Asylwerber in Österreich: 292.000 Stunden gemeinnützige Arbeit

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Laut den veröffentlichten Daten sind 77 Prozent der Asylwerber ihrer Verpflichtung nachgekommen.

Seit Juli 2024 sind Asylwerber in österreichischen Bundesgrundversorgungseinrichtungen verpflichtet, gemeinnützige Arbeit zu leisten. Das Innenministerium zieht nun eine erste Zwischenbilanz: Mehr als 292.000 Stunden gemeinnützige Arbeit wurden von Juli 2024 bis Mitte April 2025 erbracht. 

Laut den veröffentlichten Daten sind 77 Prozent der Asylwerber ihrer Verpflichtung nachgekommen, während bei 23 Prozent, die keine Arbeitsleistung erbracht haben, das Taschengeld entsprechend gekürzt wurde.

Zehn Stunden monatliche Arbeitspflicht

Die Regelung gilt für alle arbeitsfähigen Asylwerber in den aktuell acht bestehenden Grundversorgungseinrichtungen des Bundes. Ausgenommen sind Personen mit körperlichen Gebrechen oder nachweislichen Erkrankungen. 

Jeder arbeitsfähige Asylwerber muss monatlich zehn Stunden gemeinnützige Tätigkeiten leisten. Darunter fallen Leistungen für Gebietskörperschaften oder nahestehende Einrichtungen im Sinne des Gemeinwohls, beispielsweise die Pflege von Grün- und Parkanlagen oder Sportflächen im Eigentum der Gemeinde.

Teil einer "strengen, aber gerechten" Asylpolitik

Innenminister Gerhard Karner betont die Bedeutung dieser Maßnahme: "Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit von Asylwerbern ist Teil einer strengen und harten, aber gerechten Asylpolitik. Mit dem Stopp des Familiennachzugs bei Asylberechtigten wird dazu ein weiterer Schritt gesetzt." 

Die Zahl der Grundversorgungseinrichtungen des Bundes wurde laut Ministerium von ursprünglich über 30 auf aktuell acht reduziert. Weitere Informationen zur Verordnung sind auf der Website des Innenministeriums verfügbar.

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