Auch Indexierung des Familienbonus im Visier der EU-Kommission

EU-Kommission beantragt Eilverfahren
Das Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich beschränkt sich nicht auf die Familienbeihilfe.

Das am Donnerstag von der EU-Kommission eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich bezieht sich nicht nur auf die Indexierung der Familienbeihilfe, sondern auch auf die Indexierung des Familienbonus. Das geht aus dem entsprechenden Schreiben von Sozialkommissarin Marianne Thyssen an die Bundesregierung hervor, das dem KURIER vorliegt.

Die Regierung hat nun zwei Monate Zeit, sich dazu zu äußern, danach droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.

Indexierung bedeutet, dass die Höhe der Familienbeihilfe sowie des Familienbonus an die Lebenshaltungskosten in dem Land angepasst wird, in dem die Kinder leben. So bekommen Eltern, die in Österreich arbeiten, deren Kinder aber in EU-Ländern mit niedrigerem Preisniveau – wie etwa Ungarn oder Rumänien – leben, weniger heraus.

 

Auch Indexierung des Familienbonus im Visier der EU-Kommission

Das ist nach Ansicht der Kommission aber diskriminierend. Die „Einführung eines Anpassungsmechanismus“ für „eine in Österreich wohnhafte Person, deren Kinder sich ständig in einem anderen Mitgliedsstaat“ aufhalten, widerspreche EU-Recht, heißt es in dem Schreiben. Und zwar sowohl „in Bezug auf die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag“ als auch „auf den Familienbonus Plus“.

FPÖ-EU-Delegationsleiter Harald Vilimsky attackierte in einer ersten Reaktion die Kommission und sein ÖVP-Pendant Othmar Karas, der bereits im vergangenen Herbst auf die EU-Rechtswidrigkeit der Indexierung hingewiesen hatte.

Die Vorgehensweise der Kommission sei „ein unfreundlicher Akt“, und Karas sei „eine Speerspitze für die Wegnahme des Familienbonus. Die FPÖ hingegen ist der Schutzpatron der österreichischen Familien“, meinte Vilimsky.

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