Aufgehobene Bundespräsidenten-Wahl: Wahlleiter haften für Schaden

Aufgehobene Bundespräsidenten-Wahl: Wahlleiter haften für Schaden
2016 hob der VfGH das Ergebnis der Bundespräsidenten-Stichwahl auf. Das könnte für die Verantwortlichen nun finanzielle Folgen haben.

Die Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom Mai 2016 durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) könnte finanzielle Folgen für Verantwortliche in Wahlbehörden haben. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat laut Presse erstmals entschieden, dass ein steirischer Wahlleiter-Stellvertreter die Republik für die zusätzlichen Kosten entschädigen muss. Verantwortlichen in 13 anderen Wahlbezirken, in denen der VfGH Unregelmäßigkeiten feststellte, könnte das auch drohen.

Wie viel der Steirer zahlen muss, hat das zuständige Gericht festzulegen. Es muss die Höhe des Schadens feststellen und eine Mäßigung des Ersatzes prüfen. Dieser könnte allerdings bis null gehen - weil der OGH bei dem Steirer nur leichte Fahrlässigkeit sah.

Er hatte der Wahlbehörde der Gemeinde vorgeschlagen, die Briefwahlstimmen schon am Sonntagabend auszuzählen, erlaubt war dies laut Wahlordnung erst ab Montag 9 Uhr. Die Finanzprokuratur - die Gesamtkosten der österreichweiten Wahlwiederholung mit rund acht Mio. Euro berechnete - hatte ihn auf 36.000 Euro geklagt.

Kommentare