Vertragsverletzung: EU startet Verfahren gegen Österreich

Vertragsverletzung: EU startet Verfahren gegen Österreich
Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass die Indexierung der Familienbeihilfe EU rechtswidrig ist.

Die EU-Kommission hat heute ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der von der österreichischen Bundesregierung beschlossenen Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland gestartet. Die zuständige Sozialkommissarin Marianne Thyssen sagte am Donnerstag in Brüssel: "Indexierung ist zutiefst unfair."

Die EU-Kommission vertritt den Standpunkt, dass Arbeitnehmer dieselben Beihilfen in Anspruch nehmen dürfen, für die sie Beiträge in das nationale Wohlfahrtssystem einzahlen. Bereits im Oktober hatte sie klar gemacht, dass sie nicht zögern werde, in dieser Angelegenheit von ihren Möglichkeiten als Hüterin der Verträge Gebrauch zu machen, sobald das Gesetz für die Indexierung in Österreich endgültig verabschiedet und bekanntgemacht wurde. Obwohl es bereits im Dezember soweit war, dürften die EU-Behörden das Ende der österreichischen Ratspräsidentschaft abgewartet haben, um mit dem Verfahren zu beginnen.

Thyssen verurteilte die österreichische Regelung mit scharfen Worten. "Es gibt keine Arbeiter zweiter Klasse, und es gibt keine Kinder zweiter Klasse in der EU", betonte die EU-Kommissarin. Die Maßnahme, die Österreich gesetzt habe, verhindere nicht einen "Sozialtourismus", sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klargemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Vor allem in den osteuropäischen Ländern führt die Indexierung zu einer deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe.

Thyssen sieht Diskriminierung

Jetzt habe die Analyse der EU-Kommission erneut bestätigt, dass die österreichische Gesetzgebung nicht im Einklang mit EU-Recht stehe. Thyssen stellte auch die Frage, was nach einer Indexierung der Familienbeihilfe noch kommen würde, etwa die Einschränkung von Pensionszahlungen in der EU. Sie verwies auch darauf, dass unter österreichischer EU-Ratspräsidentschaft im vergangenen Jahr der Beschluss zur Errichtung einer Europäische Arbeitsbehörde (ELA) getroffen wurde.

"Der österreichische Indexierungsmechanismus ist diskriminierend, da er zu einer Verringerung der Familienbeihilfen und einschlägiger Steuerermäßigungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Österreich führt, nur weil deren Kinder in einem anderen Mitgliedstaat wohnen", erklärte die EU-Kommission zudem in einer Pressemitteilung. "Der Umstand, dass die Lebenshaltungskosten in einem solchen Mitgliedstaat niedriger sind als in Österreich, ist für eine Leistung, die als Pauschalbetrag ohne Bezug zu den tatsächlichen Unterhaltskosten für ein Kind ausbezahlt wird, nicht relevant."

Regierung sieht sich im Recht

Die ÖVP-FPÖ-Bundesregierung geht weiterhin davon aus, dass die per Verordnung vorgenommene Indexierung, die seit 1. Jänner gilt, rechtskonform ist, wie Familienministerin Juliane Bogner-Strauß (ÖVP) in Reaktion auf die Brüsseler Ankündigung deutlich machte.

Bogner-Strauß nahm den Start des Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich gelassen auf. Das Vertragsverletzungsverfahren müsse in der "richtigen Relation" gesehen werden und sei nichts Unübliches, erklärte die Ressortchefin in einer Stellungnahme gegenüber der APA am Donnerstag. "Es steht der Kommission frei, die Indexierung der Familienbeihilfe zu überprüfen. Wir gehen weiterhin davon aus, dass die von uns gewählte Lösung mit europäischem Recht vereinbar ist."

Erster Schritt

Nach bisherigen Aussagen der EU-Kommission ist eine Indexierung nach dem EU-Recht nicht erlaubt, dies habe auch der Europäische Gerichtshof bestätigt. Die Eröffnung eines Vertragsverletzungsverfahrens ist der erste Schritt. Nach einem zweiten Mahnschreiben mit der Möglichkeit für Österreich zur Stellungnahme kann die EU-Kommission entscheiden, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu bringen.

Das derzeitige EU-Vorsitzland Rumänien hatte sich in dieser Angelegenheit bereits im Oktober an EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen gewandt. Im November sendeten sieben weitere, von der Kürzung betroffene Länder - Tschechien, die Slowakei, Ungarn, Polen sowie Bulgarien, Litauen und Slowenien - einen diesbezüglichen Brief an Thyssen, in dem sie um die Unterstützung der EU-Kommission baten.

Vilimsky: EU-Argumentation ist „falsch“

Auch für den Leiter der FPÖ-Delegation im EU-Parlament, Harald Vilimsky, widerspricht die österreichische Regelung dem EU-Recht nicht; die Argumentation der EU-Kommission sei "falsch". Die Kommission übersehe, "dass die Familienbeihilfe im Gegensatz zu ähnlichen Familienleistungen von anderen Staaten NICHT aufgrund einer Erwerbstätigkeit bezahlt wird". Das Familienlastenausgleichsgesetz besage "eindeutig, dass diese Sozialleistung aufgrund des Wohnortes eines Kindes bei einem Elternteil ausbezahlt wird".

Kritik von Seiten der Opposition

Die SPÖ-Delegationsleiterin im Europaparlament, Evelyn Regner, kritisierte die Bundesregierung. Regner erwartet, dass die Indexierung der Familienbeihilfe vor dem EuGH landen wird. "Kurz und Strache bleiben bei der Familienbeihilfe weiter auf dem Holzweg. Jedes Kind muss in der Europäischen Union gleich viel wert sein. Statt EU-BürgerInnen zu diskriminieren, sollte die österreichische Regierung das Geld von den Steuerbetrügern eintreiben. Mit diesen 12,9 Milliarden Euro könnten wir gleich viermal die komplette Familienbeihilfe finanzieren", sagte Regner.

NEOS-Familiensprecher Michael Bernhard kritisierte bereits vor der offiziellen Bekanntgabe der EU-Kommission, ÖVP und FPÖ hätten an der europarechtswidrigen Indexierung festgehalten und wider jedes besseren Wissen ein Vertragsverletzungsverfahren in Kauf genommen. Dies sei "schlicht unverantwortlich". Es sei zu befürchten, "dass die schwarz-blaue Regierung weiterhin auf stur schaltet und an keiner echten Lösung auf europäischer Ebene arbeiten wird, so Bernhard.

In ähnlichem Ton benutzte Daniela Holzinger, Familiensprecherin der Liste Jetzt (früher Liste Pilz), in einer Aussendung das Wort "verantwortungslos" für das Vorgehen der Regierung. Sie warnte vor "Strafzahlungen in Millionenhöhe (...), die schlussendlich von den SteuerzahlerInnen getragen werden müssen". Die Regierung habe es verabsäumt, ihren EU-Ratsvorsitz im zweiten Halbjahr des Vorjahres dafür zu nutzen, eine europäische Lösung für die Indexierung der Familienbeihilfe zu erreichen.

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