällen mehr als 100 Millionen Euro zurückgefordert.

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Brunner hatte die Abbaumanagementgesellschaft des Bundes (ABBAG) im Juni 2023 beauftragt, gemeinsam mit der COFAG bis Ende September 2023 ein Abwicklungskonzept für die Corona-Finanzierungsagentur zu erarbeiten. Aufgrund des VfGH-Urteils im vergangenen Herbst hat sich die Erstellung des Abwicklungskonzepts verzögert. Die Covid-Förderungen für Unternehmen und die Sonderregelungen enden mit 30. Juni 2023.

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